Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?
09.03.2018 um 12:50@bipolarunit
Eine so vage bzw. abstrakte Fallbeschreibung kann dir keiner sinnvoll beantworten.
Im Grunde gilt eben, dass ein Zeuge vor Gericht (oder einer vergleichbaren Stelle) nicht lügen darf, sonst macht er sich einer uneidlichen oder eidlichen Falschaussage strafbar, §§ 153 f. StGB.
Aber je nach konkretem Fall ist eben die Frage, was nun eine falsche Aussage ist und letztlich dürfte bei einem 15jährigen selbst bei einer Verurteilung nicht viel passieren.
Was genau bezweckst du denn mit deiner Frage?
Eine so vage bzw. abstrakte Fallbeschreibung kann dir keiner sinnvoll beantworten.
Im Grunde gilt eben, dass ein Zeuge vor Gericht (oder einer vergleichbaren Stelle) nicht lügen darf, sonst macht er sich einer uneidlichen oder eidlichen Falschaussage strafbar, §§ 153 f. StGB.
Aber je nach konkretem Fall ist eben die Frage, was nun eine falsche Aussage ist und letztlich dürfte bei einem 15jährigen selbst bei einer Verurteilung nicht viel passieren.
Was genau bezweckst du denn mit deiner Frage?