Glaubt ihr auch, dass Vergewaltigungen "manchmal" in Ordnung sind?
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Vergewaltigung, Legitim, Entschuldbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Glaubt ihr auch, dass Vergewaltigungen "manchmal" in Ordnung sind?
06.12.2016 um 13:30Glaubt ihr auch, dass Vergewaltigungen "manchmal" in Ordnung sind?
06.12.2016 um 13:30
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Glaubt ihr auch, dass Vergewaltigungen "manchmal" in Ordnung sind?
06.12.2016 um 13:31@gastric
Wenn die Eltern dem Kind Geld geben wird es als elterliche Einwilligung gezählt, das heißt du darfst dir von deinem Taschengeld was kaufen weil deine Eltern es dir gegeben haben
Wenn die Eltern dem Kind Geld geben wird es als elterliche Einwilligung gezählt, das heißt du darfst dir von deinem Taschengeld was kaufen weil deine Eltern es dir gegeben haben
Glaubt ihr auch, dass Vergewaltigungen "manchmal" in Ordnung sind?
06.12.2016 um 13:42Glaubt ihr auch, dass Vergewaltigungen "manchmal" in Ordnung sind?
06.12.2016 um 13:50@Vogelscheuche
Ok ich bring mal licht ins dunkle: Nein es wird nicht als elterliche einwilligung gezählt. Ganz im gegenteil dürfen die eltern sogar vom kauf zurücktreten. Ein kind schließt einen schwebenden kaufvertrag ab. Sollte das kind 7kg süssigkeiten kaufen, dann können die eltern ohne probleme vom kaufvertrag zurücktreten. Bei einer packung kaugummi geht das ebenfalls. Das kind darf aber dennoch ohne weiteres ersteinmal das geld ohne einwilligung der eltern ausgeben. Ob der kauf rückgängig gemacht wird, liegt im ermessen der eltern. Meine mutter war jedenfalls nicht mit jedem meiner käufe einverstanden :D
Ok ich bring mal licht ins dunkle: Nein es wird nicht als elterliche einwilligung gezählt. Ganz im gegenteil dürfen die eltern sogar vom kauf zurücktreten. Ein kind schließt einen schwebenden kaufvertrag ab. Sollte das kind 7kg süssigkeiten kaufen, dann können die eltern ohne probleme vom kaufvertrag zurücktreten. Bei einer packung kaugummi geht das ebenfalls. Das kind darf aber dennoch ohne weiteres ersteinmal das geld ohne einwilligung der eltern ausgeben. Ob der kauf rückgängig gemacht wird, liegt im ermessen der eltern. Meine mutter war jedenfalls nicht mit jedem meiner käufe einverstanden :D
Glaubt ihr auch, dass Vergewaltigungen "manchmal" in Ordnung sind?
06.12.2016 um 13:52@gastric
Dann ist meine Lehrerin im Recht Unterricht eine Lügnerin O.o
Und die nennt sich Richterin!
Dann ist meine Lehrerin im Recht Unterricht eine Lügnerin O.o
Und die nennt sich Richterin!
Glaubt ihr auch, dass Vergewaltigungen "manchmal" in Ordnung sind?
06.12.2016 um 13:54Glaubt ihr auch, dass Vergewaltigungen "manchmal" in Ordnung sind?
06.12.2016 um 13:56@interrobang
War mal auf einer dämlichen Privatschule, da war eine Richterin die nebenbei Lehrerin ist (hört sich sehr professionell an) und wir hatten sogar ein Pastor als Religion Lehrer xD
War mal auf einer dämlichen Privatschule, da war eine Richterin die nebenbei Lehrerin ist (hört sich sehr professionell an) und wir hatten sogar ein Pastor als Religion Lehrer xD
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06.12.2016 um 13:58Vogelscheuche schrieb:Und laut Gesetz ist es einem Kind unter, ich glaube es waren 18 jahre, nicht möglich Geld ohne die Einwilligung seiner Eltern auszugebenWas Quark ist. Aber jetzt kannst Du mal in aller Ruhe darüber nachdenken, warum Kinder keine Autos kaufen dürfen oder können.
Glaubt ihr auch, dass Vergewaltigungen "manchmal" in Ordnung sind?
06.12.2016 um 13:59Vogelscheuche schrieb:Dann ist meine Lehrerin im Recht Unterricht eine LügnerinEs wird wohl eher daran liegen, dass Du es nicht richtig verstanden hast.
Glaubt ihr auch, dass Vergewaltigungen "manchmal" in Ordnung sind?
06.12.2016 um 14:00@Vogelscheuche
keine ahnung, was deine lehrerin die erzählt hat und du gerade durcheinander bringst.
