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Böhmermann

118 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Merkel, Erdogan, Böhmermann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Böhmermann

19.04.2016 um 19:43
Zitat von SauffenbergSauffenberg schrieb:Wusste man die ganze Zeit doch schon - auch ohne Böhmermann.
Sagen wir mal man konnte es ahnen, wissen tun wir es erst seit der Entscheidung der Bundesregierung hier § 103 wirksam werden zu lassen. Geht mir jedenfalls so.

Gruß greenkeeper


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Böhmermann

19.04.2016 um 19:56
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb:Es ist durchaus möglich, dass worte zutiefst (und auch mehr als körperliche gewalt) schädigen und verletzen können und daher ist dieser mist zurecht verboten.
Hier sollte man die Umstände schon berücksichtigen. Herr Böhmermann hat auch Herrn Erdogan nich als Privatmann beleidigt sondern als Staatsoberhaupt der Türkei.

Weißt du wie oft Frau Merkel beleidigt wird und zwar sogar versteckt (als Satire getarnt) von Regierungsseite. Ich gebe Dir mal ein Beispiel. :)

http://whitehouse.georgewbush.org/kids/nicknames.asp (Archiv-Version vom 06.04.2016)

Wird da der Botschafter einbestellt? Wird da gegen den Herausgeber der Webseite etwa wegen Beleidigung ermittelt? Und das sind unsere Verbündeten, NATO-Mitglied und Beschützer. Das kann die Bundesregierung ja gerne mal versuchen. Würde mich interessieren ob sie dazu den Mumm hat. :)
Zitat von gastricgastric schrieb:Ist da der auftragnehmer ein unschuldiges lamm, der straffrei aus der nummer gehen sollte?
Nein behaupte ich doch gar nich. § 185 du verstehst? Aber Gegenfrage is den der Auftraggeber ein unschuldiges Lamm, das straffrei aus der Nummer gehen sollte?
Zitat von gastricgastric schrieb:§103 bezieht sich auf ausserordentliche kündigung, die hier überhaupt nicht greifen würde.
https://dejure.org/gesetze/StGB/103.html

Was § 103 jetzt mit ausserordentlicher Kündigung zu tun haben könnte erschließt sich mir leider nich.

Gruß greenkeeper


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Böhmermann

19.04.2016 um 20:17
@greenkeeper
Weißt du wie oft Frau Merkel beleidigt wird und zwar sogar versteckt (als Satire getarnt) von Regierungsseite. Ich geb Dir mal ein Beispiel. :)

http://whitehouse.georgewbush.org/kids/nicknames.asp

Wird da der Botschafter einbestellt? Wird da gegen den Herausgeber der Webseite etwa wegen Beleidigung ermittelt? Und das sind unsere Verbündeten, NATO-Mitglied und Beschützer. Das kann die Bundesregierung ja gerne mal versuchen. Würde mich interessieren ob sie dazu den Mumm hat. :)
Der eine siehts locker und unternimmt nichts der andere nimmts ernst und nuzt die gesetzeslage. So ist das eben bei menschen und das nicht nur auf regierungsebene sondern auch im kleinen privatbereich.
Zitat von greenkeepergreenkeeper schrieb:Aber Gegenfrage is den der Auftraggeber ein unschuldiges Lamm, das straffrei aus der Nummer gehen sollte?
Nö... werden se auch nich, sofern eine mitschuld nachweisbar ist.
Zitat von greenkeepergreenkeeper schrieb:Was § 103 jetzt mit ausserordentlicher Kündigung zu tun haben könnte erschließt sich mir leider nich.
Hatte nen anderes gesetzbuch im hinterkopf kann passieren :D Ändert aber nichts an der lage. Paragraph is da und kann auch genuzt werden. Ändert nichts daran, dass die aktion sinnfrei und dämlich war und jeder mit den folgen leben muss.


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Böhmermann

19.04.2016 um 20:26
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb:Der eine siehts locker und unternimmt nichts der andere nimmts ernst und nuzt die gesetzeslage.
Oder auch: der eine is erpressbar, der andere nich. ;)
Zitat von gastricgastric schrieb:Nö... werden se auch nich, sofern eine mitschuld nachweisbar ist.
Na da bin ich ja mal gespannt.
Zitat von gastricgastric schrieb:Paragraph is da und kann auch genuzt werden.
Genau, kann ... muss aber nich.

http://www.huffingtonpost.de/elke-lill/merkel-bricht-das-recht-d_b_9714780.html (Archiv-Version vom 19.04.2016)
Zitat von gastricgastric schrieb: Ändert nichts daran, dass die aktion sinnfrei und dämlich war und jeder mit den folgen leben muss.
Dämlich war sie vielleicht, aber garantiert nich sinnfrei. Sie hat Deutschlands Schwachstelle aller Welt offenbart. In meinen Augen zu unserem Nachteil.

