"Das Verbot hat eine präventive Wirkung"
Es wird angenommen, dass Strafverfolgung die Verfügbarkeit von Cannabis und die Nachfrage danach reduziert. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass ohne eine solche präventive Wirkung das Verbot verfassungswidrig wäre. Tatsächlich sprechen viele Zahlen gegen diese angenommene, aber nie durch Studien bewiesene Wirkung:
* Regelmässiger Cannabiskonsum ist in Deutschland nicht weniger weit verbreitet als in den Niederlanden: Das beweisen zwei Studien für das deutsche bzw. niederländische Gesundheitsministerium. Während nur 2,5 Prozent der Niederländer im letzten Monat Cannabis konsumiert haben, waren es in Gesamtdeutschland 2,8 Prozent und in Westdeutschland gar 3,0 Prozent. (IFT98), (CEDRO)
* In Deutschland steigt der Cannabiskonsum in den drogenpolitisch eher repressiven neuen Bundesländern deutlich schneller als im Westen.
* Während nur 29 Prozent der Niederländer, die je Cannabis probiert haben es auch im Vorjahr konsumierten, waren es in Deutschland laut IFT-Studie 34 Prozent. Und während 56 Prozent der niederländischen Vorjahrskonsumenten es auch im letzten Monat konsumiert hatten, waren es in Deutschland 62 Prozent. (IFT98), (CEDRO)
* Die Schweizer Studie der Suchthilfeorganisation SFA fand, dass in der repressiven Westschweiz Cannabiskonsum weiter verbreitet ist (39 Prozent Lebenszeitprävalenz bei Männern 15-74) als in der toleranten Deutsch- (32 Prozent) und Südostschweiz (28 Prozent). (SFA)
* Als in den USA Mitte der 70er Jahre der Besitz kleiner Mengen Cannabis (meist 30 Gramm) in den Bundestaaten Oregon, Kalifornien und 11 anderen Staaten entkriminalisiert wurde, stieg der Konsum dort in den folgenden Jahren im Schnitt weniger stark an als in Bundesstaaten die harte Strafen beibehielten.
* Die USA, wo es in bestimmten Bundesstaaten für Cannabisbesitz sogar lebenslängige Strafen gibt, gehören zu den Ländern wo der Konsum illegaler Drogen am verbreitetsten ist: Es konsumieren nur halb soviel Niederländer ab 12 Jahren mindestens monatlich Cannabis als Amerikaner (2,5 Prozent bzw. 5 Prozent). 33 Prozent der Amerikaner haben Cannabis probiert aber nur 15,6 Prozent der Niederländer. Der Anteil der Amerikaner mit Heroinerfahrung ist gar viermal höher (0,3 Prozent bzw. 1,1 Prozent). (CSDP)
* Der Bericht vom 30.4.1999 der Schweizer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Schweizer Parlaments kam zu folgendem Schluss: "Die verbreitete Vermutung einer ins Gewicht fallenden generalpräventiven Wirkung der Konsumstrafbarkeit kann nicht nachgewiesen werden und scheint auch wenig plausibel. (...) Sämtliche empirischen Untersuchungen und statistischen Daten ... deuten dementsprechend mit steter Regelmässigkeit darauf hin, dass zwischen der Verbreitung/Häufigkeit des Drogenkonsums und der strafrechtlichen Verfolgungs- und Sanktionierungspraxis kein signifikanter Zusammenhang besteht." (SGK)
* Eine Studie in der Februarausgabe 2001 des British Journal of Psychiatry kam deshalb zu dem Schluss: "Das verfügbare Beweismaterial zeigt, dass ... eine Abschaffung der strafbewehrten Verbote (Entkriminalisierung) von Cannabis die Verbreitung von Cannabis und anderen illegalen Drogen nicht steigern wird." ("The available evidence suggests that ... removal of criminal prohibitions on cannabis possession (decriminalisation) will not increase the prevalence of marijuana or any other illicit drug.") (MacCoun & Reuter)
* Das Verbot spielt beim Entschluss, den Cannabiskonsum einzustellen so gut wie keine Rolle. Laut der Repräsentativumfrage des Instituts für Therapieforschung (Kraus/Bauernfeind 1997) gaben von den befragten ehemaligen Cannbiskonsumenten folgender Prozentsatz als Grund an warum sie aufgehört haben: (IFT98)
"Angst vor Bestrafung": 2,8 Prozent
"Verfahren gegen mich": 0,2 Prozent
"Gerichtliche Verurteilung": 0,1 Prozent
"War in Haft": 0,1 Prozent
aber:
"Angst vor gesundheitlichen Schäden": 13,1 Prozent
"Wirkung unangenehm": 17,5 Prozent
"Angst süchtig zu werden": 18,5 Prozent
"Hat nichts gebracht": 48,4 Prozent
"Nur probieren": 85,4 Prozent
(Sehen Sie dazu auch: Cannabisprohibition und Konsumausstieg)
* Bayern, seit vielen Jahren das westdeutsche Bundesland mit der repressivsten Cannabispolitik, kann keineswegs die niedrigste Prävalenz des Drogenkonsums vorweisen, im Gegenteil. Eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) fand in einer Repräsentativbefragung, dass mehr Münchner Schüler der 9. Jahrgangsstufe Erfahrungen mit Cannabis hatten als Altersgenossen in jeder anderen untersuchten Großstadt. Ausserdem konsumierten rund doppelt soviele Münchner Schüler wöchentlich oder gar täglich Alkohol als in den anderen Städten. Auch beim Tabakkonsum lag München vor Hamburg und Hannover.(KFN)
Eine konsumminimierende Wirkung der Cannabisrepression ist mit den verfügbaren Zahlen aus wissenschaftlichen Studien also nicht zu belegen.
