Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?
12.07.2016 um 13:29@Fierna
Diebstahl war beabsichtigt. Der rest nicht.Fierna schrieb:Doch, sie haben weder in die Tasche gegriffen, noch konnten sie es verhindern.
Der Diebstal wurde verabredet. Der übergriff nicht.Fierna schrieb:Ja, bei dem Diebstahl doch auch.
Fierna schrieb:Das hat dennoch nichts mit meiner Frage zu tun.
Doch. Du musst nur lesen und verstehen lernen.Fierna schrieb:Ja, hat dennoch nichts mit meiner Frage zu tun.