Gruß greenkeeper


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Böhmermann

19.04.2016 um 21:48
Zitat von gastricgastric schrieb:Das persönlichkeitsrecht erdogans wiegt hier schwerer als die meinungsfreiheit.
Aha und warum? Erdogan ist nichtmal Staatschef eines EU Landes. Und völlig ohne Grund würde es wohl keine Schmähkritiken über ihn geben. Er sollte mal anfangen über sich nach zu denken und warum Europäer überhaupt so über ihn denken.


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Böhmermann

19.04.2016 um 22:02
Weil das Persönlichkeitsrecht vielleicht nicht nur für Menschen gilt, die einem positiv im Gedächtnis bleiben? :D
Es gibt viele Menschen, denen man gern alle möglichen wüsten Beschimpfungen an den Kopf werfen würde um sie zu diffamieren und die es vermutlich auch verdient hätten. Und trotzdem gibt es niemandem das Recht die Person zu schmähen.

@gastric hätte in dem Satz auch einfach den Namen weglassen können, dann würde da stehen "Das Persönlichkeitsrecht wiegt schwerer als die Meinungsfreiheit".

Wobei man in dem Fall sowieso eher von Kunstfreiheit sprechen muss, als von Meinungsfreiheit.
Und in Anbetracht dieser Tatsache muss man die ganze Angelegenheit sowieso nochmal anders betrachten, denn Kunstfreiheit geht der Meinungsfreiheit vor und der Diskussionspunkt ist doch eher "Ist das noch Satire?" oder "Darf das Satire?".


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Böhmermann

19.04.2016 um 22:36
Worüber streitet Ihr Euch hier eigentlich ? Böhmermann hat doch selbst zugegeben, daß sein Handeln verboten und strafbar ist.


Spannend finde ich auch Kommentare, die in die Richtung zielen, Erdogan hätte es verdient, beleidigt zu werden. Diese Meinung hat mit Rechtsstaat nichts zu tun. In einem Rechtsstaat sind nämlich alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Und das heißt in diesem Fall: Ich darf Erdogan, einen Vergewaltiger oder einen Nazi genausowenig beleidigen wie Lieschen Müller oder Joachim Gauck. Wer das nicht begreift ist gegen den Rechtsstaat und für Willkür.


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Böhmermann

19.04.2016 um 22:44
@schtabea

Wenn man es genau nimmt hat er lediglich exemplarisch aufgezeigt was strafbar wäre und das in einem satirischen Rahmen gebettet. Also ist es rechtlich gesehen durchaus nicht eindeutig, ob hier letztendlich ein Tatbestand vorliegt oder nicht, da man hier die Kunstfreiheit und den Tatbestand der Beleidigung berücksichtigen bzw. prüfen muss.

Deinem unteren Absatz stimme ich aber uneingeschränkt zu :Y: :D


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Böhmermann

19.04.2016 um 22:45
@schtabea
giphy


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Böhmermann

19.04.2016 um 22:57
@ahri

Zum exemplarischen Aufzeigen hätte ein Beispiel ja gelangt, das hätte ein Richter vielleicht auch durchgehen lassen. Aber das "Gedicht" ist sehr lang, Böhmermann suhlt sich regelrecht in plumpen Beleidigungen. Wenn das Gericht Deiner Rechtsauffassung folgt, dann wäre das für die Zukunft ein Freibrief für jegliche drastische Beleidigung nach demselben Schema, oder ?


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Böhmermann

19.04.2016 um 23:02
@schtabea

Du, ich bin da absolut deiner Meinung, ich zitier mich einfach mal selbst aus dem anderen Thread :D
Es ist doch aber so, bei der gesamten Aktion stand das Gedicht im Vordergrund und somit im Fokus der Aufmerksamkeit. Nicht der satirische Gesamtkontext und das, worauf man mit ihm hinauswollte, sondern die Beleidigungen (hier = Schimpfwörter) wurden bis aufs Extremste ausgeführt.
Ich finde man sollte die Quantität da nicht ganz außer Acht lassen, wenn es darum geht zu beurteilen was noch Satire ist und was nicht.
Allerdings kann es rechtlich gesehen, tatsächlich passieren, dass ihm keine Konsequenzen drohen, da der Tatbestand der Beleidigung stark von der Intention abhängig ist.


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Böhmermann

19.04.2016 um 23:10
@ahri

Wie meinst Du das "von der Intention abhängig" ? Zumindest EINE Intention Böhmermanns war es doch sicher, Erdogan zu beleidigen. Das ergibt sich aus der Schärfe und der Quantität seiner Aussagen, oder ?