"eigentlich ist das meiner meinung nach auch der ganze witz am kiffen. wenn es legal wäre, dann würde ich sofort damit aufhören."
(SirSmokeaLOT, SPD Online-Forum, 17.05.2001)
"Cannabis ist eine Einstiegsdroge"
Diese Theorie ist schon seit über 20 Jahren widerlegt. Zahlreiche Studien fanden, dass nur 2 bis 5 Prozent der Cannabiskonsumenten später bei harten Drogen landen, 95 bis 98 Prozent tun es nicht.
* Das Bundesverfassungsgericht befand 1994 nach Einsicht der wissenschaftlichen Literatur, die These von der Einstiegsdroge werde "überwiegend abgelehnt". (BVerfG 1994)
* Die Studie von Dr Dieter Kleiber, die der damalige Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) in Auftrag gegeben hatte, kam 1998 zu dem folgenden Schluss: "Die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge für den Gebrauch harter Drogen wie Heroin, ist also nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht haltbar." (Kleiber/Soellner)
* Staatsanwalt Körner, der Autor des massgeblichen Gesetzeskommentars zum heutigen Betäubungsmittelgesetz, schreibt dazu: "Die These vom Umsteigeeffekt des Haschisch (...) hat sich als Mythos erwiesen." Er führt aus, dass es etwa 40 mal mehr Cannabiskonsumenten als Heroinkonsumenten gibt, ein Umstieg also eher die Ausnahme denn die Regel ist. (Körner)
* Der Bericht des amerikanischen "Institute of Medicine" zu Cannabis kam 1999 ebenfalls zu dem Schluss, dass Cannabis keine "Einstiegsdroge" ist. In den USA kommen nach über dreissig Jahren "Drogenwelle" auf etwa 80 Millionen Cannabiskonsumenten mehrere Hundertausend aktueller Konsumenten harter Drogen, ein Verhältnis von 100 zu 1.
* Sehen Sie dazu weitere Zitate.
"Cannabis ist ein Suchtmittel"
Das trifft auf Alkohol noch eher zu als auf Cannabis, aber Alkohol ist dennoch legal.
* Im Gegensatz zu Suchtmitteln wie Heroin und Alkohol ist eine körperliche Abhängigkeit bei Cannabis unbekannt. Das heisst zum Beispiel, dass beim Absetzen von Cannabis keine Entzugserscheinungen auftreten. Bei Alkoholsucht können die Entzugserscheinungen sogar tödlich enden.
* Das Bundesverfassungsgericht stellte am 09.03.1994 fest, dass "das Suchtpotential der Cannabisprodukte als sehr gering eingestuft" wird.(BVerfG 1994)
* Bei einem geringen Teil der Cannabiskonsumenten kommt es zwar zu psychischer Abhängigkeit, aber laut einer Studie für den früheren Gesundheitsminister Seehofer (CSU) ist das bei 92 Prozent (d.h. etwa 11 von 12 Konsumenten) nicht der Fall. Laut Sucht und Drogenbericht 1999 der Bundesregierung gab es 1998 nur 117 Fälle von stationärer Drogentherapie unter 2,4 Millionen Konsumenten, etwa 1 von 20.000. Bei Alkohol war der Anteil zwölfmal so hoch. (Suchtbericht 1999)
* Die im März 1999 veröffentlichte Studie des renommierten "Institute of Medicine" der amerikanischen Akademie der Wissenschaften untersuchte im Auftrag der US-Regierung u.a. auch das Abhängigkeitspotenzial von Cannabis. Laut dieser offizielle Studie entwickelt folgender Anteil unter den Probierern folgender Drogen später irgendwann eine Abhängigkeit:
Nikotin: 32%, Heroin: 23%, Kokain: 17%, Alkohol: 15%, Cannabis: 9% (IOM-Studie, Kap. 3, Tabelle 4)
* Die wissenschaftliche Expertise für Bundesgesundheitsminister Seehofer (CSU) stellte 1997 fest:
"Der Konsum von Cannabis führt keineswegs zwangsläufig zu einer psychischen Abhängigkeit, es kann jedoch zu einer Abhängigkeitsentswicklung kommen. Eine solche Abhängigkeit vom Cannabistyp kann jedoch nicht primär aus den pharmakologischen Wirkungen der Droge, sondern vielmehr aus vorab bestehenden psychischen Stimmungen und Problemen erklärt werden. Die Abhängigkeit von Cannabis sollte als Symptom solcher Probleme gesehen werden." (Kleiber/Kovar 1997)
* Psychische Abhängigkeit ist keine spezifische Eigenschaft von Drogen. Ihre Ausbildung hängt vorwiegend mit bereits vorher existierenden psychischen Problemen bestimmter Konsumenten zusammen. Problemkonsumenten brauchen psychotherapeutische Hilfe statt Strafverfolgung.
