KaMailLeon schrieb:dann steht mMn nichts dagegen ihn des Landes zu verweisen!
Bloß kommen dann internationale Verträge, Abmachungen, Geschehnisse, ... und grätschen da rein.
Beispiel Syrien: wem willst Du denn im Moment einen straffälligen Abgewiesenen vor die Füße kippen?Das geht nur, wenn es zuverlässige und anerkannte Strukturen vor Ort gibt.
Es klingt so einfach, dass man ihn des Lanses verweisen kann - aber wohin soll er dann gehen? Meinst Du, wir schicken ihn ins Nachbarland, sollen die sich um ihn kümmern? Es geht nur, wenn man ihn direkt „nach Hause“ schickt. Blöd nur, dass man bei vielen Länder oft keine direkte Flugverbindung hat, wodurch man erstmal einen Vollcharter benötigt, der auch gut gefüllt werden muss. Sonst steigt der Bund der Steuerzahler wegen Verschwendung aufs Dach.