Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?
12.07.2016 um 14:00@interrobang
Ich ignoriere das geschrieben? wer sagt denn die ganze zeit, dass er den rest nicht liest? :D
Es ist doch unstrittig, dass unschuldige nicht belangt werden dürfen nur sind eine gruppe von menschen, die sich für eine straftat zusammenrotten immernoch nicht unschuldig. Wenn bei der geplanten straftat einer bockmist baut, dann muss der rest auch für die neue tat geradestehen, weil sie nunmal die situatin ermöglicht haben, in der die tat zustande kommen konnte. Übrigens eins der argumente, die du gern ignorierst.
Ich ignoriere das geschrieben? wer sagt denn die ganze zeit, dass er den rest nicht liest? :D
Es ist doch unstrittig, dass unschuldige nicht belangt werden dürfen nur sind eine gruppe von menschen, die sich für eine straftat zusammenrotten immernoch nicht unschuldig. Wenn bei der geplanten straftat einer bockmist baut, dann muss der rest auch für die neue tat geradestehen, weil sie nunmal die situatin ermöglicht haben, in der die tat zustande kommen konnte. Übrigens eins der argumente, die du gern ignorierst.