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Auftriebskraftwerk

56.067 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

10.09.2014 um 14:39
Immerhin liegt Klagenfurt viel näher bei Belgrad, somit sollten die obligatorischen Reparaturen alle 12 Stunden nicht soo problematisch sein....

Außerdem sind sie auf Stand 13b; 13a und 13 sind von Elektrikerfirmen belegt, das wird interessant...


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Auftriebskraftwerk

10.09.2014 um 14:51
@hugosa:
Zitat von hugosahugosa schrieb:13a und 13 sind von Elektrikerfirmen belegt, das wird interessant...
Guuut! Mit den Jungs sollte man vielleicht mal reden ... ;)


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10.09.2014 um 15:05
@uatu
Zitat von uatuuatu schrieb:Guuut! Mit den Jungs sollte man vielleicht mal reden ... ;)
Naja, das heisst doch bloss, dass die publikumswirksamsten Angestellten vorgeschickt werden, egal ob aus der Technik oder der Verwaltung. Und ich hab ausserdem schon einen Elektriker - Gesellen erlebt, der den Unterschied zwischen einer Stern- und einer Dreiecksschaltung nicht wusste :D


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Auftriebskraftwerk

10.09.2014 um 15:19
Also besteht eher die Gefahr, dass die zwei Elektriker am Ende noch zum Feind überlaufen... na toll :)


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10.09.2014 um 15:23
Zitat von hugosahugosa schrieb:Also besteht eher die Gefahr, dass die zwei Elektriker am Ende noch zum Feind überlaufen... na toll :)
Beides sind Einzelunternehmer.
Eine der beiden Firmen ist aus Althofen, da wo der Obmann des Vereins her ist. Die beiden kennen sich also mit Sicherheit.
Zitat von ShortVisitShortVisit schrieb:Naja, das heisst doch bloss, dass die publikumswirksamsten Angestellten vorgeschickt werden
Sind sicher keine großen Firmen. Da steht der Inhaber am Stand, zumindest die meiste Zeit.

Edit: der aus Althofen hat 14 Mitarbeiter, der andere 3.


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Auftriebskraftwerk

10.09.2014 um 15:56
Einmal zur Aufklärung an das OverUnity-Forum:

Der Verein GAIA ist ein im österreichischen Vereinsregister eingetragener Verein und unterliegt damit dem Vereinsgesetz.
Das Gesetz im Einzelnen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001917

Die Auffassung, dass es sich beim Verein um eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht handelt, ist an den Haaren herbeigezogen.

Der Vereinsvorstand hat meiner Auffassung nach einen Vertrag mit Rosch abgeschlossen. Deswegen muss auch der Verein diesen Vertrag erfüllen und dazu ist es unumgänglich, nebst der bereits geleisteten Anzahlung den Restbetrag von den Mitgliedern einzufordern.
Rosch wird auf die Vertragserfüllung bestehen, sobald die Selbstbauteile geliefert werden.


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Auftriebskraftwerk

10.09.2014 um 17:17
@Casa_blanca:
Einmal zur Aufklärung an das OverUnity-Forum:

[...]

Die Auffassung, dass es sich beim Verein um eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht handelt, ist an den Haaren herbeigezogen.
Das hat mich auch gewundert (nachdem eindeutig geklärt ist, dass GAIA ein eingetragener Verein ist). Link-Service für Mitlesende: http://www.overunity.de/1734/rosch-ag-auftriebskraftwerk-demonstrationstermin/msg34576/#msg34576
Zitat von Casa_blancaCasa_blanca schrieb:Der Vereinsvorstand hat meiner Auffassung nach einen Vertrag mit Rosch abgeschlossen.
Dazu gibt es sogar eine konkrete Aussage:
Es handelt sich grundsätzlich um einen Händlervertrag, indem GAIA das Recht erhält, zu Händlerkonditionen KPP-Heimkraftwerke in Form von Bausätzen zu beziehen.

(Roberto Reuter, Vorstandsmitglied des GAIA-Vereins, im NET-Journal Juli/August 2014 (pdf))



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Auftriebskraftwerk

10.09.2014 um 17:36
@Casa_blanca
Zitat von Casa_blancaCasa_blanca schrieb:Sind sicher keine großen Firmen. Da steht der Inhaber am Stand, zumindest die meiste Zeit.
"Wollen Sie den Chef sprechen oder gleich jemanden, der sich auskennt?"
:D


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Auftriebskraftwerk

10.09.2014 um 22:21
Möglicherweise lesen hier einige still mit, die bei den GAIA-Vorführungen anwesend waren. Ich möchte Euch bitten, hier über Eure Beobachtungen zu berichten. Eine Anmeldung hier kostet nichts, und alles was Ihr gehört oder gesehen habt, kann wichtig sein.


