Ich habe in einem russischen Forum ein sehr interessantes Zitat zum Marukhin-System gefunden, dessen Inhalt aus einem (leider nicht mehr existierenden) ukrainischen Forum stammt:
Am 16. Mai 2006 war V. Marukhin der einzige Miteigentümer von INVERSIONES AQUAMASH SL. Die Daten stammen aus der spanischen Unternehmensdatenbank www.e-informa.com. Im Mai 2008 arbeiteten 2 Personen in dieser Firma und sie war im Handel tätig, der Direktor war V. Marukhin (Datenbank D&B [...]).
Es ist möglich, dass CONSTAN A. der neue Besitzer dieses Unternehmens ist. In welcher Datenbank haben Sie eine Anfrage gestellt? Vielleicht ist dies der "geheime spanische Investor", der laut V. Marukhin 8 Millionen Euro in die Entwicklung der Erfindung von Marukhin-K. investiert hat.
Zum Projekt und den Erfindern:
1. Das Projekt hat zumindest in Deutschland und höchstwahrscheinlich auch in der EU keine Perspektive, da das Deutsche Patentamt sich weigerte, ein Patent für die Erfindung des "Wasserhebegeräts" von Marukhin-K. zu erteilen. Diese deutsche Patentanmeldung wurde als Übersetzung in die nationale Phase der internationalen Anmeldung WO002005059370A1 von Marukhin-K. in Moskau im russischen Teil des PCT (http://www.wipo.int/portal/index.html.ru) eingereicht. Das Eurasische Patentamt hat unter dieser Anmeldung 005489 ein Patent erteilt (es stellt sich die Frage: Wie sehr können Sie die Patente des Eurasischen Patentamtes berücksichtigen und den Patenten des Eurasischen Patentamtes vertrauen ??). Ich habe bereits in früheren Berichten die Gründe für die Ablehnung des Deutschen Patentamts erwähnt.
2. Wenn die Erfinder MARUKHIN und K. dem Deutschen Patentamt vor Ende März 2009 keine wissenschaftliche Untersuchung ihrer Erfindung oder des aktuellen Modells der Erfindung vorlegen, beabsichtige ich, die Anmeldung DE112004002323T5 zurückzuziehen und einen Antrag auf Löschung des vom Deutschen Patentamt erteilten Gebrauchsmusters DE202006005388U1 für ein Unterwasser-Wasserkraftwerk zu stellen. Dieses Gebrauchsmuster DE202006005388U1 hat keinen Wert, wenn das Deutsche Patentamt kein Patent auf die Anmeldung DE112004002323T5 erteilt. Marukhin und K. wollen, dass ich ihnen das Eigentum an DE202006005388U1 gebe.
In dieser Hinsicht möchte ich alle warnen, denen Marukhin und K. bereits eine Farbkopie des Zertifikats DE202006005388U1 zeigten (ich habe ihnen eine Farbkopie dieses Zertifikats während den "normalen" Beziehungen zu ihnen geschickt), dass dieses Zertifikat kein deutsches Patent für die Erfindung "Wasserhebevorrichtung" ist, und dass Marukhin und K. DE202006005388U1 nicht besitzen und nicht darüber verfügen können.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass das Zertifikat DE202006005388U1 ein Gebrauchsmuster und kein Patent ist, und für ein "Unterwasser-Wasserkraftwerk" erteilt wurde. Die Besonderheit eines Gebrauchsmusters besteht darin, dass, anders als bei einem Patent, keine Sachprüfung durch das Deutsche Patentamt erfolgt, und wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, kann auch für eine nicht funktionierende Erfindung ein Gebrauchsmuster eingereicht und erteilt werden !! Wenn das Deutsche Patentamt die Erfindung der "Wasserhebevorrichtung" von Marukhin-K. nicht akzeptiert, dann wird das Gebrauchsmuster DE202006005388U1 nicht funktionieren, weil es eine Bezugnahme auf eine Wasserhebevorrichtung gibt, deren Patentierung vom Deutschen Patentamt abgelehnt wurde.
Allgemein sehe ich keine Aussichten auf weitere Arbeiten an diesem Projekt und Unterstützung für dieses Projekt. Es scheint, dass Marukhin und K. kein Know-How haben, und frühere sowjetische Erfindungen Hydraulischer Widder umschreiben (das Deutsche Patentamt schickte mir Kopien dieser sowjetischen Erfindungen, in denen es bereits Elemente gibt, die Marukhin und K. verwenden, aber diese sowjetischen Erfindungen verletzen nicht den Zweiten Hauptsatz der Thermodynamik, und die Struktur und Funktionsweise der Hydraulischen Widder ist klar beschrieben).
Mit besten Grüßen
Ges
(skif.biz am 06.06.2009 -- Übersetzung: Google Translate, von mir überarbeitet)
Den Hintergrund des deutschen Gebrauchsmusters
https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/register?AKZ=2020060053883 hatte ich vor einigen Tagen
hier analysiert. Der obige Text deckt sich exakt mit den Ergebnissen meiner Recherchen. Aus den Angaben im Text kann man schliessen, dass er zwischen Mai 2008 und März 2009 verfasst wurde. Das genannte Gebrauchsmuster wurde 07.09.2006 eingetragen, und der Inhaber war zunächst die
Incotelogy Ltd. in Bonn, an deren britischer
Muttergesellschaft Marukhin und Valentin A. K. jeweils 24%, d.h. zusammen 48% der Anteile hielten. Am 22.09.2008 wurde das Gebrauchsmuster auf einen der Geschäftsführer der Incotelogy Ltd., Julius G., überschrieben. Am 27.03.2009 wurde das Gebrauchsmuster auf Antrag des Inhabers gelöscht, also ziemlich genau so, wie es im obigen Text angekündigt wurde. Der Verfasser des obigen Textes ist also mit hoher Wahrscheinlichkeit Julius G., der zu diesem Zeitpunkt keine hohe Meinung von Marukhin & Co mehr zu haben scheint.