Chemtrails
14.11.2012 um 21:58Wo bleibt eigentlich die Barium-Karte von sauberer-himmel?
Mopedfahrer schrieb:Wo bleibt eigentlich die Barium-Karte von sauberer-himmel?Das wird wohl so wie bei den vielen, vielen Unterschriften auf der weltweiten Unterstützerliste sein:
bornin55 schrieb:Da war ein gefährlicher Aluminiumhöchstwert von 0,01 mg/l gefunden worden.Und auch knapp unter dem Wert der Letalen Dosis 50 (50% sterben in einem Zeitraum von 5 Tagen).
Das war knapp unter dem Grenzwert von 0,2 mg/l der deutschen Trinkwasserverordnung
bornin55 schrieb:Das Labor das SH beauftragt hat braucht Zeit. 45 Proben wollen halt untersucht werden, was sind da 8 Monate, vor allem wen ICP-OES angewendet wird!Ja, das ist ja völlig verständlich. Bei der Dokumentation der vermeintlichen Sprühflüge ist das ja auch nicht anders. Das Aufrufen des Flightradars, das Erkennen des eigenen Standorts, das Herausfinden der Himmelsrichtung - all das benötigt seine Zeit. Da ist es schon klar, dass der Flieger inzwischen weg ist.
Die Analysenmethode wird häufig angewendet, man beachte den Probendurchsatz pro Tag
A38O schrieb:dessen Sprecher "Rechtsanwalt" Storr u. a. durch rechtsradikale Äußerungen auf sich aufmerksam gemacht hatDas hab ich wohl verpasst, wann war das denn?
Außerdem sei zu beachten, dass der Kläger seine Beiträge öffentlich zur Diskussion gestellt habe. Dann müsse zur öffentlichen Meinungsbildung auch eine echte Diskussion möglich sein. Derjenige, der sich mit verschiedenen Stellungnahmen in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hat, müsse eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindere. Gegen die Meinung des Beschwerdeführers könnte sich der Kläger im Meinungskampf seinerseits wieder öffentlich zur Wehr setzen.Quelle: http://www.heise.de/tp/blogs/6/153180
In die Abwägung wird vorliegend einzustellen sein, dass der Kläger weder in seiner Intim- noch in seiner Privatsphäre betroffen ist, sondern allenfalls in seiner Sozialsphäre. Dagegen ist die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers im Kern betroffen, weil ihm die Äußerung seiner Meinung gerichtlich untersagt wurde. Die Verurteilung zur Unterlassung einer Äußerung muss aber im Interesse des Schutzes der Meinungsfreiheit auf das zum Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden (vgl. BVerfGK 2, 325 <329>). Der Kläger hat seine Beiträge öffentlich zur Diskussion gestellt. Dann muss zur öffentlichen Meinungsbildung auch eine echte Diskussion möglich sein. Derjenige, der sich mit verschiedenen Stellungnahmen in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hat, muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert (vgl. BVerfGE 54, 129 <138>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 1999 - 1 BvR 2126/93 -, NJW 1999, S. 2358). Gegen die Meinung des Beschwerdeführers könnte sich der Kläger im Meinungskampf seinerseits wieder öffentlich zur Wehr setzen.Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20120917_1bvr297910.html
ShortVisit schrieb:ziemlich vernichtendAm besten finde ich, wie er in einem anderen Forum behauptet hat, das niemals geäußert zu haben:
Ich habe nie behauptet, dass die Welt von khasarischen Juden regiert wird.
Vor dem Oberlandesgericht Bamberg wurde längst geklärt, dass diese Passage nicht von mir stammt. Sie werden diesen Satz auch nicht auf meiner Webseite finden.Quelle:
Klar und sehr deutlich sieht man, dass Storr gelogen hat, also ein dummer Lügner ist. Und das als sogenannter Rechtsanwalt.Fixed that for you :D
ShortVisit schrieb:Fixed that for youDas hatte ich als bekannt vorausgesetzt. :D :D :D
butterfly78x schrieb:Ist es veilleicht möglich, daß die Vögel irgendwo reingeflogen sind, oder man versehentlich zuviel versprüht hatte?Abgesehen vom recht oft vorkommenden Vogelschlag: Nein, die Vögel haben nichts mit den Flugzeugen zu tun.