@CosmicQueen CosmicQueen schrieb:Warum sollte man bei Satire keine bestimmte Person ansprechen und wieso sollte es "allgemein" gehalten werden? Satire SOLL ja provokant, verspottend sein, sonst wäre es keine Satire.
Eine beleidgung in einem satirischen beitrag bleibt eine beleidigung. Demnächst (oder heute? ) wird böhmermann zu der sache angehört. Danach wird die entscheidung gefällt, ob anklage erhoben wird oder nicht. Müssig sich bis dahin wieder und wieder im kreis zu drehen. Aber mal so als allgemeine frage: inwieweit findest du "ziegenficker" "kinderpornoschauer" und "auf einer stufe mit fritzl" eigentlich als satirischen beitrag? Und noch eine frage: Darf ich alles und jeden beleidigen, wenn ich es in einen satirischen beitrag verpacke? Wenn du weißt, was satire ist, dann weißt du auch, dass es auch dort grenzen gibt.
CosmicQueen schrieb:Warum einen Paragrafen länger als nötig aufrechterhalten, wenn dieser in keinerlei Hinsicht unseren heutigen demokratischen Vorstellungen entspricht?
Warum wieso weshalb. Es ist fakt, dass er zur zeit noch aktiv ist und damit gilt. Ich habe vorhin schon gesagt, dass das gesamte gesetzbuch mal gehörig überarbeitet und auch den aktuellen stand gehört, dennoch darch ich aus rein rechtlicher sicht nach jedem unsinnigen § angeklagt und verurteilt werden, solange er nicht dem eu-recht wiederspricht. Er ist da und aktiv, zumindest noch. Damit kann er genuzt werden. Wie das jeder beteiligte findet und ob man das machen muss, steht auf einem anderen blatt, aber das ist nunmal gerade geltendes recht und jedem beteiligten steht zu das für und wieder abzuwägen. Ob das ding aktuell ist oder irgendeiner vorstellung entspricht, ist dahingehend doch vollkommen egal. Meiner meinung aber immernoch richtig, die entscheidung, ob nach diesem oder jenem § angeklagt werden soll oder nicht, liegt nicht in der hand von laien (also merkel) sondern des gerichts. Denn ob 108 oder 185 obliegt weder in deiner entscheidung noch in meiner noch in merkels.
CosmicQueen schrieb:Hier fehlt einfach mMn das Rückrat der Kanzerlin, um klar und deutlich Signale zu senden, dass bei uns die Meinungs, Kunst- und Pressefreiheit anders gehandhabt wird als in der Türkei. ;)
Wird es auch, deswegen sind beleidigungen in satirischer form aber hier immernoch nicht gestattet. Ich kann mich noch daran erinnern, dass raab mal pornowitze mit dem namen einer frau gemacht hat. Die folge war ein gerichtsverfahren mit anschliessender geldstrafe und ne therapie der dame. Satire darf viel, satire hat ihre berechtigung, aber satire hat auch grenzen und landet regelmäßig vor gericht und das nicht erst seit böhmermann. Wo die freiheit des einen beginnt, hört die des anderen auf, auch bei satire.