Darf ein strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost weiter lügen?
09.03.2018 um 10:47Darf ein Strafunmündiger Mensch ab dem 15. Lebensjahr getrost vergessen und oder sogar an seiner Lügerei festhalten und damit eventuell noch mehr Unheil anrichten ?. Gehen wir davon aus das es um sehr brisante Sachen wie Vergewaltigung , Mord oder ähnlich schlimmes geht. Ich frage mich wie es die Mehrheit sieht. Meiner Meinung nach eher nicht.