Aniara schrieb:Kann genau so gut, ein Knochenfragment sein, es muss ja nicht zwingend ein Objekt von Wichtigkeit sein.
Und was ist das bitte für eine Beurteilung solch einer inkonsequenten Handlungsweise eines federführenden Arztes?
Das prominentere Objekt von beiden wird nicht im Autopsiebericht dokumentiert, dass kleinere schon und das nehmt ihr einfach so hin, ohne es zu hinterfragen?
Genau deswegen mach man doch u.a. Röntgenbilder, um fremde Partikel in solch einem Fall (Attentat/Schusseinwirkungen) erkennen zu können und um daraufhin Rückschlüsse ziehen zu können
Beide Objekte sind normalerweise so nicht vorhanden, also müssen sie zwingend Erwähnung finden und zwar offiziell und in verschriftlichter und damit für jedermann nachvollziehbarer Weise.
Das so dermaßen lapidar abzutun, zeigt wie ihr von vornherein alle zur OT kritischen Aspekte übersehen gewillt seid, ohne sie zu durchleuchten, welche Absicht/Grund dahinter stecken könnte.
Genauso erfolgt wie bei der 2. Rückenwunde.
Beide Male akzeptiert ihr das hier ein Schussloch möglicherweise übersehen und nicht erwähnt wird, hier akzeptiert ihr dass das hervorstechende Objekt von beiden vorhandenen nicht im Autopsiebericht erwähnt wird.
Findet ihr solche eine Vorgehensweise wirklich zielführend?
Und solch (blinden) Ärzten schenkt ihr (uneingeschränktes) Vertrauen?
Das ist doch Selbstveraschung hoch 3.