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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

4.114 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Jugendamt, Antonia, Antonya ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

19.01.2021 um 11:47
Hier ist ein Artikel wo das Jugendamt über Weihnachten ein Neugeborenes der Mutter weggenommen hat.
Zum Glück hat das Familiengericht erkannt das die Mitglieder voreilig gehandelt haben und die Mutter bekam ihr Kind anfang Januar zurück.
Der Mitarbeiter hat bis jetzt noch keine Konsequenzen bekommen

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/jugendamt-pirmasens-soll-mutter-zu-unrecht-neugeborenes-weggenommen-haben-100.html (Archiv-Version vom 19.01.2021)


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

19.01.2021 um 15:15
Zitat von DerDoctor11DerDoctor11 schrieb:Der Mitarbeiter hat bis jetzt noch keine Konsequenzen bekommen
Und?


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

19.01.2021 um 15:32
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:Und
Der Mitarbeiter hat ohne Gerichtlichen Grund eine Mutter das Kind weggenommen das war nichts anderes als eine Entführung.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

19.01.2021 um 15:40
@DerDoctor11
Das war eine behördliche Massnahme, die im Nachhinein korrigiert und rückgängig gemacht wurde.
Eine Entführung ist doch nun wirklich was anderes.
Den Fall kann man wohl eh nur beurteilen, wenn man die Hintergründe vollständig kennt. Wenn das Verwaltungsgericht in Kenntnis dieser die Massnahme einkassiert lagen wohl objektiv keine Gründe für diese Massnahme vor.
Subjektiv kann der Jugendamtmitarbeiter dennoch das Kindeswohl gefährdet gesehen haben und offenbar ist es in seinem Ermessen möglich, das Kind in Obhut zu nehmen.
Für mich ist das eher ein Fall, der zeigt, dass die Mechanismen greifen; zumindest ist das Kind zeitnah wieder zur Mutter gekommen, wo es eigentlich auch sein sollte, wann immer das geht.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

19.01.2021 um 15:42
Zitat von DerDoctor11DerDoctor11 schrieb:Der Mitarbeiter hat ohne Gerichtlichen Grund eine Mutter das Kind weggenommen das war nichts anderes als eine Entführung.
Quatsch. Das ist keine Entführung. Weder umgangssprachlich noch strafrechtlich.

Was hier passiert ist, ist völlig normal. Ein Gericht stellt fest, dass ein behördliches Handeln rechtswidrig war. Dazu gibt es Gerichte. Behörden machen nicht immer alles richtig, deshalb werden sie gerichtlich kontrolliert und jeder kann sich an die Gerichte wenden.

Ein Gericht hat festgestellt:
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Neustadt hat das Pirmasenser Jugendamt vorschnell gehandelt. Diese Ansicht teilt auch das Familiengericht in Pirmasens. Zwar ist es in Ausnahmefällen erlaubt, dass Mitarbeiter eines Jugendamts ohne richterlichen Beschluss handeln - vor allem, wenn es dringend ist. In der Regel ist es aber so, dass ein Beschluss beim Familiengericht notwendig ist. Über die Weihnachtsfeiertage war das offenbar nicht mehr möglich und deshalb hat das Jugendamt auf eigene Faust gehandelt.
Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/jugendamt-pirmasens-soll-mutter-zu-unrecht-neugeborenes-weggenommen-haben-100.html (Archiv-Version vom 19.01.2021)

Die Behörde meine also, sie habe das Recht dazu, weil eine Ausnahmesituation gegeben sei. Der Bürgermeister dazu:
Ich kann aber sagen, dass das Jugendamt sicher nicht leichtfertig gehandelt hat. Es gab ein Zusammenwirken von mehreren Sozialarbeitern, die sich Gedanken darum gemacht haben. Es ist nicht so, wie es vielleicht den Anschein macht, dass das Jugendamt nicht in Abstimmung mit dem Familiengericht gehandelt hat. Es gab Absprachen vor und nach der Inobhutnahme.
Quelle: s.o.

Die Behördenmitarbeiter unterlagen also einer Fehleinschätzung tatsächlicher oder rechtlicher Art. Das kommt vor. Dafür gab es von den Gerichten eins auf die Mütze. Aber das trifft die gesamte Behörde, nicht den einzelnen Mitarbeiter, der an den Feiertagen Dienst schob und vermutlich eine schwerwiegende Gefahr für das Kind gesehen und nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat.

