Auftriebskraftwerk
11.09.2014 um 15:13Folgende Aussage möchte ich noch kommentieren:
Eine solche mündliche Aussage eines GAIA-Mitarbeiters ist in keiner Weise rechtsverbindlich. Ich würde niemandem empfehlen, eine Entscheidung bzgl. der Anzahlung davon abhängig zu machen.tecart schrieb:Außerdem wurde mir von einem anderen GAIA-Mitarbeiter gesagt, dass zuerst ein Prototyp gebaut wir. Erst wenn dieser die garantierten 5kW Nettoleistung liefert, werden die Workshops stattfinden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Anzahlungen rückabgewickelt.