"Cannabis ist ein Rauschgift"
Der Ausdruck "Rauschgift" besagt eigentlich nur, dass eine Substanz illegal ist. Tatsächlich sind Alkohol und Nikotin eher suchtbildend und giftiger als Cannabis.
* Zwischen 0,04 und 0,06 Gramm Nikotin wirken geschluckt tödlich, wähend bei THC die tödliche Dosis mindestens 47 Gramm beträgt, entsprechend mehr als einem halben Kilo Haschisch guter Qualität. (Hanfhof)
* Reines Koffein ist etwa 6 mal giftiger als THC.
* Bei Alkohol ist bereits die 5-fache Rauschdosis tödlich (0,8 bzw. 4,0-5,0 Promille) während bei THC die 450- bis 1800-fache Rauschdosis nötig wäre.
* Es gibt keinen einzigen dokumentierten Fall einer tödlichen Cannabisüberdosis.
"Mit einer Legalisierung würde der Drogenkonsum drastisch zunehmen"
Dafür gibt es keine Hinweise.
* Tatsächlich liegt der Cannabiskonsum in den Niederlanden nach 25 Jahren des entkriminalisierten öffentlichen Cannabisverkaufs niedriger als in Grossbritannien wo auf den Verkauf bis zu 14 Jahre Gefängnis stehen.
* Beim Vergleich mit den USA, wo es für Cannabis sogar lebenslängige Strafen gibt, sieht es ähnlich aus: Es konsumieren nur halb soviel Niederländer ab 12 Jahren mindestens monatlich Cannabis als Amerikaner (2,5 Prozent bzw. 5 Prozent). 33 Prozent der Amerikaner haben Cannabis probiert aber nur 15,6 Prozent der Niederländer. Der Anteil der Amerikaner mit Heroinerfahrung ist gar viermal höher (0,3 Prozent bzw. 1,1 Prozent). (CSDP)
* Als vor 27 Jahren einige Bundesstaaten der USA wegen der rapide steigenden Kosten für die Strafverfolgung den Besitz geringer Cannabismengen entkriminalisierten stieg in den folgenden Jahren der Cannabiskonsum in diesen Staaten weniger stark an als in anderen Bundesstaaten die harte Strafen beibehielten.
* Regelmässiger Cannabiskonsum ist in Deutschland weiter verbreitet als in den Niederlanden: Das beweisen zwei Studien für das deutsche bzw. niederländische Gesundheitsministerium. Während nur 2,5 Prozent der Niederländer im letzten Monat Cannabis konsumiert haben, waren es in Gesamtdeutschland 2,8 Prozent und in Westdeutschland gar 3,0 Prozent. (IFT98), (CEDRO)
Sehen Sie dazu auch "Das Verbot hat eine präventive Wirkung"
"Wir haben mit Alkohol und Nikotin schon genug Probleme"
Dieses Argument nimmt stillschweigend an, dass das Verbot den Konsum minimiert und dass es dabei weniger Probleme verursacht als der Konsum selbst. Es nimmt weiterhin an, dass Cannabis nur zusätzlich und nicht anstelle von anderen Drogen wie z.B. Alkohol konsumiert wird. Alle drei Annahmen sind falsch.
* Cannabislegalisierung bedeutet keine Einführung einer neuen Droge, wie das immer dargestellt wird, sondern eine Entkriminalisierung einer alten Droge. 45 Millionen EU-Bürger haben Cannabiserfahrung. 3 Millionen Deutsche (nach offiziellen Schätzungen) kiffen hier und heute, Gesetz hin oder her, seit Jahrzehnten. Sie ignorieren das Gesetz weil niemand ihnen seinen Sinn verständlich machen kann. Das ist die Realität.
* Die Erfahrung der Niederlande zeigt, dass Strafbefreiung zu keinem markanten Anstieg des Konsums führt. Das Verbot hat keine präventive Wirkung. Die meisten Cannabiskonsumenten verwenden Cannabis nicht übermässig, genauso wie die meisten Alkoholkonsumenten keine Alkoholiker sind. Sicher gibt es ein einige Leute die nicht damit klarkommen, aber die gibt es auch heute schon, bei Alkohol nicht anders als bei Cannabis. Strafandrohung hält Problemkonsumenten nur davon ab, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
* Legalisierung würde viele Gefahren verringern. Man erinnere sich nur an die amerikanische Alkoholprohibition. Vor der Legalisierung von Alkohol 1933 bereicherte der Schwarzmarkt die Mafia mit ihren Maschinenpistolen, nachher den Finanzminister. Vorher gab es nur schlechten Schnaps, nachher auch Bier und Wein von vernünftiger Qualität. Vorher betranken sich auch Kinder und Jugendliche, weil in illegalen Kneipen niemand an Altersgrenzen dachte. Nachher hielt man sich wieder an Jugendschutzgesetze beim Alkoholverkauf.
