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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

34 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Lügen, Unrecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 12:50
@bipolarunit
Eine so vage bzw. abstrakte Fallbeschreibung kann dir keiner sinnvoll beantworten.

Im Grunde gilt eben, dass ein Zeuge vor Gericht (oder einer vergleichbaren Stelle) nicht lügen darf, sonst macht er sich einer uneidlichen oder eidlichen Falschaussage strafbar, §§ 153 f. StGB.

Aber je nach konkretem Fall ist eben die Frage, was nun eine falsche Aussage ist und letztlich dürfte bei einem 15jährigen selbst bei einer Verurteilung nicht viel passieren.

Was genau bezweckst du denn mit deiner Frage?


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Doors ehemaliges Mitglied

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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 13:13
Auch mir sind Sinn und Zweck der Fragestellung noch nicht so ganz klar.

Ich lese daraus, dass @bipolarunit als U15 eine Falschaussage gemacht hat, wie mir scheint, als Zeuge/Zeugin einer Sexualstraftat. Jetzt wird das Verfahren scheinbar neu aufgerollt, und der/die TE will wissen, was eine erneute Falsch- oder eine erstmalige korrekte Aussage für Folgen für ihn/sie hat.

Habe ich das richtig verstanden?

Sonst, liebe/r @bipolarunit schildere den genauen Sachverhalt so, dass auch Aussenstehende darauf sinnvoll antworten können.


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bipolarunit Diskussionsleiter
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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 13:21
Zitat von DoorsDoors schrieb:Habe ich das richtig verstanden?
Nein.Grundsätzlich geht es bei der Frage stellung um jedmöglich in Frage kommende Situation in der es zu einer Sehr gewichtigen Falschaussage kam. Sehen die objektiv Betrachtenden es als richtig oder falsch an eine absichtlich gegebene Falschausage straffrei durchgehen zu lassen. wenn zu einem späteren Zeitpunkt ZWEIFELSFREI nachgewiesen werden kann das er absichtlich gelogen hat und in einem wiederaufgenommenem verfahren schweigt oder versucht an seiner Falschaussage festzuhalten.gehen Wir davon aus das er jmd. wegen Vergewaltigung bezichtigt hat un derjenige dadurch die letzten 3 Jahre in HAft gessesen hat.DArf er dann auch wenn er es zugibt mit einer milden oder garkeinen Strafe Davonkommen denn immerhin hat er dem Geschädigtem ja nicht wenig Leid zugefügt.


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 13:23
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Was genau bezweckst du denn mit deiner Frage?
Grundsätzlich geht es bei der Frage stellung um jedmöglich in Frage kommende Situation in der es zu einer Sehr gewichtigen Falschaussage kam. Sehen die objektiv Betrachtenden es als richtig oder falsch an eine absichtlich gegebene Falschausage straffrei durchgehen zu lassen. wenn zu einem späteren Zeitpunkt ZWEIFELSFREI nachgewiesen werden kann das er absichtlich gelogen hat und in einem wiederaufgenommenem verfahren schweigt oder versucht an seiner Falschaussage festzuhalten.gehen Wir davon aus das er jmd. wegen Vergewaltigung bezichtigt hat un derjenige dadurch die letzten 3 Jahre in HAft gessesen hat.DArf er dann auch wenn er es zugibt mit einer milden oder garkeinen Strafe Davonkommen denn immerhin hat er dem Geschädigtem ja nicht wenig Leid zugefügt.


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 13:28
Es gab neulich einen Fall in den USA. Da wurden zwei Männer nach 39 Jahren aus dem Gefängnis entlassen, weil der Zeuge, der sie damals beschuldigt hatte, seine Lüge endlich zugegeben hatte. Der Zeuge war damals, als er die Männer beschuldigte, 12 Jahre alt gewesen und hatte bewusst gelogen.

Einer der beiden Justiz-Opfer hielt ihm zugute, dass er damals noch ein Kind gewesen war. Wie der andere dachte, wurde nicht gesagt. Meines Wissens nach hatte es aber keine juristischen Konsequenzen für den Zeugen, dass er fast 40 Jahre lang verschwiegen hatte, dass er damals gelogen hatte.


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 13:32
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Meines Wissens nach hatte es aber keine juristischen Konsequenzen für den Zeugen, dass er fast 40 Jahre lang verschwiegen hatte, dass er damals gelogen hatte.
Find ich unverschämt und demütigend demjenigen gegenüber der 40 JAHRE !!! unschuldig im Gefängniss saß


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 15:46
Zitat von bipolarunitbipolarunit schrieb:Grundsätzlich geht es bei der Frage stellung um jedmöglich in Frage kommende Situation in der es zu einer Sehr gewichtigen Falschaussage kam.
Nur kann man diese allgemeine Fragestellung nicht beantworten.
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Meines Wissens nach hatte es aber keine juristischen Konsequenzen für den Zeugen
Keine strafrechtlichen, aber u.U. doch zivilrechtliche.