Natürlich ist das für die Mutter traumatisch. Das soll nicht in Abrede gestellt werden.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

20.01.2021 um 00:22
Zitat von jaskajaska schrieb:Das war eine behördliche Massnahme, die im Nachhinein korrigiert und rückgängig gemacht wurde.
Das ist zwar faktisch richtig, impliziert aber einen normalen Vorgang, der letztlich ohne Auswirkungen blieb, da ja
Zitat von jaskajaska schrieb:die Mechanismen greifen; zumindest ist das Kind zeitnah wieder zur Mutter gekommen
So eine Herangehensweise ignoriert natürlich, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff der Behörden handelt, der für die Betroffenen eine Traumatisierung bedeutet (und zwar für beide Seiten, Kinder wie Eltern). Das schlagende Argument jedes Jugendamtes lautet "Kindeswohl", und genau dieses wird bei einer ungerechtfertigten Herausnahme durch das Amt selbst massiv verletzt. Nur dass in dem Fall niemand dafür haftet.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

20.01.2021 um 13:29
Zitat von FriedrichA.IIIFriedrichA.III schrieb:So eine Herangehensweise ignoriert natürlich, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff der Behörden handelt, der für die Betroffenen eine Traumatisierung bedeutet (und zwar für beide Seiten, Kinder wie Eltern). Das schlagende Argument jedes Jugendamtes lautet "Kindeswohl", und genau dieses wird bei einer ungerechtfertigten Herausnahme durch das Amt selbst massiv verletzt. Nur dass in dem Fall niemand dafür haftet.
Tut ein Jugendamt nichts, obwohl das Kindeswohl in Gefahr ist, dann wird auf die vermeintlich unfähigen Mitarbeiter dort eingedroschen, falls etwas passiert. Tut das Jugendamt etwas, um eine Gefahr abzuwehren, traumatisiert es Eltern und Kind - und es wird auch auf die Mitarbeiter eingedroschen.

Vom heimischen Sofa aus ist das besonders leicht möglich.

Und weil die Mitarbeiter im Amt durchaus ein Bewusstsein dafür haben, welche schwerwiegenden Entscheidungen sie für eine zumeist lausige Bezahlung treffen müssen, machen sie sich das nicht leicht. Würden sie noch für jede Entscheidung haften müssen, dann fände man schlicht kein qualifiziertes Personal mehr, das Entscheidungen fällen würde.

Hier wissen wir ja noch nicht mal den Grund, warum das Kindeswohl in Gefahr war.

Nur mal angenommen, die Mutter war schwer suizidal oder drogenabhängig, nicht in der Lage, sich alleine zu Hause um das Kind zu kümmern. Wie hätte das "Volk" reagiert, wenn das Jugendamt unter Verweis auf die Nichterreichbarkeit des Familiengerichts über die Feiertage dicht gemacht hätte - und das Kind zu Hause zu Tode gekommen wäre?

Vom heimischen Sofa aus redet es sich da leicht.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

20.01.2021 um 15:07
Zitat von monstramonstra schrieb:Vom heimischen Sofa aus redet es sich da leicht.
Du solltest den Bericht nochmal lesen sie haben der Mutter das Kind nur weggenommen, weil sie sich weigerte in ein Mutter Kind Heim zu gehen.
Daraufhin hat der Mitarbeiter ihr das Kind weggenommen.
Und ich hoffe das dieser Mitarbeiter seinen Job verliert.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

20.01.2021 um 15:21
Zitat von DerDoctor11DerDoctor11 schrieb:Du solltest den Bericht nochmal lesen sie haben der Mutter das Kind nur weggenommen, weil sie sich weigerte in ein Mutter Kind Heim zu gehen.
Ich habe den Bericht nicht nur gelesen, sondern auch etwas nachgedacht:
Zitat von monstramonstra schrieb:Hier wissen wir ja noch nicht mal den Grund, warum das Kindeswohl in Gefahr war.
Nur mal angenommen, die Mutter war schwer suizidal oder drogenabhängig, nicht in der Lage, sich alleine zu Hause um das Kind zu kümmern.
Es hatte ja seinen Grund, warum die Mutter in eine Mutter-Kind-Einrichtung sollte. Das war sicher keine Willkür. Sondern war im Schutz des Kindeswohls begründet. Mit der Weigerung der Mutter war das Kindeswohl gefährdet. Vermutlich dann, wenn die Mutter sich alleine um das Kind hätte kümmern müssen.