* Nicht die Legalisierung führt zum steigenden Konsum sondern der gestiegene Konsum zur Legalisierung. Die Alkoholprohibition wurde abgeschafft nachdem der illegale Alkoholkonsum 12 Jahre lang kontinuierlich gestiegen war. Irgendwann kann man sich einfach nicht mehr vor der Realität verstecken: Die Alkoholprohibition und die Cannabisprohibition waren zwar gut gemeint aber trotzdem ein Fehler.
* Der Gesetzgeber versucht mit dem Cannabisverbot, der Bevökerung eine weniger riskante Alternative zu Alkohol vorzuenthalten. Viele Probleme die in Verbindung mit Alkohol auftreten sind nämlich im Zusammenhang mit Cannabis praktisch unbekannt. So gibt es z.B. einen deutlichen Bezug zwischen gewalttätigem Verhalten und Alkoholkonsum, während Cannabis eine eher entspannende Wirkung hat:
Anteil der Straftaten unter Alkoholeinfluß (in Prozent) an der Gesamtzahl der jeweiligen Straftaten
Straftat 1994 / 1995
Gefährliche/schwere Körperverletzung 29,0% / 27,5%
Vergewaltigung 29,1% / 32,4%
Raubmord 32,0% / 32,7%
Sexualmord 33,0% / 35,0%
Körperverletzung mit tödlichem Ausgang 37,6% / 38,0%
Totschlag 39,2% / 38,8%
Gewaltkriminalität insgesamt 26,9% / 25,0%
Widerstand gegen die Staatsgewalt 57,9% / 56,3%
(Quelle: Simon et al.: Suchtbericht Deutschland 1997).
"Alkohol ist keine Droge sondern ein Genussmittel"
Siehe Drogendefinition. Ein Prohibitionist kann nur verlieren wenn er definieren muss was eigentlich eine Droge ist.
Die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, gewiss kein Verein von Cannabisverharmlosern, schreibt:
"Nach einer Definition der Weltgesundheitsorganisation gilt jede Substanz als Droge, die in einem lebenden Organismus Funktionen zu verändern vermag. Dieser erweiterte Drogenbegriff erfaßt nicht nur Cannabisprodukte, Halluzinogene, Stimulantien, Schnüffelstoffe, Schlaf- und Beruhigungsmittel, Alkohol, Tabakerzeugnisse, Schmerzmittel Opiate und Kokain. Er bezieht sich auch auf Alltagsdrogen wie z.B. Kaffee und Tee und grenzt Drogen einerseits sowie Genuß- und "Lebens"mittel andererseits nicht mehr trennscharf voneinander ab".
"Hasch ist schädlicher als Zigaretten"
Dafür gibt es keine Beweise. Die IOM-Studie der amerikanischen Regierung schätzt, dass eine Marihuana-Zigarette etwa so schädlich ist wie maximal zwei Tabakszigaretten. ("Marijuana and Medicine", Seite 111, 112) Der Bericht weist darauf hin, dass Zigarettenraucher normalerweise wesentlich mehr Zigaretten rauchen als Cannabiskonsumenten. (IOM-Studie)
* Der durchschnittliche Zigarettenraucher in Deutschland raucht 15,2 Zigaretten pro Tag. Das sind etwa 450 Gramm Tabak pro Monat. Zum Vergleich, selbst die 17 Prozent der sogenannten "Dauerkonsumenten" unter den von Professor Kleiber untersuchten Cannabiskonsumenten brachten es auf einen Schnitt von nicht mehr als 35 Gramm Cannabis pro Monat. Die 35 Prozent Gelegenheitskonsumenten in der Studie verbrauchten im Schnitt gar nur 3,4 Gramm pro Monat.
* Trotz intensiver Suche ist ein Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und erhöhter Krebsanfälligkeit bis heute statistisch nicht nachgewiesen. Die amerikanische Kaiser Permanente Studie mit über 64.000 Teilnehmern fand keine höhere Sterblichkeit unter Cannabiskonsumenten als unter Nichtkonsumenten.
* Die überwiegende Mehrzahl der Erkrankungen und Todesfälle durch Tabak gehen nicht auf Krebserkrankungen durch kanzerogene Stoffe im Kondensat des Rauches zurück sondern auf die Wirkung von Nikotin auf die Blutgefässe, das z.B. zu Herzinfarkten und Schlaganfällen führt. Cannabis ist dagegen nikotinfrei.
* Das Schweizer Bundesgericht urteilte am 29.8.1991 in einem Fall in dem es um vier Kilo Haschisch ging, dass sogar von dieser Menge keine "Gefahr für die Gesundheit vieler Menschen" ausginge. In ihrer Urteilsbegründung stellten die obersten Schweizer Richter unter anderem fest: "Ähnlich äusserte sich im Jahre 1985 auch Prof. Kind. Er führte aus, Cannabisprodukte verursachten keine sicher nachgewiesenen körperlichen Schäden, die denen des Nikotins in der Schwere oder Häufigkeit auch nur entfernt vergleichbar seien." (SBG)
* Rauchen ist keineswegs die einzig mögliche Konsumform für Cannabis. Es kann z.B. auch als Tee oder Gebäck konsumiert werden. Da die Aufnahme über den Darm aber weniger effizient ist als über die Lunge müsste der Konsument dazu grössere Mengen besitzen die durch das Verbot nicht nur teuer sind sondern ihn auch dem Risiko härterer Bestrafung aussetzen. Daher fördert leider das Verbot die ungesündeste Konsumform von Cannabis.
