@skagerak:
skagerak schrieb:Das ganze Theater um das blubberle und der Prozess, waren nur ein Nebenschauplatz.
"Blubberle" und "Prozess" muss man hier trennen. Das Gerichtsverfahren war für Rosch sicherlich von Anfang an nur ein eher unbedeutender Nebenschauplatz. Die grosse Aufmerksamkeit, die das Gerichtsverfahren hier im Thread erhalten hat, kann in dieser Hinsicht leicht zu einer erheblich verzerrten Sichtweise führen (Availability Bias). Rosch hatte mit der Möglichkeit, die Klage zurückzuziehen -- was ja letztendlich auch passiert ist -- jederzeit die Kontrolle über die Situation.
Unabhängig davon hat der Prozess einige sehr nützliche Informationen geliefert, u.a. die Aussagen zu den angeblich laufenden Anlagen, und DD's "Beryllium"-Story, die zweifellos in die Geschichte der Freien Energie eingehen wird.
;)Für eine Abkehr vom Geschäftszweig "Auftriebskraftwerk" gibt es m.E. bisher keine ernsthaften Anzeichen. Hinter dem Geschäftszweig "Automotive" (im Sinne von mehr oder weniger konventionellen Elektrofahrzeugen) können alle möglichen Absichten stecken, als Ersatz für den Geschäftszweig "Auftriebskraftwerk" eignet er sich kaum. "Normale" Geschäfte in einem wettbewerbsintensiven Markt bringen mit Sicherheit noch nicht mal annähernd die Renditen, die sich DD & Co vorstellen. Es wäre allerdings denkbar, dass Rosch irgendwann ein weiteres/anderes "konkurrenzloses" Produkt (z.B. ein "Wasserauto") auf den Markt bringt (wobei "auf den Markt bringen" natürlich im speziellen Rosch-Sinne zu verstehen ist
;)).
skagerak schrieb:Da hatten die nie etwas ernstes zu befürchten mit der richtigen Strategie und Taktik. Dies war nur ein kleiner Stolperstein zum eigentlichen großen Coup. Nämlich der Börsengang. Ich schrieb ja schon dass die irgend etwas in trockenen Tüchern haben müssen. Sonst würden die nicht das Ganze so leichtfertig und mit kuriosen Erklärungen handhaben.
Da muss ich widersprechen. DD sieht sich zwar sicherlich gern als grosser Stratege, aber das ist er nicht, und auch sonst niemand bei Rosch. Die steuern auf Sicht, und die haben auch nichts in trockenen Tüchern. Die Planung von vor ein, zwei, drei Jahren sah mit Sicherheit völlig anders aus, als was sich inzwischen ergeben hat. Man sollte Rosch weder über- noch unterschätzen. Der Erwerb einer börsengehandelten Aktiengesellschaft bringt erst mal noch nicht viel.
Die AFKEM AG ist keine grosse Nummer. Der Börsenwert beträgt bekanntlich 750.000 EUR, was in Anbetracht des von der AG gehaltenen, recht soliden Aktienpakets (das so ziemlich die einzige Substanz des Unternehmens darstellt) vermutlich auch ungefähr angemessen ist. Rosch hat, wie aus der
Pflichtveröffentlichung zur Mehrheitsbeteiligung hervorgeht, mehr als 50% der Aktien erworben, sehr wahrscheinlich sogar mehr als 75%. Der Austausch des Aufsichtsrats spricht für Letzteres, da zur Abberufung eines Aufsichtsrats-Mitglieds eine 3/4-Mehrheit erforderlich ist. Die Kosten dürften dementsprechend grob zwischen 563.000 EUR und 750.000 EUR gelegen haben. Vielleicht gab's auch noch einen Aufschlag, aber es gibt eigentlich keinen erkennbaren Grund, warum der besonders hoch ausgefallen sein sollte.
Aufgrund des gut bewertbaren Aktienpakets der AG könnte die Übernahme zu wesentlichen Teilen fremdfinanziert sein (mit dem Aktienpaket der AG als Sicherheit). Andererseits würde das die Handlungsfreiheit von Rosch einschränken, vielleicht haben sie die Kosten auch vollständig selbst aufgebracht.
Zum Vergleich: Der Betrieb der Rosch Deutschland GmbH hat, wie aus der entsprechenden Bilanz hervorgeht, bis Ende 2015 -- d.h. vor ca. eineinhalb Jahren -- ca. 2,7 Millionen EUR gekostet. Inzwischen dürfte der Betrag noch erheblich höher liegen. Der gesamte Rosch-Zirkus besteht jedoch noch aus wesentlich mehr als der Holding und der Rosch Deutschland GmbH (siehe
@Poipoi's
http://imgur.com/YeZ6am6). Verglichen damit ist der Erwerb der AFKEM AG keine allzu grosse Sache.
Unklar ist bisher, was Rosch mit der AG vorhat. Bis jetzt ist sie nur ein ausnahmsweise durchaus solides Investment. Ich vermute, dass der nächste Schritt eine (veröffentlichungspflichtige) Satzungsänderung sein wird. Vielleicht lässt sich daraus mehr schliessen.
Nett ist auf jeden Fall, dass für eine börsengehandelte AG (selbst wenn sie, wie die AFKEM AG, nicht börsen
notiert ist, sondern nur im Freiverkehr gehandelt wird) in Deutschland ziemlich weitreichende Veröffentlichungspflichten gelten. Das kommt uns sehr zugute, weil sich manchmal auch aus einem kleinen Informationsfunken ein grosses PR-Feuer entfachen lässt.