@Luky Luky schrieb:Wenn es so ist, dass das Sorgerecht wieder bei den Eltern liegt, warum lebt die Familie dann noch immer in Polen, (so lässt man die Leser glauben)!
@emz emz schrieb:Und wie leben die Schandorffs heute? Versteckt und anonym im Untergrund.
Wie soll ich darauf antworten, wenn ihr schon unterschiedliche Behauptungen bezüglich des angeblichen Wohnorts von Antonya aufstellt?
@Luky Luky schrieb:Du schreibst so, als ob alles erwiesen ist!
Woher hast du diese Kenntnis, warst du dabei?
Kennst du die Akten oder schreibst du hier, was du irgendwo im Netz gelesen hast?
Lasst mich diese Frage mal einfach an Euch zurückgeben.
Einer von euch schreibt, dass die Familie in Polen leben würde, die andere behauptet sie lebt im Untegrund. Da erscheint mir die von LUKY gestellte Frage mehr als gerechtfertigt, und zwar an Euch, woher ihr das wisst, was ihr hier so behauptet.
@Luky Luky schrieb:Wenn es so ist, dass das Sorgerecht wieder bei den Eltern liegt, warum lebt die Familie dann noch immer in Polen, (so lässt man die Leser glauben)!
Diese Frage lässt sich doch ganz einfach erklären. Da hättest du auch selbst draufkommen können.
Die Familie hat das Sorgerecht zurück, und kann von daher selbst bestimmen wo sie leben will. Wir haben nämlich die Freizügigkeit innerhalb der EU. Die Familie lebt also dort, wo sie lebt, weil sie das Recht hat dort zu leben, wo sie gerade lebt. Dafür müssen die Schandorffs nicht
@emz,
@Luky,
@Lee_Sunkiller etc um Erlaubnis fragen!.
@emz behauptet. z. B. auch immer wieder, dass Antonya schon seit ihrer Flucht keine Schule besuchen würde.
Das wird behauptet, obwohl das keiner von Euch weiß, und obwohl im internet bereits mehrfach berichtet wurde, dass Antonya sehr wohl die Schule besucht. Im Übrigen könnte auch gerade der Schulbesuch ein Grund dafür sein, dass man nun (im Moment) nicht nach Deutschland zurückkehrt.
Es geht hier einigen Leuten nur darum Schmutz über die Familie zu schütten.
Aber wenn die Schandorffs heute tatsächlich versteckt leben sollte, dann kann ich das nur als weise Entscheidung bezeichnen. Es wäre ja nun wirklich tragisch, wenn
@emz den Wohnort herausbekommen würde. Ihre Aufdringlichkeit ist ja bekannt. Fragen wir diesbzüglich mal Caesar, Herr Schreiber, Frau Masch oder ihre "alten Freunde" aus dem Ehrlich-Forum.
@Luky , das ist erwiesen. Es ist erwiesen, dass das Jugendamt und das AG Fehler gemacht haben, und dass Antonya gewaltsam aus der Schule geholt wurde.
Es ist erwiesen, dass Richterin Z. zugegeben hat, dass sie auch Fehler gemacht hat.
Es ist für mich erwiesen, dass der Heimleiter die getragene Unterwäsche von Antonya durchsucht hat, denn es ist erwiesen, dass das Jugendamt diesbezüglich tätig wurde.
Es ist erwiesen, dass das Oberlandesgericht die Entscheidung des Amtsgericht bezüglich des Sorgerechts abgeändert hat, damit ist für mich erwiesen, dass für das OLG die Entscheidung des AG nicht richtig gewesen sein konnte. Denn wenn das OLG eine Entscheidung des AG abändert, dann bedeutet es genau dies.
@emz Nein, ich ziehe nicht die völlig falschen Rückschlüsse, das machts du, und zwar vorsätzlich.
@emz emz schrieb:- Antonya lebte bei den Eltern, auch ohne Sorgerecht. Das war nicht abzuändern.
Natürlich war es das. Und das ist
@emz auch bekannt. Sie hat ja auch zu einem anderen Fall kommentiert, wo das Kind aus Polen zurückgeholt wurde, weil die Eltern kein Sorgerecht hatten. Das wäre auch bei ANTONYA möglich gewesen.
