Maßnahmen im ZeugenschutzprogrammDas Zeugenschutzprogramm findet nach dem Ende des Gerichtsprozesses auf Antrag des Betroffenen bzw. des gesetzlichen Vertreters (Vormundes) Anwendung, und besteht auf Lebenszeit fort. Es gilt nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für sämtliche Familienmitglieder von dessen Familie.
Neue Identität (mit entsprechenden Dokumenten wie Geburtsurkunde, Zeugnisse, Führerschein)
Neue (umgeschriebene) Vergangenheit, so dass nichts auf den Prozess und die Sachverhalte deutet, die zum Prozess geführt haben können.
Umzug in neue, fremde Stadt oft auch außer Landes
Umschulung, wenn sich der Zeuge in einer kleinen Berufsgruppe bewegt
Startgeld, um sich ein neues Leben aufbauen zu können
Hinweis: Der Kontakt zum veranlassenden Rechtsbeistand muss abgebrochen werden, um die Spuren zu verwischen.
Ebenso sollte auch auf weiteren Kontakt zu bisherigen Freunden verzichtet werden, um sich oder selbige nicht unnötig zu gefährden.
Wikipedia: Zeugenschutzprogramm