„Cannabis kann Schizophrenie auslösen“
Nach derzeitigen Erkenntnissen kann Cannabis möglichweise bei besonders dafür veranlagten Menschen eine bereits latent vorhandene Schizophrenie zum Ausbruch bringen (sehen Sie dazu Studien zu Cannabis und Schizophrenie). Etwa ein Prozent der Bevölkerung ist davon gefährdet. Die Krankheit bricht vorwiegend in der Altersgruppe zwischen 18 und 30 aus. Über die Ursachen ist wenig bekannt.
* Dieses wissenschaftlich umstrittene Risiko wäre vielleicht ein Argument für den einzelnen, Cannabis nicht zu konsumieren, insbesondere, wenn bereits Symptome von Schizophrenie oder Psychosen vorliegen. Cannabiskonsum kann die Symptome der Krankheit verstärken und den Heilungsprozess ungünstig beeinflussen. Aufgrund der beobachteten Problematik empfehlen Experten Personen mit schizophrenen Psychosen oder mit Fällen von Schizophrenie in der engeren Familie, Cannabis generell zu meiden, bzw. beim Auftreten von Problemen den Konsum dauerhaft einzustellen.
* Ein derartiges Risiko ist jedoch kein vernünftiger Grund, Menschen zu bestrafen, die Cannabis zu konsumieren, ohne dadurch zu Schaden kommen. Umsomehr gilt das für psychisch Kranke, die Therapie und nicht Strafe brauchen. Drohung mit Bestrafung und sozialer Ausgrenzung dürfte bei einer Krankheit, die ohnehin durch extreme Angstzustände und Verarmung von sozialen Kontakten gekennzeichnet ist, wenig produktiv sein.
* Der Zusammenhang zwischen Cannabis und Schizophrenie ist weitgehend unklar. Eine Langzeitstudie an 50.465 schwedischen Wehrpflichtigen fand, dass von den 5391 Cannabiskonsumenten darunter 5318 (98,6%) nie an Schizophrenie erkrankten. Wäre Cannabiskonsum allein die Ursache für die Krankheit (wie in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts noch behauptet) und nicht nur ihr vorzeitiger Auslöser, dann wäre zu erwarten, dass der Anteil der Betroffenen deutlich höher liegt als die ermittelten 1,4 Prozent, ein Wert der nur gerinfügig über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegen.
* Würde Cannabiskonsum schizophrene Psychosen nicht nur verfrüht auslösen sondern sie verursachen, dann wäre mit der steten Verbreitung des Cannabiskonsums seit Anfang der 60er Jahre eine Zunahme von Schizophrenie zu vermuten gewesen. Das Gegenteil war jedoch der Fall. Dr Wayne Hall, National Drug and Alcohol Research Centre, University of New South Wales, Sydney, Australien:
"Die abnehmende Häufigkeit von behandelten [Schizophrenie]Fällen macht es unwahrscheinlich, dass Cannabisgebrauch Schizophrenie verursacht hat, die nicht ohnehin aufgetreten wäre."
"Wer für die Legalisierung ist, verharmlost Drogen"
Nach diesem Argument ist die rapide Verbreitung des Cannabiskonsums in den letzten Jahren eine Folge der Rufe nach einer Legalisierung von Cannabis.
* Mit dem Argument wird versucht, jede Diskussion um Vor- und Nachteile des Verbots und seiner Alternativen im Keim zu ersticken und von der Wirkungslosigkeit der Repression abzulenken. Die Kritik an der Cannabisprohibition begründet sich gar nicht auf dem Glauben, Cannabis sei harmlos. Sie stützt sich vielmehr auf die legitime Feststellung, dass das Verbot mehr Probleme verursacht als es verhindert.
* Wer sich für die Beibehaltung des Verbots einsetzt, verharmlost die Folgen der derzeitigen repressiven Drogenpolitik. Zahlreiche Experten haben festgestellt, dass bei weitem das größte Risiko im Zusammenhang mit Cannabis die Kriminalisierung der Konsumenten ist. Der Staat droht ihnen negative Folgen nicht nur an, sondern fügt sie ihnen auch zu, selbst wenn das gegen das Übermaßverbot des Grundgesetzes verstößt.
* Nach jener Argumentation wäre auch jeder, der für die Legalität von Alkohol und Tabak ist, für Alkoholismus und Lungenkrebstote verantwortlich, sogar wenn er diese legalen Drogen selbst nicht konsumiert. Die Erfahrung des amerikanischen Alkoholverbots hat gezeigt, dass mit dem Verbot die Konsumprobleme nicht geringer wurden, sondern nur noch die Probleme eines kriminellen Schwarzmarkts hinzukamen.
