Ich bin ohne Ausnahme gegen die Todesstrafe, aus mehreren Gründen:
1. Töte ich einen Möder werde ich dadurch selbst zum Mörder, ethisch könnte ich das nicht vertreten. Jemanden zu töten ist meiner Meinung nach nur gerechtfertigt, wenn man sich akut selber in Lebensgefahr befindet und durch diese Handlung rettet.
2. Was ist, wenn der Hingerichtete sich doch noch als unschuldig herausstellt? Am schlimmsten finde ich in diesem Fall dann denn oft so gerne angebrachten Satz "Wo gehobelt wird, da fallen Späne", zeigt er doch nur, wie leicht manche dazu bereit sind den ersten Artikel unseres Grundgesetzes über Bord zu werfen, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten.
@vegi Jemandem, der unschuldig in Haft sitzt, kann man wenigstens noch eine ordentliche Entschädigung zahlen - wie willst du denn z.B. eine Frau dafür entschädigen, dass ihr man aus Versehen unschuldig hingerichtet wurde? Vielleicht zur Wiedergutmachung den Richter töten? -.-
Stattdessen wäre ich für längere Haftstrafen und unentgeldliche Zwangsarbeit. Letztere widerspricht wenigstens nicht dem Grundgesetz, siehe Artikel 12.