emz schrieb am 30.10.2017:Aber sind nicht generell Überprüfungen möglich, was die Aufbewahrung von Waffen möglich macht?
Nach deutschem Recht ja. Da ist vorgegeben, wie eine Waffe sicher aufzubewahren ist. Ich nehme an in Österreich ist die Rechtslage ähnlich, wenn nicht sogar identisch.
Mein Schwager ist Jäger und Sportschütze und besitzt daher legal Waffen. Der hat einen Safe im Haus, in dem die Waffen verschlossen sind. An den Safe kommt eigentlich keiner ran. Er ist trotzdem IMMER peinlich darauf bedacht, dass die Haustür immer dreimal abgeschlossen ist, wenn keiner zuhause ist.
Nicht zu reden, dass er auch peinlich darauf achtet, dass er NIEMALS mit auch nur homöopatischen Dosen von Alkohol im Blut "aufgegriffen" wird (ich fahre nach einem oder zwei Bier nach dem Essen schon noch mit dem Auto), weil er in so einem Fall befürchten müsste, für ungeeignet eingestuft zu werden, eine Waffe besitzen zu dürfen.
Den gemeinen Reichdödel interessieren solche Regularien aus den uns bekannten Gründen natürlich nicht.