* Indem der Staat die Strafbarkeit von Cannabis mit dessen Schädlichkeit begründet, motiviert er Millionen von nur aufgrund dieses Verbots von Strafverfolgung bedrohter Konsumenten dazu, im Gegenzug zu betonen, wie relativ unschädlich Cannabis doch sei.
"Haschisch muss verboten bleiben um die Jugend zu schützen"
Diese Argumentation wird hier widerlegt.
"Wir dürfen nicht vor der Drogenmafia kapitulieren"
Diese emotionale Appell ignoriert die Realität:
* Eine Legalisierung wäre keine Kapitulation vor der Drogenmafia sondern ihr Ruin. Die Drogenmafia ist auf das Cannabisverbot angewiesen. Ohne hohe Gewinnspannen wie sie nur in einem illegalen Schwarzmarkt möglich sind kann sie keine Geschäfte machen. Oder verkauft die Mafia etwa auch legale Pflanzen wie Tomaten und Gurken?
* In einem legalen Markt mit wenigen Prozenten Gewinnspanne könnte die Mafia genausowenig bestehen wie die amerikanischen Alkoholschmuggler im legalen Getränkemarkt nach der Aufhebung der Alkoholprohibition. Bier wird heutzutage ausschliesslich von legalen Brauereien hergestellt.
* Niemand würde freiwillig bei Kriminellen einkaufen von denen er jederzeit betrogen werden kann wenn er auch in legalen Geschäften einkaufen könnte. Die Mafia kann nur deshalb Kunden finden weil die Polizei versucht, alle Konkurrenten der Mafia auszuschalten.
* Solange ein grosser Schwarzmarkt besteht indem verschiedene Drogen nebeneinander verkauft werden und die öffentliche Drogenpolitik durch die inkonsistente Einstufung von Cannabis und Alkohol unglaubwürdig ist, fällt es Heroinhändlern leichter, neue Konsumenten zu rekrutieren.
"Internationale Verträge verbieten eine Legalisierung"
Diese falsche Behauptung wird hier widerlegt.
"Die holländische Drogenpolitik ist gescheitert"
Bei solchen Behauptungen wird oft darauf verwiesen, dass der Cannabiskonsum in den Niederlanden in den späten 80er Jahren zugenommen hat oder dass das Land zum Tummelplatz von Schmugglern verkomme. Beiden Behauptungen basieren auf einem Körnchen Wahrheit, verfehlen aber das Ziel (Sehen Sie dazu auch unseren Bericht über die Niederlande):
* Cannabis wurde bereits 1976 entkriminalisiert. Daher fällt es schwer, eine Zunahme des Konsums über ein Jahrzehnt später damit in Verbindung zu bringen. Tatsächlich hat der Cannabiskonsum auch in anderen Ländern zugenommen. In Deutschland etwa hat sich die Anzahl der Cannabisfälle in den letzten 15 Jahren mehr als verdreifacht. Das hat mehr mit Entwicklungen in der internationalen Jugendkultur zu tun als mit dem legalen Status der Droge. Nach wie vor konsumieren nur halb soviel Niederländer ab 12 Jahren mindestens monatlich Cannabis als Amerikaner (2,5 Prozent bzw. 5 Prozent). 33 Prozent der Amerikaner haben Cannabis probiert aber nur 15,6 Prozent der Niederländer. Der Anteil der Amerikaner mit Heroinerfahrung ist gar viermal höher (0,3 Prozent bzw. 1,1 Prozent). (CSDP)
* Eine Untersuchung des holländischen Gesundheitsministeriums (Dutch Ministry of Health, Welfare and Sport - VMS) kam zum Schluss, dass Jugendliche in den Niederlanden sich bezüglich ihres Cannabiskonsumverhaltens kaum von den Jugendlichen in anderen Ländern unterscheiden. Während 13% der Jugendlichen in Holland Cannabis im letzten Monat konsumiert hatten, war die Zahl für England und den USA 24% bzw. 21%. Nach den Zahlen des European Monitoring Center for Drugs and Drug Addiction (EMCDDA) in Lissabon seien die Zahlen in Frankreich und Spanien nicht viel anders, die Niederländischen Jugendlichen liegen also bezüglich ihres Cannabiskonsumverhaltens im europäischen Durchschnitt.
* Regelmässiger Cannabiskonsum ist in Deutschland weiter verbreitet als in den Niederlanden: Das beweisen zwei Studien für das deutsche bzw. niederländische Gesundheitsministerium. Während nur 2,5 Prozent der Niederländer im letzten Monat Cannabis konsumiert haben, waren es in Gesamtdeutschland 2,8 Prozent und in Westdeutschland gar 3,0 Prozent. (IFT98), (CEDRO)
* Dass illegale Drogen aus den Niederlanden nach Frankreich und Deutschland geschmuggelt werden hat mit der Cannabisentkriminalisierung absolut nichts zu tun, denn ausser der Abgabe von bis zu 5 Gramm und dem Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis werden in den Niederlanden nach wie vor alle Drogendelikte verfolgt. Es liegt u.a. daran, dass etwa 40 Prozent des Güterverkehrs auf dem Seeweg für diese Länder über die Niederlande eingeführt wird und Drogenhändler ihre Lieferungen im gewerblichen Güterverkehr verstecken. Allein in Rotterdam werden jährlich 3 Millionen Container von Schiffen entladen. Eine perfekte Kontrolle ist angesichts dieses Frachtaufkommens schlichtweg nicht durchführbar.