Unter 7 jahren: geschäftsunfähig
ab 7 jahren: beschränkt geschäftsfähig
ab 18 jahren: voll geschäftsfähig.
Geld ausgeben darf man prinzipiell in allen lebenslagen. Sofern der verkäufer nicht eine einwilligung der eltern vor dem kauf verlangt, können diese erst NACH dem kauf ihre einwilligung geben (und den gegenstand dem kind überlassen) oder eben vom kauf zurücktreten.
keine ahnung, was deine lehrerin die erzählt hat und du gerade durcheinander bringst.
Unter 7 jahren: geschäftsunfähig
ab 7 jahren: beschränkt geschäftsfähig
ab 18 jahren: voll geschäftsfähig.
Geld ausgeben darf man prinzipiell in allen lebenslagen. Sofern der verkäufer nicht eine einwilligung der eltern vor dem kauf verlangt, können diese erst NACH dem kauf ihre einwilligung geben (und den gegenstand dem kind überlassen) oder eben vom kauf zurücktreten.
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06.12.2016 um 14:01@kleinundgrün
Sei doch leise sie hat es genauso gesagt.
Du Kommst mir so vor als ob du dich für jemand oberschlaues haltest.
Sei doch leise sie hat es genauso gesagt.
Du Kommst mir so vor als ob du dich für jemand oberschlaues haltest.
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06.12.2016 um 14:02@gastric
Soweit ich weiss müssen die Eltern vorher ein Verbot zum Kauf bestimmter Dinge ausgesprochen haben, ansondten sind Käufe nach Taschengeldparagraph wirksam.
Soweit ich weiss müssen die Eltern vorher ein Verbot zum Kauf bestimmter Dinge ausgesprochen haben, ansondten sind Käufe nach Taschengeldparagraph wirksam.
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06.12.2016 um 14:02Glaubt ihr auch, dass Vergewaltigungen "manchmal" in Ordnung sind?
06.12.2016 um 14:10@cassiopeia88
Nicht zwangsläufig. Dazu müsste ein kauf vorher abgesprochen sein. Man kan zwarprinzipiell vorher sagen, dass gewisse dinge nciht vom taschengeld gekauft werden dürfen, aber ich fürchte alle sinnlosigkeiten fallen einem als elternteil nicht ein. Insofern sind nicht abgesprochene käufe in der schwebe und können unwirksam gemacht werden von seiten der eltern.
Nicht zwangsläufig. Dazu müsste ein kauf vorher abgesprochen sein. Man kan zwarprinzipiell vorher sagen, dass gewisse dinge nciht vom taschengeld gekauft werden dürfen, aber ich fürchte alle sinnlosigkeiten fallen einem als elternteil nicht ein. Insofern sind nicht abgesprochene käufe in der schwebe und können unwirksam gemacht werden von seiten der eltern.
Glaubt ihr auch, dass Vergewaltigungen "manchmal" in Ordnung sind?
06.12.2016 um 14:11Glaubt ihr auch, dass Vergewaltigungen "manchmal" in Ordnung sind?
06.12.2016 um 14:17Bitte entschuldigt, aber das meiste ist Halbwissen.
Richtig ist:
Bei beschränkt Geschäftsfähigen ist das Geschäft schwebend unwirksam, solange, bis es genehmigt wird. Wird es genehmigt, gilt es als von Anfang an wirksam, wird es nicht genehmigt ist es einfach unwirksam.
Davon ausgenommen sind Geschäfte, die nicht ausdrücklich von den Erziehungsberechtigten verboten sind UND die mit eigenen Mitteln des Minderjährigen (z.B. dem Taschengeld) erworben werden.
Aber das ist ja nur ein Exkurs, @Vogelscheuche wollte noch erklären, warum die Einwilligung eines Minderjährigen plötzlich nicht gilt, obwohl sie ausdrücklich gesprochen wurde.
Richtig ist:
Bei beschränkt Geschäftsfähigen ist das Geschäft schwebend unwirksam, solange, bis es genehmigt wird. Wird es genehmigt, gilt es als von Anfang an wirksam, wird es nicht genehmigt ist es einfach unwirksam.
Davon ausgenommen sind Geschäfte, die nicht ausdrücklich von den Erziehungsberechtigten verboten sind UND die mit eigenen Mitteln des Minderjährigen (z.B. dem Taschengeld) erworben werden.
Aber das ist ja nur ein Exkurs, @Vogelscheuche wollte noch erklären, warum die Einwilligung eines Minderjährigen plötzlich nicht gilt, obwohl sie ausdrücklich gesprochen wurde.
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06.12.2016 um 14:20Ähnliche Diskussionen