@Rotkäppchen Eine 100% sicherheit gibt es nicht. allerdings muss man bedenken, das wenn ein Gericht sagt wie im Falle Degowski 30 Jahre Haft, dann muss das eingehalten werden. Wenn die Strafe abgesessen ist, dann muss er frei gelassen werden, da kann man nicht einfach ich setze einfach mal weitere 30 Jahre drauf. Natürlich gibt es noch die Sicherheitsverwahrung, aber da müssen bestimmte Umstände gegeben sein, und wenn die nicht erfüllt sind, muss er nach der Verbüssung seiner Haft frei gelassen werden. Das mag vielleicht unfair erscheinen, aber wenn man nach belieben Menschen über das urteil hinaus in Haft bebehalten werden können, ist der staatlichen Willkür Tor und Tür geöffnet. Es müssen Kriterien, Leute die in Sicherheitsverwahrung sind, sind meist Terroristen oder Gangster, deren Organisation immer noch aktiv sind und wo man weiss das sie sich davon nicht abwanden oder aber Psychopathische Mörder, die aus einer psychischen oder Geistigen erkrankung heraus morden oder andere Verbrechen begehen. Ersteres ist Degowski nicht, zweiteres auch nicht. Degowski ist eher ein typischer Berufskrimineller gewesen, schon früh auf die schiefe Bahn geraten, ist durch Raub und Diebstahl aufgefallen, und der eine Banküberfall ist schief gegangen, es kam zu einer Geiselnahme, die am ende mit den Tod der Geiseln endete. Das ist tragisch, aber er ist kein Psychisch kranker Serienmörder der nicht anders kann. Und das jetzt mit etwa mitte 60 noch so ein ding schiebt ist unwahrscheinlich. Ich meine RAF Terroristen wie Brigitte Mohnhaupt oder Christian Klar sind auch frei gelassen wurden nach etwa 30 Jahren. Wie gesagt wenn eine Strafe verhängt dann muss diese eingehalten werden, wenn diese rum ist und es keine Gründe gibt ihn in Sicherheitsverwahrung, dann muss er nach verbüssjung der Haft frei gelassen werden.