Den konkreten Grund kennen wir nicht. Daraus kann nicht - vom heimischen Sofa aus - geschlossen werden, dass es ihn nicht gibt.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

20.01.2021 um 15:43
Zitat von monstramonstra schrieb:Mit der Weigerung der Mutter war das Kindeswohl gefährdet. Vermutlich dann, wenn die Mutter sich alleine um das Kind hätte kümmern müssen.
Gut dass, das Gericht andere Meinung wie du bist es gab nie eine Gefährdung des Kindeswohl.
Das einzige was das Kindeswohl gefährdet hat war der Mitarbeiter der nicht fähig war die Situation richtig einzuschätzen.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

20.01.2021 um 15:50
Zitat von DerDoctor11DerDoctor11 schrieb:Gut dass, das Gericht andere Meinung wie du bist es gab nie eine Gefährdung des Kindeswohl.
Keine Gefährdung? Woher willst Du das wissen?

In dem von Dir verlinkten Artikel steht das jedenfalls so nicht drin. Da sind es formelle Voraussetzungen, die gefehlt haben. Es hätte ein richterlicher Beschluss herbeigeführt werden müssen, das Amt dachte, es sei ein Ausnahmefall gegeben, die Gerichte waren anderer Meinung. Das Kindeswohl wurde nicht thematisiert.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

20.01.2021 um 16:01
Zitat von monstramonstra schrieb:Keine Gefährdung? Woher willst Du das wissen?
Die Mutter hätte das Kind wohl nicht so einfach wiederbekommen wenn das Kind in Gefahr gewesen wäre.
Einfach mal das Gehirn anstrengen schadet wohl nicht.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

20.01.2021 um 16:17
Zitat von DerDoctor11DerDoctor11 schrieb:Die Mutter hätte das Kind wohl nicht so einfach wiederbekommen wenn das Kind in Gefahr gewesen wäre.
Gefährdung des Kindeswohls und Zulässigkeit einer kindesentziehenden Maßnahme sind zwei unterschiedliche Dinge. Die Unzulässigkeit der Maßnahme lässt nicht die Gründe entfallen, aus denen sich die Gefährdung ergab.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

20.01.2021 um 16:35
Zitat von monstramonstra schrieb:Die Unzulässigkeit der Maßnahme lässt nicht die Gründe entfallen, aus denen sich die Gefährdung ergab.
Doch tut es.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

20.01.2021 um 18:26
Zitat von DerDoctor11DerDoctor11 schrieb:Doch tut es.
Dann mal noch viel Spaß in Deinen Sphären. Ich halte es eher mit der Realität.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

20.01.2021 um 22:32
Zitat von monstramonstra schrieb:Tut ein Jugendamt nichts, obwohl das Kindeswohl in Gefahr ist, dann wird auf die vermeintlich unfähigen Mitarbeiter dort eingedroschen, falls etwas passiert. Tut das Jugendamt etwas, um eine Gefahr abzuwehren, traumatisiert es Eltern und Kind - und es wird auch auf die Mitarbeiter eingedroschen.

Vom heimischen Sofa aus ist das besonders leicht möglich.
Richtig ist, dass die Leute vom JA in der Schusslinie stehen. Das trifft auch auf andere Berufe zu, aber hier eben auch. Tatsache ist allerdings auch, dass es sich um einen extrem sensiblen Bereich handelt, in dem Entscheidungen oft von großer Tragweite sind. Und meine Erfahrung, die ich zum Glück nicht als Betroffener machen musste, ist die, dass viele Mitarbeiter dieser wichtigen und tatsächlich nicht einfachen Aufgabe nicht gewachsen sind.

