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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

34 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Lügen, Unrecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
bipolarunit Diskussionsleiter
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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 10:47
Darf ein Strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost vergessen und oder sogar an seiner Lügerei festhalten und damit eventuell noch mehr Unheil anrichten ?. Gehen wir davon aus das es um sehr brisante Sachen wie Vergewaltigung , Mord oder ähnlich schlimmes geht. Ich frage mich wie es die Mehrheit sieht. Meiner Meinung nach eher nicht.


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Nein,da man es keinem Anderen Menscen zumuten dürfen sollte
1 Stimme (5%)
Nein, Da es Unrecht ist
18 Stimmen (95%)
bipolarunit Diskussionsleiter
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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 10:53
Ich hab jetz gar nicht Ja,weil... eingefügt weil ich dachte das es um meine persönlichen Antworten geht, können das andere User noch zufügen oder muss ich das machen ? Ich abe bisher noch keine Umfragen erstellt


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 11:18
Zitat von bipolarunitbipolarunit schrieb:brisante Sachen wie Vergewaltigung , Mord
Da sollte er den Mund schon aufmachen aber deine Fragestellung find ich trotzdem irgendwie dürftig


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 11:18
Zitat von bipolarunitbipolarunit schrieb:Gehen wir davon aus das es um sehr brisante Sachen wie Vergewaltigung , Mord oder ähnlich schlimmes geht. Ich frage mich wie es die Mehrheit sieht. Meiner Meinung nach eher nicht.
@bipolarunit
Im Strafgesetz gibt es keine Meinungen, das ist alles geregelt. Allerdings verstehe ich die Umfrage nicht. Wer nicbht strafmündig ist, wird für seine Verbrechen nicht angeklagt. In welchem falle sollte ein 15.jähriger also lügen? In Fällen, die nach seinem 15. Lebensjahr passiert sind?


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bipolarunit Diskussionsleiter
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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 11:23
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:n welchem falle sollte ein 15.jähriger also lügen? In Fällen, die nach seinem 15. Lebensjahr passiert sind?
es geht darum das es ja einen angeblichen Grund dafür gibt warum ein unter v14 jähriger vor Gericht lügen darf ohne eine Strafe zu erhalten,welcher meiner Meinung nach der ist das ein unter 14jähriger meistens noch nicht so voiel erfahrung hat einen Unterschied zwischen Recht und unrecht zu machen aber dann wenn er älter und auch reifer ist nicht mehr Strafrechtlich belangt werden darf weil er zur Tatzeit gelogen hat.Nimm an er hat falsch Ausgesagt er wurde vergewaltigt und nach 6 -... Jahren kommt zweifelsfrei heraus das es eine Lüge war darf er dann ohne Strafe in einem neuafgerollten Gerichtsverfahren davonkommen oder nicht ?


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 11:29
@bipolarunit
Geht es bei deiner Frage darum, ob ein U15 vor Gericht als Zeuge lügen darf? Dann hatte ich es falsch verstanden. Du meinst, das wenn ein U15 als Zeuge vor Gericht (bewusst) lügt, das er dann dafür nicht belangt werden kann. Wenn er nun mit Ü15 nochmals als Zeuge vorgeladen wird, dann willst du wissen, ob er dann die Wahrheit sagen soll?


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 11:31
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:Wenn er nun mit Ü15 nochmals als Zeuge vorgeladen wird, dann willst du wissen, ob er dann die Wahrheit sagen soll?
Ja


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 11:38
Zitat von bipolarunitbipolarunit schrieb:es geht darum das es ja einen angeblichen Grund dafür gibt warum ein unter v14 jähriger vor Gericht lügen
Wer vor Gericht einer Straftat angeklagt ist, darf immer lügen.
Nur Zeugen dürfen das nicht.


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 11:41
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Nur Zeugen dürfen das nicht.
Bei direkter Verwandtschaft schon


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 11:42
@KFB
Aussage verweigern, ja. Lügen auch?


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 11:43
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Wer vor Gericht einer Straftat angeklagt ist, darf immer lügen.
Nur Zeugen dürfen das nicht.
@SergeyFärlich
Und wenn ein Zeuge unter 15 Jahre ist, dann sagt er nicht immer direkt vor Gericht aus, sondern es gibt auch die Möglichkeit einer Befragung ohne das ganze Personal, das sonst im Gerichtssaal anwesend ist. Dannachg wird abgewägt, ob die Aussage des befragten Kindes relevant/brauchbar für die weitere Verhandlung ist.


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 11:45
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Aussage verweigern, ja. Lügen auch?
Gut formuliert . Seh ich auch so !


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bipolarunit Diskussionsleiter
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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 11:46
Zitat von KFBKFB schrieb:Bei direkter Verwandtschaft schon
wieso ?


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 11:46
Ein ü15jähriger wird für keine falschaussage angeklagt, die er im strafunmüdigen alter getätigt hat. Lügt er im neu aufgerollten fall weiterhin, obwohl mittlerweile strafmündig, dann kann er für diese falschaussage belangt werden, nicht aber für die, die er mit u14 gemacht hat.

Was verwandte bzw täter angeht... diese haben ein zeugnisverweigerungsrecht. Sie dürfen die aussage verweigern, aber keine falschaussage geben.


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 11:56
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Lügen auch?
Wenn ich mich recht entsinne, schon. Müsste aber nachgeprüft werden


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 11:57
Zitat von bipolarunitbipolarunit schrieb:wieso ?
Weil man befangen ist und man davon ausgehen kann, dass man Ehepartner/Eltern/Kinder schützen möchte


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 12:00
Zitat von KFBKFB schrieb:Wenn ich mich recht entsinne, schon
Vor der Vernehmung werden die Zeugen zur Wahrheit ermahnt und über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt. Auf die Möglichkeit der Vereidigung werden sie hingewiesen. Im Fall der Vereidigung sind sie über die Bedeutung des Eides und darüber zu belehren, dass der Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung geleistet werden kann.

Aus § 57 StPO

Nein, ein Zeuge darf nicht lügen.


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 12:01
@SergeyFärlich
Okay, dann nur die Verweigerung der Aussage.


Man kann sich als Zeuge ja auch selbst belasten. Darf man dann lügen oder gilt auch da nur das Aussageverweigerungsrecht?


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 12:02
@KFB
Wer sich selbst einer Straftat bei einer wahrheitsgemäßen Aussage belasten würde, darf dahingehend die Aussage verweigern. Lügen darf ein Zeuge niemals.


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Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?

09.03.2018 um 12:03
@SergeyFärlich
Alles klar


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