@emz behauptet, ganz ohne jede Beweise, dass die Entscheidung des AG bezüglich des Sorgerechts notwendig gewesen wäre.
Wenn selbst die Richtein zugibt, dass sie Fehler gemacht hat, kann das aber kaum stimmen.
@emz emz schrieb:- Die Rückgabe des Sorgerechts war lediglich ein Versuch, die Familie aus dem Untergrund zu holen.
Völlig falsch, woher willst du diese Informationen haben. Wieder so ein Versuch die Familie in den Dreck zu ziehen. Und wieso hat die Familie angeblich im Untergrund gelebt. Vielleicht solltest du mal die Leute fragen, die ANTONYA damals besucht haben.
@emz emz schrieb:- Mittlerweile war Antonya fast 14 Jahre alt geworden, also andere Voraussetzung.
Die Verhandlung beim OLG war im Februar 2014. Erst im Juni wurde Antonya 14. Die rechtliche Situation hätte sich für ANTONYA aber erst mit 14 verbessert. Es stimmt also nicht, dass da andere Vorraussetzungen vorlagen. Und wenn, dann wäre das ja nur das Alter gewesen.
Die Lebenssituation für die Familie hatte sich durch die Flucht nach Polen nicht unbedingt verbessert. Der Vater hatte seine Arbeit verloren, und man war auch von Angehörigen und Freunden getrennt.
Die Vorraussetzungen waren damit keinesfalls besser, als vor dem Kinderraub, als die Familie in Worpswede gewohnt hatte, die Oma gepflegt hatte, und der Vater eine sichere Arbeit hatte.
@emz emz schrieb:Und wie leben die Schandorffs heute? Versteckt und anonym im Untergrund.
Das deutsche Melderecht gilt bekanntlich nur in Deutschland. Nur weil
@emz mit ihren Nachstellungen keinen Erfolg hat, bedeutet dies nicht, dass die Familie anonym im Untergrnd leben muss.
@Luky Luky schrieb:Wenn Jugendamt und Richterin Fehler gemacht haben, dann frage ich mich, was hat die Familie gegen diese fatale Fehlentscheidung, die ihr ganzes Leben zerstört hat, unternommen?
Haben sie geklagt oder ähnliches - ich kann nichts im Netz finden, was darauf schließen lässt und sicherlich hätte man uns alle an diesen Aktionen per Facebook, teilhaben lassen.
Oh, da erkennt also an, sicherlich nur ausversehen dass das ganze Leben der Familie zerstört wurde. GRATULATION, und meine Zustimmung.
Die Annahme, dass man alle an dieser Aktion teilhaben lassen würde, ist völlig falsch. Die Öffentlichkeit war notwendig um den Jugendamtskandal in die Öffentlichkeit zu bringen, und das Sorgerecht zurückzubekommen. Das hat funktioniert. Jetzt hat die Familie auch wieder ein Recht auf eine gewisse Privatspähre und Ruhe. Fam. Schandorff ist verdammt gut beraten, nun nicht mehr alles in die Öffentlichkeit zu tragen. Immerhin würde man das hier wieder dazu nutzen weiter alles zu verdrehen, und Schmutz über die Familie zu schütten.
man wird sich also sehr genau überlegen, was man noch in die Öffentlichkeit bringt, und wann, und was besser, zumindest vorläufig, nicht.
Wenn es solche Verfahren gibt, dann dauern diese erfahrungsgemäß sehr, sehr lange. Familie Schandorff ist ausgesprochen gut beraten, diesbezüglich nichts zu verbreiten, bevor nicht alles in trockenen Tüchtern ist. Und ich bin mir sicher, dass die Familie ihrer Verantwortung diesbezüglich bewusst ist, immerhin hat sie ja auch in der Vergangenheit fast alles richtig gemacht.
Im Übrigen braucht man gar nicht darüber diskutieren, ob der Sorgerechtsentzug im Alter von 12 Jahren berechtigt war oder nicht, weil er von einer befangenen Richterin entschieden wurde. Eine Richterin die den Eltern gegenüber mitteilt, dass sie aus ihren Fängen nicht mehr rauskommt, ist ohne wenn und aber, wegen Befangenheit abzulehnen. Da gibt es unter Juristen wohl kaum keine zwei Meinungen.