Und ja, "vom heimischen Sofa aus" ist leicht reden, und das wiederum kann man dann als Totschlagargument verwenden. (Mit dieser Art Argumentation könnte man allerdings die meisten Diskussionen hier sein lassen.)
Zitat von monstramonstra schrieb:Und weil die Mitarbeiter im Amt durchaus ein Bewusstsein dafür haben, welche schwerwiegenden Entscheidungen sie für eine zumeist lausige Bezahlung treffen müssen, machen sie sich das nicht leicht. Würden sie noch für jede Entscheidung haften müssen, dann fände man schlicht kein qualifiziertes Personal mehr, das Entscheidungen fällen würde.
Wie gesagt, meine Erfahrung ist eine andere. Ich habe Entscheidungsträger erlebt, bei denen ich sicher bin, dass ihnen die Auswirkungen ihres Tuns vollkommen egal sind. Ich behaupte nicht, dass das alle sind oder auch nur die meisten. Aber es sind auch keine Einzelfälle.
Zitat von monstramonstra schrieb:Hier wissen wir ja noch nicht mal den Grund, warum das Kindeswohl in Gefahr war.
Das Kindeswohl war überhaupt nicht in Gefahr, sonst hätte das Gericht keine gegenteilige Entscheidung getroffen.
Zitat von monstramonstra schrieb:Nur mal angenommen, die Mutter war schwer suizidal oder drogenabhängig, nicht in der Lage, sich alleine zu Hause um das Kind zu kümmern. Wie hätte das "Volk" reagiert, wenn das Jugendamt unter Verweis auf die Nichterreichbarkeit des Familiengerichts über die Feiertage dicht gemacht hätte - und das Kind zu Hause zu Tode gekommen wäre?
Bei dieser Konstellation hätte "das Volk" wahrscheinlich getobt. Hättest du den Artikel gelesen, dann wüsstest du aber, dass dein "nur mal angenommen" rein fiktiv ist: Die Mutter lebt nämlich mit dem Kindesvater zusammen bei dessen Eltern.
Zitat von monstramonstra schrieb:Vom heimischen Sofa aus redet es sich da leicht.
Ja, das hatten wir schon.
Zitat von monstramonstra schrieb:Gefährdung des Kindeswohls und Zulässigkeit einer kindesentziehenden Maßnahme sind zwei unterschiedliche Dinge. Die Unzulässigkeit der Maßnahme lässt nicht die Gründe entfallen, aus denen sich die Gefährdung ergab.
Das ist nicht korrekt. Besteht eine Kindeswohlgefährdung, dann ist das JA, so es davon Kenntnis erlangt, verpflichtet, Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Das bedeutet in der Realität: Einigung mit den Eltern bzw. dem fraglichen Elternteil über eine freiwillige Maßnahme oder (wenn das scheitert) Herausnahme des Kindes. Eben dies hat das JA hier getan und ist damit vor zwei Gerichten gescheitert. Und zwar nicht aus formalen Gründen, denn dem Artikel zufolge konnte ein richterlicher Beschluss zu dem fraglichen Zeitpunkt nicht erlangt werden. Im Falle einer tatsächlichen Kindeswohlgefährdung hätte also eine Dringlichkeit vorgelegen, durch die die Herausnahme zulässig gewesen wäre. Da sie es laut Beschluss nicht war, kann man daraus nur schließen, dass eine Gefährdung des Kindes eben nicht vorlag – es sei denn natürlich, die Gerichte irren sich.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

21.01.2021 um 00:14
Hat von denen, die hier schreiben, eigentlich schon mal jemand mit dem Jugendamt zu tun gehabt?

