Guten Abend Dr. Shrimp, guten Abend werter Leser, mir wurde die Ehre zuteil unser heutiges Thema „Sterbehilfe“ zu eröffnen.
Sie lässt sich vereinfach in drei Kategorien zusammenfassen, der aktiven und hierzulande illegalen und nur in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg praktizierten Sterbehilfe, die auch als Euthanasie bezeichnet wird.
Der in auch in Belgien durchgeführten passiven Sterbehilfe, ist zu eigen, dass auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet wird, um den Tod eines Menschen nicht unnötig hinauszuzögern.
Die dritte Form ist die indirekte Sterbehilfe, bei der quasi darauf abgezielt wird, durch Wechselwirkung verschiedener Medikamente, den Tod zu beschleunigen, was keine Frage nicht verächtlich ist, da es immerhin um Todkranke Menschen geht, die auf eine direkte und direkt tödlich und schmerzfreie Injektion verzichten müssen. Auf die Art wird die aktive Sterbehilfe nur umgangen, um es salopp auszudrücken.
Wen es interessiert, bei der Wikipedia stehen die einzelnen Punkte ein wenig ausführlicher,
Wikipedia: SterbehilfeNun hab ich relativ oberflächlich drei Arten der Sterbehilfen umrissen und möchte nun meinen persönlichen Standpunkt ausführen.
Es ist die aktive Sterbehilfe, die ich befürworte und zwar aus folgenden Gründen.
Ein Mensch kann sofern er denn will, eine Patientenverfügung erwirken, die nichts anderes ist, als der schriftlich festgehaltene Wille, was im Falle einer schweren Krankheit, oder im Falle eines Komas mit dem Patienten, der die Verfügung unterschrieb geschieht.
Er allein kann darüber verfügen wie Ärzte mit ihm verfahren sollen oder nicht. Dazu gehört meiner Ansicht nach auch das ein Patient, sofern er es will darüber verfügen sollte, zu entscheiden, dass er eine tödliche Injektion haben möchte und auf jede lebens- und leidensverringernde palliative Maßnahme verzichtet. Es sollte eines jeden Rechts sein, so etwas erwirken zu können. Man sollte auch nicht sagen das dies nicht ginge oder erstrebenswert sei, da diese im Willen eines jeden Einzelnen liegt. Mir ist auch klar das dieses unter Umständen auf Widerstand innerhalb der Angehörigen und der Ärzte stoßen würde. Dieses alles unterliegt aber nicht deren Recht, da sie die Patientenverfügung nicht abklärten und unterzeichneten. Es obliegt einzig und alleine dem Menschen, der eine solche Verfügung unterschrieb.
Die aktuelle Lage ist die, das die aktive Sterbehilfe hierzulande tabuisiert.
Nicht nur wegen des Begriffes der Euthanasie.
Der von den Nationalsozialisten missbraucht wurde. Sondern auch, oder gerade wegen mutmaßlicher ethischer und religiöser Bedenken, die ich auch nachvollziehen kann, aber nicht gutheißen kann, da sie gegen eine freie Entscheidung eines freien Individuums agieren.
Ein meiner Meinung nach guter Gesetzesentwurf darf wie der aussehen.
http://prosterbehilfe.de/GesetzentwurfSterbe-undSuizidhilfe2011II.pdfAuf dem kann man meiner Meinung nach gut aufbauen.
Ihr Zug, werter Herr Dr. Shrimp