"Unsere Cannabisgesetze sind nicht zu streng"
Im Vergleich zu unseren Alkoholgesetzen sind sie es auf jeden Fall.
* Auf den Besitz einer "nicht geringen Menge" von Cannabis steht eine Mindeststrafe von 12 Monaten Gefängnis. Die maximale Strafe beträgt bis zu 15 Jahren. Die "nicht geringe Menge" wurde vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf 7,5 g THC festgelegt, entsprechend etwa 60 Gramm Haschisch zu 11 % THC oder 90 g Marihuana zu 9 % THC. Dies ist nur ein kleiner Bruchteil der Menge die, auf einmal genommen, tödlich wäre.
* Selbst der Besitz von Kleinmengen oder den Anbau weniger Pflanzen für den Eigenkonsum wird routinemässig mit Geldstrafen von mehreren Tausend Euro bzw. Bewährungs und Haftstrafen von mehreren Monaten bestraft, sofern die "geringe Menge" von 3-30 Gramm überschritten wird oder wenn das Cannabis im Freundeskreis gemeinsam konsumiert wurde.
* Studien für die Verkehrsministerien der USA, Deutschlands und Grossbritanniens sowie australische Studien haben ergeben, dass Alkohol die Fahrfähigkeit wesentlich stärker beeinträchtigt als Cannabis. Während bei Alkohol die Teilnahme am Strassenverkehr unter dem akuten Einfluss von weniger als 0,5 Promille Blutalkohol legal ist kann einem bei Cannabis sogar für den Nachweis des Konsums in der Vergangenheit der Führerschein entzogen werden. Dabei muss der Konsum nicht einmal im Zusammenhang mit der Teilnahme am Strassenverkehr stehen. Auch wer als Fussgänger oder in der eigenen Wohnung im Besitz von Cannabis ertappt wird, wird von den Führerscheinstellen wie ein betrunkener Fahrer bestraft. Dafür gibt es keine sachliche Begründung.
"Bekiffte Fahrer würden mehr Unfälle verursachen"
Diese Argument nimmt stillschweigend an, dass mit einer Legalisierung der Konsum zunimmt. Dafür gibt es keine Hinweise. Zusätzlich ist zu bedenken:
* Das Fahrverbot und das Besitzverbot sind zwei verschiedene Probleme. Niemand will das Fahren unter akutem Cannabiseinfluss legalisieren. Wer mit obiger Begründung eine Beibehaltung des Cannabisverbots fordert müsste konsequenterweise auch ein generelles Alkoholverkaufsverbot fordern.
* Zahlreiche Studien beweisen, dass Alkohol ein ungleich grösseres Risiko im Strassenverkehr darstellt. Bei Tests mit Cannabis liessen sich kaum Auswirkungen auf die Fahrfähigkeit nachweisen. Studien, die zu diesem Ergebnis kamen, wurden u.a. für das amerikanische Transportministerium, das deutsche Bundesverkehrsministerium und das britische Verkehrsministerium erstellt:
http://www.cannabislegal.de/studien/fahren.htm * Cannabiskonsumenten fahren auch jetzt schon Auto, teilweise auch unter Cannabiseinfluss. Hier geht es um kein neu geschaffenes Problem. Allerdings gewöhnt das Cannabisverbot die Konsumenten daran, regelmässig das Gesetz zu übertreten. Möglicherweise untergräbt daher das Cannabisverbot die abschreckende Wirkung von Regeln zum Strassenverkehr, wie z.B. das Nüchternheitsgebot.
* Bei Unfalltoten bei denen nur THC (Cannabis) gefunden wurde ist laut einer australischen Studie die Wahrscheinlichkeit, der Unfallverursacher zu sein geringer als bei drogenfreien Unfalltoten (Faktor 0,6), bei Alkohol dagegen 6,8 mal höher als bei nüchternen Fahrern:
http://www.raru.adelaide.edu.au/T95/paper/s16p6.html"Wir brauchen keine Legalisierung sondern härtere Strafen"
Wer so argumentiert ignoriert, dass diese Politik in anderen Ländern bereits gescheitert ist.
* Kein einziger demokratischer Staat hat je durch härtere Strafen den Konsum illegaler Drogen ausrotten beenden können. Selbst die Nazis kannten Drogenmissbrauch: Göring war morphiumabhängig und Hitler liess sich von seinem Leibarzt Amphetamine spritzen. Kommunistische Staaten wie China oder die DDR sind das einzige Vorbild das hier angeführt werden kann, da sie kaum Handel trieben.