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10.09.2014 um 22:56
bin mehr als gespannt was am Samstag in Kempten los ist , nach Kuchel brauch ich wohl nicht mehr fahren .


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Auftriebskraftwerk

10.09.2014 um 23:23
@alibaba09: Die Situation in Kempten bei der Haslach Blechverarbeitung interessiert mich auch sehr. Ich bin gespannt, ob da tatsächlich konkrete Bauarbeiten in Angriff genommen wurden. Wirst Du (oder ein Kollege von Dir) nächste Woche auf die Messe nach Klagenfurt fahren (sofern es diesmal eine eindeutige Bestätigung eines laufenden Modells gibt)?


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Auftriebskraftwerk

10.09.2014 um 23:38
So ganz blicke ich das nicht. Es haben doch höchstens eine handvoll Vorführungen stattgefunden, oder?
Auf der Gaia Webseite wird man auch ziemlich im Unklaren gelassen.
Also: keine Vorführungen mehr, aber Ausstellung auf der Messe?


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Auftriebskraftwerk

10.09.2014 um 23:50
@Poipoi: Genau so sieht's aus. Bei GAIA in Kuchl passiert wohl (zumindest vorerst) nichts mehr.

Die einzigen Vorführungen, bei denen bisher bestätigt ist, dass die Anlage (halbwegs) lief, waren Sonntag am späten Nachmittag. Unklar ist bisher, was genau Montag Morgen passiert ist: Kam es noch zu einer (nennenswerten) Vorführung, bevor der (angebliche) Defekt auftrat? Ebenfalls unklar ist, was heute (Mittwoch) passiert ist. Für alle anderen Termine ist bekannt, dass es keine laufende Anlage gab.


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Auftriebskraftwerk

10.09.2014 um 23:55
Der Auftritt auf der Messe ist ziemlich gewagt, finde ich. Dort ist man nicht unter Gleichgesinnten, sondern stellt sich sozusagen der Öffentlichkeit. Das ist ja keine Esoterikmesse, sondern eine ganz normale Wirtschaftsshow. Dort mit einem Perpetuum Mobile aufzukreuzen ist schon mutig...


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Auftriebskraftwerk

11.09.2014 um 00:02
@Poipoi: Möglicherweise dient die Ankündigung der Messe-Vorführung nur dazu, die Leute zu beruhigen. Bis zur Messe kann sich noch viel ändern.


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Auftriebskraftwerk

11.09.2014 um 01:12
Diejenigen, die 2400 EUR für ein GAIA-Auftriebskraftwerk angezahlt haben, sollten sich folgenden Abschnitt aus dem NET-Journal sehr aufmerksam durchlesen:
NET-Journal: Wenn ein Käufer 2‘400 Euro im Voraus bezahlen muss, stellt sich die Frage, ob er die Gelder zurück bekommt, wenn das Gerät nicht funktioniert?

Roberto Reuter: Weder wir noch die Rosch AG gehen davon aus, dass es hier Unsicherheiten in der Funktion gibt. Trotzdem ist es sowohl uns als auch jedem Anwender bewusst, dass wir hier von einer neuen Energietechnologie sprechen. Jeder, der hier mitmacht, ist ein Pionier und trägt ein kleines Anfangsrisiko.

(Roberto Reuter, Vorstandsmitglied des Vereins GAIA, im NET-Journal Juli/August 2014 (pdf))
In diesem Zusammenhang ist auch das Kleingedruckte im "Bestellformular" für das GAIA-Auftriebskraftwerk wichtig:
Weiters akzeptiere ich die Verrechnung einer Aufwandsgebühr von 12 % der Anzahlung bei Zahlungsverzögerungen oder Rücktritt. Ab Anmeldeschluß [derzeit 30.09.2014] ist kein Rücktritt mehr möglich.

(Anmeldung zum Workshop: AuKW ( Auftriebskraftwerk) (pdf), Hervorhebung von mir (Archiv-Version vom 03.10.2014))
Sollte GAIA nach den Vorgängen der letzten Tage tatsächlich auf einer Aufwandsgebühr bei Rücktritt (bei 12% wären das immerhin fast 300 EUR) bestehen, wäre das eine namenlose Frechheit.