In meiner Familie sind 3 Pflegekinder großgezogen worden, die alle ihren Eltern entzogen worden waren.
Das jüngste war 6, der nächste 8, der letzte 12, als sie jeweils im Abstand einiger Jahre zu uns kamen. Wir haben einiges an Erfahrungen gesammelt, solange sie bei uns lebten und wir mit dem Jugendamt zu tun hatten.
Die Herausnahmen aus ihren Familien waren gerechtfertigt, es ging um massive körperliche Misshandlung, Vernachlässigung bis zur totalen Verwahrlosung, Alkoholismus bei den Eltern - ich stelle in diesen drei Fällen nicht in Frage, dass es richtig war, die Kinder den Eltern fortzunehmen.
Aber dass das Jugendamt immer das Kindeswohl zum obersten Ziel hat, ist glatt gelogen. Wir waren mit 3 Pflegekindern mit Sonderpflegestatus immer im Fadenkreuz der Jugendamtsmitarbeiterinnen, denn die sahen das Geld, das meine Eltern für diese Arbeit bekamen, und haben immer, bei jedem Anlass, alles getan, um die Kinder aus unserer Familie herauszulösen, nur, um das Geld nicht mehr bezahlen zu müssen. Informationen darüber, welche Gelder zum Beispiel für die Einrichtung des Kinderzimmers, für Kleidung und Schulmaterial bereitgestellt werden, gaben sie nicht.
Das sind Menschen, die da arbeiten, und die haben auch menschliche Schwächen und mitunter einen miesen Charakter. Meine Eltern hatten großes Glück, dass sie Hilfe und beratende Unterstützung von einer Stiftung bekamen, die ein Forschungsprojekt mit mehreren Pflegefamilien durchführte. Ein Psychologe und eine Juristin standen meinen Eltern immer zur Seite. Wäre das nicht so gewesen, wären meine drei Pflegebrüder ohne Schulabschluss und ohne Ausbildung geblieben, teils kriminell, teils obdachlos geworden, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Damals gab es noch die Wehrpflicht, und meine Eltern erfuhren, dass mein ältester Pflegebruder, wenn er unser Haus einmal verlassen hatte, um seine Wehrpflicht abzuleisten und dabei in der Kaserne zu wohnen, seinen Status als Pflegekind bei uns verlieren würde. Das Jugendamt würde nach seiner Heimkehr nicht mehr weiter für ihn zahlen. In seinem Fall sollte man wissen, dass er einen IQ hatte, mit dem er an der Grenze zur Debilität stand, sowie eine histrionische Pesönlichkeitsstörung. Er konnte nicht für sich selbst sorgen. Da er mit der histr. Persst. auch ein zwanghafter Lügner war, wäre er nicht einmal in der Lage gewesen, sich Hilfe zu suchen, wenn er in Schwierigkeiten geraten wäre.
Die Stiftung beauftragte einen Gutachter, meinem Pflegebruder seinen niedrigen IQ und damit seine Bedürftigkeit nach Betreuung zu attestieren.
Mein Vater begleitete ihn zur Musterung und erklärte vor Ort seinen Fall. Die verstanden das und schrieben ihn untauglich oder stellten ihn frei. Zum Glück.
Meine Eltern beschafften ihm eine Ausbildungsstelle - und um das jetzt abzukürzen: er vermurkste drei Ausbildungen, bis es endlich klappte und in diese Zeit sagten die Mitarbeiter vom Jugendamt meinen Eltern, die sollten aufhören, ihn darin zu unterstützen, eine Ausbildung zu machen, sondern er sollte Hartz IV beantragen.
Das waren jetzt nur ein paar Anekdoten, die mir aus dem Stehgreif einfallen, aber SO kenne ich das Jugendamt bzw. die Jugendämter von drei Bezirken in Berlin: als die achte Plage für engagierte Pflegefamilien.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

21.01.2021 um 09:22
Zitat von LuciaFackelLuciaFackel schrieb:als die achte Plage
Wieso "achte Plage"? Die Metapher verstehe ich nicht. Die achte Plage waren bekanntlich Heuschrecken. Vergleichst Du Jugendämter mit Heuschrecken?


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

21.01.2021 um 09:43
Zitat von DerDoctor11DerDoctor11 schrieb:Einfach mal das Gehirn anstrengen schadet wohl nicht.
Ein Rat, den Du beherzigen solltest. Es ist nämlich meist unmöglich, sich eine fundierte Meinung zu bilden, wenn man von einem Thema keine Ahnung hat.
Das Gericht hat hier bemängelt, dass das Jugendamt eine richterliche Entscheidung hätte abwarten müssen. Also dass es nicht genügend Anhaltspunkte für ein "Gefahr in Verzug" gegeben hat.
Aber das ist nun mal eine Ermessensfrage und wenn das Jugendamt seine Prognose nicht schuldhaft fehlerhaft durchgeführt hat, wird eben zu Recht auch keiner bestraft.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

21.01.2021 um 09:44
Zitat von FriedrichA.IIIFriedrichA.III schrieb:Da sie es laut Beschluss nicht war, kann man daraus nur schließen, dass eine Gefährdung des Kindes eben nicht vorlag – es sei denn natürlich, die Gerichte irren sich.
Es war nur nicht so dringend, dass ein Entscheid des Gerichtes nicht hätte abgewartet werden können - oder?


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