* Alles was an härteren Strafen vorgeschlagen wird ("lebenslänglich für Dealer") ist bereits in anderen Ländern ausprobiert worden und gescheitert. Die USA haben mit 5% der Weltbevölkerung bereits 25% der weltweiten Gefängnisinsassen. Dennoch ist der Heroinpreis in den letzten 20 Jahren auf ein Viertel gefallen und die Reinheit von Heroin ist viermal höher. Über 80% der Oberschüler geben dort an, dass Cannabis entweder "leicht" oder "sehr leicht" erhältlich sei. 18 Millionen Menschen konsumieren dort Cannabis, ein höherer Anteil als in jedem anderen Land der Erde, einschliesslich der Niederlande.
* Gefängnis kostet ca. 75 Euro pro Tag pro Person, 27.375 Euro pro Jahr. Würde jeder Cannabiskonsument der angezeigt wurde für ein Jahr ins Gefängnis wandern dann würde das den Staat 3,6 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Die tatsächliche Anzahl der Konsumenten wird von der Regierung auf das 20-fache der jährlichen Anzeigen geschätzt.
"Wer sich für Cannabislegalisierung einsetzt, raucht es bestimmt selbst"
Dieses Argument ist unsachlich und soll nur vom eigenen Mangel an Argumenten ablenken.
* Nicht jeder der die Schwulenehe befürwortet ist schwul. Nicht jeder der für Gleichberechtigung ist, ist eine Frau. Nicht jeder der Gewalt gegen Ausländer verurteilt ist ein Ausländer. Nicht jeder der gegen Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten ist konsumiert selber, oder befürwortet auch nur den Konsum.
* Wer so ein Pseudoargument verwendet muss sich fragen lassen ob er sonst etwa keine Argumente habe.
"Dann können wir Diebstahl auch gleich legalisieren"
Wer die Aufhebung des Cannabisverbots mit der Legalisierung von Diebstahl, Mord und Vergewaltigung oder auch nur mit der Aufhebung aller oft übertretenen Strassenverkehrsregeln (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen) vergleicht, der vergleicht Äpfel mit Birnen.
* Bei diesen Straftaten gibt es einen geschädigten Dritten, dessen Grundrechte verletzt werden, bzw. Menschen, die gefährdet werden. Deshalb stehen Diebstahl, Mord und Vergewaltigung in jedem Land unter Strafe und fallen auch unter religiöse Verbote (z.B. 10 Gebote). Deshalb gibt es überall wo es Autos gibt auch Verkehrsregeln. Beim Cannabisbesitz gibt es (ausser möglicherweise dem Besitzenden selbst) keinen Geschädigten. Vor den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts war Cannabis in fast allen Ländern weltweit legal.
* Eventuell kann es bei Cannabisbesitz zur Selbstschädigung kommen, wenn man das besessene Cannabis über längere Zeit konsumiert. Doch genau diesen Konsum hat der Gesetzgeber eben nicht als Straftat eingestuft, weil Selbstschädigung in einem freiheitlichen Rechtsstaat grundsätzlich straffrei ist.
* Verletzung von Grundrechten, um die es hier geht, treten beim Cannabisverbot in erster Linie durch den Staat selbst auf, wenn er etwa in fremde Wohnungen eindringt und sie durchsucht, wenn er Menschen zur Bestrafung durch Inhaftierung ihre Freiheit nimmt oder ihnen per Geldstrafe Eigentum entzieht. Eine Privatperson, die diese Dinge tut, müsste sich zurecht wegen Einbruchs, Freiheitsberaubung und Raubes vor dem Richter verantworten. Die Justiz ist verpflichtet, Rechtsgüter zu schützen. Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht den Staat darauf hingewiesen, dass er beim Versuch, den Konsum von Cannabis zu beschränken, immer an das Verhältnismäßigkeitsgebot des Grundgesetzes gebunden ist.
* Sehen Sie dazu auch: Fremdgefährdung und Cannabis
"Niemand braucht Cannabis"
Das ist sowohl falsch als auch irrelevant. In einem freien Rechtsstaat kann der Staat Freiheiten von einzelnen nur einschränken um die Rechte anderer zu schützen. Willkürliche Verbote sind also nicht verfassungskonform.
* Patienten brauchen Medizin. Cannabis ist eine preiswerte Medizin mit vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten: Chemotherapie, Schmerzbekämpfung, Grüner Star, Multiple Sklerose, usw. In den USA erhalten 7 Patienten vom Staat jeden Monat 300 Marihuanajoints. Einer von ihnen hat Glaukom (Grüner Star) und wäre bereits vor 25 Jahren erblindet wenn er nicht mit Cannabis seinen Augeninnendruck senken könnte.
Sehen Sie dazu auch:
o Cannabis als Medizin
o Urteile zu Cannabis als Medizin
* Verbote nur mit dem "nicht brauchen" von Genussmöglichkeiten zu begründen könnte zu Zuständen wie in Afghanistan unter den Taliban führen, wo selbst Musik, Tanz und Fernsehen verboten waren.
* Es braucht auch niemand Sex, ausser zur Fortpflanzung. Dennoch wäre es ein unangemessener Eingriff in die Privatsphäre von Millionen Menschen wenn man hier ein Verbot erlassen und durchsetzen wollte.