@geekywoher kommt diese meldung wohl, ups schon wieder vom MM. na ja, das kann ja nichts bedeuten, weil ja journalisten niemals von anderen abschreiben.
leider hast du in dem zusammenhang noch was vergessen ->
http://www.wissenschaft-frontal.de/screen.php?Lang=Fra&Text=7denn da steht dass es bei weidenbusch eine rechtswidrige hausdurchsuchung gegeben hat. was da leider nicht steht, ist dass das verwaltungsgericht münchen diese hausdurchsuchung als rechtswidrig beurteilt hat weil weidenbusch laut verwaltungsgericht münchen nachweislich keinesfalls ein kopfgeld auf irgendjemand ausgesetzt hat.
weißt du, wenn nämlich in bayern jemand ein kopfgeld auf steuber ausgesetzt hätte, dann hätte man zehn hausdurchsuchungen bei dem machen können, ohne dass auch nur ein einziger richter auch nur eine sekunde darüber nachgedacht hätte, ob das denn rechtsmäßig wäre.
das hat der schreiberling allerdings auch vergessen in seinem artikel zu erwähnen. na ja, vielleicht
liegs daran, dass der mm das offizielle csu-kampfblatt ist.
das wiederrum weiß jeder ausser esowatch und du. seltsam.
aber egal, entweder du zeigst uns jetzt die entsprechende homepage von weidenbusch oder du erklärst uns wie es sein kann dass es diese nicht gibt oder wir wissen jetzt alle, dass du ein typisches esowatch-riesen-lügenmaul bist.