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bipolarunit Diskussionsleiter
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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 15:46
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Nur kann man diese allgemeine Fragestellung nicht beantworten.
Wieso denn nicht ???


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 15:53
Zitat von bipolarunitbipolarunit schrieb:Wieso denn nicht
Weil eine zu allgemeine Fragestellung eine Vielzahl an möglichen Antworten erlaubt. Es kommt eben auf den Einzelfall an. Je konkreter die Antwort sein soll, desto konkreter eben auch die Frage.


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 18:52
Zitat von bipolarunitbipolarunit schrieb:Find ich unverschämt und demütigend demjenigen gegenüber der 40 JAHRE !!! unschuldig im Gefängniss saß
Es waren drei Verurteilte, von denen zwei 39 Jahre lang im Gefängnis waren und der dritte nach "nur" 27 Jahren entlassen worden war.

Immerhin hatte der Lügner wohl doch ein schlechtes Gewissen. Denn nach diesen 39 Jahren, mit über 50 Jahren, beichtete er einem Priester, der ihn überredete, sich zu stellen, auf dass die Verurteilten endlich freikämen.


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

10.03.2018 um 06:43
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:s waren drei Verurteilte, von denen zwei 39 Jahre lang im Gefängnis waren und der dritte nach "nur" 27 Jahren entlassen worden war.

Immerhin hatte der Lügner wohl doch ein schlechtes Gewissen. Denn nach diesen 39 Jahren, mit über 50 Jahren, beichtete er einem Priester, der ihn überredete, sich zu stellen, auf dass die Verurteilten endlich freikämen.
ÜBEL !!! Das man bei solch einem Verhalten noch mit gutem Gewissen seinen Job als Staatsanwalt//Richtaer angehen kann


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bipolarunit Diskussionsleiter
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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

10.03.2018 um 07:44
@AlteTante
@kleinundgrün
@Doors
@KFB
@SergeyFärlich
@gastric
@Dr.Edelfrosch


Um das Thema mal zu verfeinern. MMn sollte derjenige der damals gelogen hat zumindest eine angemessene Strafe erhalten ( mindestens ein halbes Jahr Haft + je nach Dauer der Haftzeit der Unschuldigen) er sollte auch alle angehäuften Kosten der Verfahren tragen müssen und dem Gesschädigtem ein andauerndes monatliches Schmerzensgeld abgeben müssen. Auch der Richter welcher eigentlich nicht solche Fehltritte sich zu leisten hat sollte nicht unbelangt bleiben . !


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

10.03.2018 um 11:14
Zitat von bipolarunitbipolarunit schrieb:Um das Thema mal zu verfeinern. MMn sollte derjenige der damals gelogen hat zumindest eine angemessene Strafe erhalten ( mindestens ein halbes Jahr Haft + je nach Dauer der Haftzeit der Unschuldigen) er sollte auch alle angehäuften Kosten der Verfahren tragen müssen und dem Gesschädigtem ein andauerndes monatliches Schmerzensgeld abgeben müssen. Auch der Richter welcher eigentlich nicht solche Fehltritte sich zu leisten hat sollte nicht unbelangt bleiben . !
@bipolarunit
Ich würde eher mal ein Rechtssystem hinterfragen, in dem ein Kind mit fragwürdigen Aussagen einen Erwachsenen für mehrere Jahre ins Gefängniss bringen kann. Gut das es in Deutschlands Gerichten keine Geschworenen gibt. Und wenn diese Person dann mal erwachsen ist, wer kann dann zu 100% nachprüfen, das die angeblichen Lügen von damals wirklich Lügen waren? Nur weil jemand als Erwachsener behauptet, das er als Kind vor Gericht gelogen hätte muss das nicht stimmen.


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

10.03.2018 um 13:59
@Dr.Edelfrosch

In dem Fall, den ich erwähnt habe, war es definitiv so, dass der Junge gelogen hatte. Es gab nämlich eigentlich schon damals Zweifel. Er sagte nämlich, er hätte die Tat beobachtet. Er saß aber genau zu dem Zeitpunkt der Tat in einem Schulbus und hätte von da aus die Tat gar nicht sehen können.
Aber die Behörden wollten wohl möglichst schnell einen Schuldigen präsentieren. Der damalige Zeuge sagte jetzt, man habe ihn damals unter Druck gesetzt, bei der (von ihm selbst erfundenen) Aussage zu bleiben.

Hier ist ein Link zu dem Fall:
https://www.welt.de/vermischtes/article134611186/39-Jahre-unschuldig-hinter-Gittern-wegen-einer-Luege.html

Den Rest (zum Beispiel, was mit den beiden anderen Verurteilten geschah) habe ich irgendwo anders gelesen, vielleicht auch in der Zeitung.


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