Entweder es besteht die Situation einer Gefährdung oder eben nicht. Hier muss man unterscheiden zwischen einer akuten Gefährdung, die so offensichtlich ist, dass das JA eine schnelle Entscheidung treffen muss und darf, und einer längerfristigen Gefährdung, wo man eben feststellen muss, ein Kind kann in dieser Situation nicht dauerhaft leben, weil es sonst Schaden nimmt. Und eben diese Entscheidung hat ein JA nicht zu treffen, sondern ein Gericht. Warum das so ist, darüber kann sich jeder mal Gedanken machen. Es ist also – insofern gebe ich dir
@kleinundgrün Recht – nicht auszuschließen, dass in dem fraglichen Fall ein Gericht zu der eben genannten Ansicht gelangen kann. Diese Variante ist aber von dem beschriebenen Konstrukt einer "schwer suizidal[en] oder drogenabhängig[en]" Mutter, die nicht in der Lage ist, sich zu kümmern, weit entfernt.
Solche Diskussionen vermitteln oft den Eindruck, als handele es sich bei der Herausnahme um einen normalen, sinnvollen Vorgang, dessen Entscheidungsgrundlage man gerne mal (natürlich im Sinne des Kindes) etwas ausweiten könne. Denn wenn das JA schon tätig wird, dann ist offenbar die Situation in der Familie nicht rosig und das Kind hätte es woanders besser. Hierzu zwei Gedanken:
1. Würde man es zur Grundlage machen, ob es den Kindern in ihrer Familie gut geht, ober ob sie es woanders besser hätten, dann könnte man der Hälfte aller Eltern ihre Kinder entziehen.
2. Die Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie ist ein extremer Eingriff sowohl in die Grundrechte derselben als auch natürlich in persönlicher Hinsicht. Sie wird für die meisten betroffenen Kinder eine Traumatisierung bedeuten, denn es wird durch die abrupte Wegnahme seiner unmittelbaren, wichtigsten Bezugspersonen in seinem Urvertrauen erschüttert. Die meisten Entziehungen entstehen nun mal im frühen Kindesalter, so auch in dem hier angesprochenen Fall.
Ein solcher schwerwiegender Eingriff kann also nur dann gerechtfertigt sein, wenn tatsächlich eine Gefährdung des Kindes vorliegt, die die eben genannten Aspekte immer noch als das kleinere Übel erscheinen lässt. Und weil das so ist, überlässt man die Entscheidung darüber nicht dem JA, sondern dem Gericht.
@LuciaFackelMeine Erfahrungen gehen in die gleiche Richtung, und ich kann deine Ausführungen absolut nachvollziehen.