Auftriebskraftwerk
09.02.2017 um 10:46Übrigens, heute in einer Woche ist es wieder so weit.
Es sei denn der Richter hat wieder Husten, Schnupfen und Heiserkeit.Poipoi schrieb:Übrigens, heute in einer Woche ist es wieder so weit.
Neun Monate bedingte Haft. Nicht rechtskräftig.Was bedeutet das?
Nicht rechtskräftig bedeutet, dass entweder der Verurteilte oder die Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel (zB Berufung) eingelegt hat. Der Verurteilte bekommt automatisch soweit ich richtig informiert bin immer drei Tage Bedenkfrist ob er das Urteil annimmt oder nicht. Solange ist das Urteil jedenfalls noch nicht rechtskräftig.Poipoi schrieb:Was bedeutet das?
Die "Probezeit" beträgt laut StGB § 43 Abs. 1 Satz 1 mindestens ein und höchstens drei Jahren.Käferbohne schrieb:innerhalb einer festgesetzten Probezeit (diese geht aus dem Kurierartikel leider nicht hervor)
Nach der Urteilsverkündung haben beide Seiten 3 Tage Bedenkzeit, ob sie das Urteil akzeptieren oder nicht. Wenn es den Erwartungen entspricht, können beide Seiten gleich vorm Richt JA dazu sagen. Oder einer/beide zögern und können sich innerhalb der nächstne drei Tage äußern. Entweder mit Zustimmung oder Berufung.Poipoi schrieb:Was bedeutet das?
Wenn der Angeklagte keinen Verteidiger hat, dann hat er mW jedenfalls drei Tage Zeit für eine Berufung, selbst wenn er vor Gericht das Urteil angenommen hat.kasmichl schrieb:Wenn es den Erwartungen entspricht, können beide Seiten gleich vorm Richt JA dazu sagen.