Der Passus "ist kein Rücktritt mehr möglich", hat übrigens eine schwerwiegendere Bedeutung, als vielleicht allen klar ist: Das bedeutet nicht nur, dass man die 2400 EUR Anzahlung nicht mehr zurückfordern kann, sondern dass man verpflichtet ist, den Gesamtpreis (inkl. Umsatzsteuer) von 14.280 EUR (in Deutschland) bzw. 14.400 EUR (in Österreich) zu zahlen. Die von GAIA angegebene mögliche Preisschwankung von +/- 5% habe ich zur Vereinfachung nicht berücksichtigt.

Es dürfte später auch schwierig sein, Einwände aufgrund mangelnder Funktion zu erheben, denn:
Die Verantwortung für korrekten Aufbau und Funktion der Anlage liegt beim Betreiber.
[...]
Ansprüche aus Haftungen jeglicher Art gegen den Verein GAIA sind ausgeschlossen.

(Anmeldung zum Workshop: AuKW ( Auftriebskraftwerk) (pdf), Hervorhebung von mir (Archiv-Version vom 03.10.2014))
Wie kann man sowas unterschreiben???


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Auftriebskraftwerk

11.09.2014 um 01:27
Ich habe es gerade mal ausgerechnet: Da Preisschwankungsklauseln, wie sie im "Bestellformular" für das GAIA-Auftriebskraftwerk angegeben sind, erfahrungsgemäss meist bis zum oberen Limit ausgenutzt werden, sollten sich die Besteller vielleicht schon mal auf einen Gesamtpreis von ca. 15.000 EUR einstellen: 12.000 EUR x 1,05 = 12.600 EUR -> 12.600 EUR x 1,19 USt = 14.994 EUR (in Deutschland) bzw. 12.600 EUR x 1,20 USt = 15.120 EUR (in Österreich).


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Auftriebskraftwerk

11.09.2014 um 01:32
Zitat von uatuuatu schrieb:Wie kann man sowas unterschreiben???
Wie weit kann so ein Vertrag überhaupt rechtswirksam sein? Kann ich in Österreich oder Deutschland wirklich etwas verkaufen und mich dann selbst für den Fall dass die versprochene Leistung nachweislich nicht erbracht wurde vollkommen abputzen?


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Auftriebskraftwerk

11.09.2014 um 01:47
@gerhard86: Im normalen Produktverkauf an Endkunden ginge das sicher nicht. Hier gelten aber eine Reihe von Besonderheiten: Die Besteller sind (zwingend) Vereinsmitglieder, und es handelt sich um einen Bausatz. Das "Bestellformular" ist formal (deshalb setze ich das Wort in Anführungszeichen) eine Anmeldung für einen Workshop. Ich vermute, dass man sich da zumindest lange streiten kann.


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Auftriebskraftwerk

11.09.2014 um 05:09
Zitat von gerhard86gerhard86 schrieb:Wie weit kann so ein Vertrag überhaupt rechtswirksam sein? Kann ich in Österreich oder Deutschland wirklich etwas verkaufen und mich dann selbst für den Fall dass die versprochene Leistung nachweislich nicht erbracht wurde vollkommen abputzen?
Die versuchen in ihrem "Kleingedruckten" alles, um nicht für die Funktion des Gerätes garantieren zu müssen. Wie der Vorposter schon geschrieben hat, rein rechtlich ist das kein Vertrag über die Lieferung eines anschlußfertigen Geräts, sondern über die Durchführung einer Art Bastelstunde und die Lieferung von Material dazu. Da geht es nur darum, ob dieser Workshop stattfindet (er wird) und ob die beschriebenen Einzelteile geliefert werden und der Beschreibung entsprechen (sie werden). Bei Nichtfuktion des Geräts ist dann der Kunde der Dumme, der die Teile dann eben nicht richtig zusammengebaut hat. Etwa genau so wie bei einem komplizierten Modellbau-Bastelsatz, wenn man das Ding nicht zum Laufen kriegt.
Ob sie damit durchkommen, ist aber fraglich. Es kann sein, dass ein Gericht erwägt, ob dem Verkäufer die Nichtfunktion von vornherein klar war (was dieser natürlich abstreitet mit Verweis auf den experimentellen Charakter der Maschine) und wenigstens den Nachweis eines einzigen funktionierenden Gerätes verlangt, um Böswilligkeit beim Verkäufer auszuschließen.
Dann wird es lustig.


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