Wie seht ihr die Privatisierung des Maßregelvollzugs?
19.01.2012 um 04:21Was haltet ihr von dem Urteil des BVerfG.:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20120118_2bvr013310.html
"Wegschließen darf nur der Staat - und zwar nur durch seine Beamten. Er darf diese Aufgabe daher in der Regel nicht privaten Wirtschaftsunternehmen überlassen. Doch jetzt hat das Bundesverfassungsgericht von diesem Grundsatz eine Ausnahme zugelassen. Anlass für die Entscheidung war die Verfassungsbeschwerde eines Straftäters.
Während seiner Therapie randalierte der Mann derart, dass die Pfleger ihn in eine Beruhigungszelle einschließen mussten. Das Problem: Ein privates Unternehmen betreibt diese Klinik. Die Pfleger und Schwestern sind also Angestellte eines Privatunternehmens. Private Pfleger hätten daher kein Recht, Zwangsmaßnahmen über die Insassen auszuüben, argumentiert Bernard Schroer, Anwalt des Klinikinsassen: "Das sind Grundrechtseingriffe, die so nur der Staat vornehmen darf und nicht eine private GmbH."
Tatsächlich schreibt das Grundgesetz in Artikel 33 vor, dass "in der Regel" nur Angehörige des öffentlichen Dienstes hoheitlich tätig werden dürfen. Doch keine Regel ohne Ausnahme - und eine solche Ausnahme liegt hier vor, urteilte nun der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts.
Der Staat darf zwar seine Aufgaben nicht lediglich aus Kostengründen auf die Privatwirtschaft abwälzen. Hier aber sollte vor allem der Verbund von Kliniken und die Qualität der Therapie erhalten bleiben. Die Privatisierung in Hessen bezeichneten die Richter als "rein formell" - Träger der Hessischen Klinik-Gesellschaft ist nämlich ein Kommunalverband, kurz: die öffentliche Hand."
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/27/0,3672,8461051,00.html (Archiv-Version vom 19.01.2012)
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20120118_2bvr013310.html
"Wegschließen darf nur der Staat - und zwar nur durch seine Beamten. Er darf diese Aufgabe daher in der Regel nicht privaten Wirtschaftsunternehmen überlassen. Doch jetzt hat das Bundesverfassungsgericht von diesem Grundsatz eine Ausnahme zugelassen. Anlass für die Entscheidung war die Verfassungsbeschwerde eines Straftäters.
Während seiner Therapie randalierte der Mann derart, dass die Pfleger ihn in eine Beruhigungszelle einschließen mussten. Das Problem: Ein privates Unternehmen betreibt diese Klinik. Die Pfleger und Schwestern sind also Angestellte eines Privatunternehmens. Private Pfleger hätten daher kein Recht, Zwangsmaßnahmen über die Insassen auszuüben, argumentiert Bernard Schroer, Anwalt des Klinikinsassen: "Das sind Grundrechtseingriffe, die so nur der Staat vornehmen darf und nicht eine private GmbH."
Tatsächlich schreibt das Grundgesetz in Artikel 33 vor, dass "in der Regel" nur Angehörige des öffentlichen Dienstes hoheitlich tätig werden dürfen. Doch keine Regel ohne Ausnahme - und eine solche Ausnahme liegt hier vor, urteilte nun der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts.
Der Staat darf zwar seine Aufgaben nicht lediglich aus Kostengründen auf die Privatwirtschaft abwälzen. Hier aber sollte vor allem der Verbund von Kliniken und die Qualität der Therapie erhalten bleiben. Die Privatisierung in Hessen bezeichneten die Richter als "rein formell" - Träger der Hessischen Klinik-Gesellschaft ist nämlich ein Kommunalverband, kurz: die öffentliche Hand."
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/27/0,3672,8461051,00.html (Archiv-Version vom 19.01.2012)