Ach schau mal: Silke liest weiter mit und antwortet per Facebook-Kommentar:
SpoilerTja, genau - 'man weiß es nicht' - alles gaaanz mysteriös.
Zum Thema 'Schweigepflicht' (unter der ich selbst in dieser Sache nicht stehe - allenfalls als freiwillige 'Selbstverpflichtung'):
Das Kinderheim M. steht und stand unter Schweigepflicht - einschlägig hier z.B.: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/08/index.php?norm_ID=0806100
Was die Betreiber nicht hinderte, mehrfach emails in der Sache A. an anfragende Außenstehende zu schreiben, inhaltlich darin relativ detailliert A.'s Lebenssituation im Heim dort zu beschreiben.
Diese Aussage wird wodurch belegt? Und was heißt genau "relativ detailliert"? Wer sind die Aussenstehenden? Wenn du das alles zu wissen behauptest, Silke, warum bringst du dann nur die halben Infos?
Ich vermute es als relativ 'wahrscheinlich', dass man diese mails des Heims irgendwann im Netz wird lesen können.
In der gebotenen (anonymisierten) Form zur Dokumentation des gesamten Vorgangs.
Und ich bin gespannt, auf welchen Seiten man sie finden wird!
;)Wer nachlesen möchte, findet hier den ausgezeichneten KUNKEL-Rechtskommentar: http://www.sgbviii.de/S140.html (Archiv-Version vom 25.10.2013)
Demnach gehört das Beschreiben der Situation des Kindes per mail an außenstehende Dritte eindeutig nicht zur erlaubten Datenweitergabe oder -nutzung.
Es darf vermutet werden, dass sich die Beschreibungen der "Situation" auf das Umfeld, die Zimmer, die Versorgung etc. beziehen und nicht auf Antonyas persönliche Lage.
Solange du nur Behauptungen aufstellst und mit Teilwahrheiten garnierst, wirst du nicht glaubwürdiger, Silke!