@kleinundgrün Wer das sagt?
Das BGB!!!
Paragraph 107: Geschäftsunfähig bis 7 Jahre
Paragraph 106: beschränkte Geschäftsfähigkeit 7 - 18 Jahre
Bitte lesen, verstehen und dann nicht versuchen mit Sophismus dagegen anzugehen. Nur so als Rat und nicht böse gemeint.
Ich hoffe das
@Vogelscheuche nämlich nicht recht hat und Mr. Oberschlau bist...
Ansonsten gehe ich auf die Halbwissen mal nicht weiter ein, um das hier nicht aufzuheizen.
Zu der attributiven Prüfung.
Ein potentieller Sexualpartner ist leider nicht in der Lage den Wahrheitsgehalt einer Einwilligung zu bewerten. Und wenn es heißt "Jaaaaa, isch wil dik", dann ist es eine Zustimmung und das sehen Gerichte ebenfalls so.
Das was als sexuelle Nötigung, Vergewaltigung usw. rechtlich bewertet wird ist, wenn keine explizite Zustimmung oder ein Widerstand (verbal oder physisch) erfolgt.
Alles andere lässt sich nicht von Dritten beurteilen.
Werden wir etwas polemisch: Wenn ich betrunken bin, jemanden mit dem Tod drohe, dann sagt auch keiner "Naja, sie waren betrunken. Der Wahrheitsgehalt geht gegen null!". Ich kriege dafür nämlich tatsächlich eine Strafanzeige, unabhängig von meinem Alkoholpegel.
Die sogenannte Zurechnungsfähigkeit wird innerhalb eines Prozesses bewertet...und diese ist eben schwarz-weiß.
Genauso wie mit Aussagen hinsichtlich unserer Diskussion. Ein JA ist ein JA und kein NEIN.
Ein freiwilliges mitgehen, ist ein freiwilliges mitgehen...
Ich denke du verstehst was ich sagen will...