thorfynn schrieb: Ein korrekt arbeitender Jurist liest sich in einen Sachverhalt so lange ein, bis er genug von der Materie versteht, um ein Urteil darüber fällen zu können. Anders würde es ja auch keinen Sinn machen.
Dann gibt es wohl ziemlich viele, die nicht korrekt arbeiten.
Meine Erfahrung aus diversen Verfahren: Bis auf eine Richterin in höherer Instanz haben sich die Richter ausschließlich auf Sachverständigengutachten verlassen. Bei letzteren war es völlig egal, wie gut oder schlecht etwas begründet war, die haben nur die abschließende Bewertung zur Kenntnis genommen. Der simple Einwurf, dass das Gutachten ja schon bei einfachen Sachen von jedem verstehbare Fehler enthält, wurde nicht zur Kenntnis genommen, schließlich sei der Sachverständige ja der Fachmann. Du hast ein viel besser begründetes anderslautendes Gutachten des für diesen Bezirk und diesen Fachbereich zuständigen öffentlich bestellten Sachverständigen? Wurde nicht zur Kenntnis genommen, weil Privatgutachten.
Genau diese Art Entscheidung könnte widerum für die veröffentlichte Anklage richtig sein. Alle von Rosch und Anverwandten gemachten Gutachten verwerfen und einen neuen neutralen Gutachter bestellen.
Nur - geht es überhaupt darum?
Was, wenn der Richter alle Dinge, die er nicht beurteilen kann, weil zu technisch, wegfallen lässt, und sich nur auf eine einzige Aussage konzentriert. Nämlich die Behauptung, dass Betrug vorliegt und man den beweisen könne durch Aufstemmen der Mauer. Jeder Laie, auch der Richter, weiß leider, dass, ganz gleich, was da gefunden würde, das im Nachhinein kein Beweis sein kann. Da interessiert es dann nicht die Bohne, wieviele Behauptungen der Anklageschrift ansonsten falsch sind, denn viele falsche Behauptungen machen eine vielleicht richtige, um die es geht, nicht ungültig. Vielleicht beginnt das Urteil dann sinngemäß damit, dass die Aufgabe des Gerichts nicht die Feststellung des Funktionierens oder Nichtfunktionierens einer Maschine ist, und auch nicht die Beurteilung des Wahrheitsgehaltes von Gutachten, sondern ausschließlich, ob eine falsche Begründung des Angeklagten vorliegt und die zentral bedeutend ist für den Betrugsvorwurf und damit der üblen Nachrede.
Natürlich ist es anders, und natürlich wird jeder mit einem Funken Verstand den gesamten Kontext sehen. Aber - das muss nicht mit juristischen Feinheiten bei der Auslegung von Paragraphen zu tun haben.
Lange Rede, kurzer Sinn: In jedem Fall einen Anwalt schon ab der ersten Erwiderung hinzuziehen. Wenn der halbwegs gut ist, erkennt der die Fallstricke und das Wesentliche, und wie man das in der für normal Sterbliche oft unverständlichen Fachsprache formuliert, die ein Richter verstehen muss. Ein Richter kann auch einen normal Sterblichen ohne anwaltliche Verstretung verstehen, wenn er will. Er muss es aber leider nicht.
Wenn ich die Übersetzung eines wichtigen Dokuments brauche in eine Sprache, die ich nicht perfekt beherrsche, lasse ich das auch nicht den Google Übersetzer machen oder ein Allmystery Forum, sondern einen Fachübersetzer.