@amerasu Für mich zählt das Ergebnis.
Haben die Eltern das Sorgerecht zurück?
Ja oder Nein?
Wenn das Gericht meint, die Eltern hätten trotzdem Fehler gemacht, ist das für mich unerheblich.
Jeder Mensch macht Fehler. emz hatte gerade 2 gemacht.
;)Aber evtl. Fehler der Familie waren nicht groß genug, dass man ihnen das Sorgerecht und die Tochter entziehen durfte. Sonst hätte ja das OLG die Entscheidung des AG nicht abändern können.
Außerdem muss man dem OLG auch noch anrechnen, dass sie zu dem Ergebnis kamen, obwohl sie nur das selbe Gutachten des AG zur Verfügung hatten. Ein weiteres Gutachten, mit evtl. einem besseren Ergebnsi als dem ersten haben die Eltern ja nicht zugelassen. Sie konnten es nicht zulassen, weil sie mit Antonya nach Polen geflüchtet waren.
Also das OLG ist bei Würdigung der gleichen Unterlagen, die auch das AG zur Verfügung hatten, im Ergebnis zu einer völlig anderen Entschediung gekommen. Lag wahrscheinlich daran, dass die OLG-Richter eben nicht so befangen waren wie die AG-Richterin.
Es sollte übrigens nicht unerwähnt bleiben, dass lt. Unterschung der Privatuni Witten-Herdecke 50% der Gutachten völlig falsch sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein weiteres Gutachten ein völlig anderes Ergebnis gebracht hätte, als das erste Gutachten ist also sehr hoch.