Freimaurer
11.07.2011 um 00:19@AUMNGH44
@masonicus hat die Logen in einen Kontext zu religiösen Gemeinschaften gestellt, die eine eingeschränkte Befugnis zur Schaffung eigener rechtlich-verbindlicher Vorschriften für Ihren Ordnungsbereich haben...sogenannte öffentlich-rechtliche Institutionen. Öffentlich-rechtlichen Charakter habe zum Beispiel auch Handels-, Steuerberater, Rechtsanwalts-, Wirtschaftsprüfer- und Ärztekammern.
Logen sind privatrechtliche Personenvereinigungen und keine öffentlich-rechtlichen Körperschaften.
@masonicus hat die Logen in einen Kontext zu religiösen Gemeinschaften gestellt, die eine eingeschränkte Befugnis zur Schaffung eigener rechtlich-verbindlicher Vorschriften für Ihren Ordnungsbereich haben...sogenannte öffentlich-rechtliche Institutionen. Öffentlich-rechtlichen Charakter habe zum Beispiel auch Handels-, Steuerberater, Rechtsanwalts-, Wirtschaftsprüfer- und Ärztekammern.
Logen sind privatrechtliche Personenvereinigungen und keine öffentlich-rechtlichen Körperschaften.