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Böhmermann

19.04.2016 um 23:29
@schtabea

Na die Intention mit der die Aussage gemacht wird, ist für den Tatbestand halt ausschlaggebend.
Eine Aussage ist beleidigend, wenn sie dem Opfer den Respekt als gleichwertige Rechtsperson aberkennt. Für die Beurteilung, ob eine Äußerung eine Beleidigung darstellt, ist der Zusammenhang, in dem sie erfolgte, maßgeblich. Eine Ehrverletzung liegt noch nicht bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten vor. Zu beachten ist dabei, dass nicht nur die Verwendung bekannter Fäkalbegriffe eine Beleidigung darstellen kann, sondern prinzipiell jede Äußerung, die geeignet ist, die Ehre eines Menschen zu verletzen.
Wikipedia: Beleidigung (Deutschland)#Beleidigung

Sprich, nicht die Wortwahl ist relevant - ich kann einen Freund auch ohne Bedenken Arschloch nennen - sondern die Absicht, die dahintersteckt.
Zitat von schtabeaschtabea schrieb:Zumindest EINE Intention Böhmermanns war es doch sicher, Erdogan zu beleidigen.
Das möchte ich ihm nicht unterstellen. Das kann nur er selbst wissen und er hat sich bisher nicht dazu geäußert.
Zitat von schtabeaschtabea schrieb:Das ergibt sich aus der Schärfe und der Quantität seiner Aussagen, oder ?
Nicht zwangsweise.
Wie gesagt ich sehe es auch als absolute Grenzüberschreitung, aber im Rahmen der Satire ist es nicht ungewöhnlich, dass beleidigt wird und um einen tatsächlichen Unterschied zwischen Satire und Schmähkritik zu verdeutlichen war es notwendig eben diese Grenze zu überschreiten.
Allerdings sehe ich bei der Quantität auch das Problem bei der Sache.


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aero ehemaliges Mitglied

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Böhmermann

19.04.2016 um 23:32
Krass....

....und jetzt wird hier in der umfrage das gleiche diskutiert wie im " Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle.."-thread...?


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Böhmermann

19.04.2016 um 23:36
Krass..

..und aero gibt in 5 diversen Threads seinen Senf darüber ab, wie empört er über die Diskussion dazu ist..?


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Böhmermann

19.04.2016 um 23:51
Na ja, letztendlich müssen die Gerichte das entscheiden und das ist auch gut so. Nicht wir, nicht die Medien und vor allem nicht die Politik. Eigentlich ein normaler Vorgang : Es gibt Satire, das ist gut und wichtig in einem freien Staat. Und es gibt den Straftatbestand der Beleidigung. Und weil Satire natürlich immer kritisieren, angreifen, bloßstellen und vielleicht auch ein bißchen beleidigen will, sind die Übergänge fliessend. Und dann müssen eben Gerichte entscheiden.
Für mich jedenfalls haben völlig aus der Luft gegriffene Vorwürfe wie "Schrumpelklöten, stinkendes Gelöt, zoophil und Ziegen ficken" einfach nichts mehr mit Satire zu tun sondern sind eindeutige Beleidigungen.


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aero ehemaliges Mitglied

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Böhmermann

20.04.2016 um 00:11
Nicht empört über die diskussion, sondern phänomenisiert wenn eine diskussion sich mit den immer gleichen sätzen wiederholt.


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Böhmermann

20.04.2016 um 00:24
@aero

Stell dir vor, so gehts einigen Leuten über deine Ausdrücke der Faszination auch! :troll:
Leben und leben lassen ;)


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Böhmermann

20.04.2016 um 08:19
@greenkeeper
Zitat von greenkeepergreenkeeper schrieb:Hier sollte man die Umstände schon berücksichtigen. Herr Böhmermann hat auch Herrn Erdogan nich als Privatmann beleidigt sondern als Staatsoberhaupt der Türkei.
Heißt das jetzt der Privatmann ist nicht von der Beleidigung getroffen, da die Aussagen auf den Privatmann zutreffen? :troll:


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Böhmermann

20.04.2016 um 19:23
@Geisonik
Zitat von GeisonikGeisonik schrieb:Heißt das jetzt der Privatmann ist nicht von der Beleidigung getroffen, da die Aussagen auf den Privatmann zutreffen?
Also ob es eine Beleidigung war muss das Gericht entscheiden, niemand anders. Die in meinen Augen Satire war für mich eindeutig an das Staatsoberhaupt der Türkei gerichtet, siehe Fahne im Hintergrund.

Und wenn sich dadurch Herr Erdogan oder ein türkischer Bürger als Privatmann beleidigt fühlen können sie gerne in Deutschland klagen, aber eben NUR nach § 185. Was is daran so schwer zu verstehen? Die ganze Welt und 2/3 der deutschen Bevölkerung kapieren das, warum dann ihr nich? Weil ihr mit dem Menschen Erdogan mitfühlt? Herr Erdogan is Politiker und somit eine Person des öffentlichen Interesses, da hat er das meiner Meinung nach auszuhalten so wie Frau Merkel oder G.W.Bush das auch aushalten und nich einen auf mimimi-Kasper machen. Dafür wird er in meinen Augen ja auch fürstlich bezahlt.

Ich denke die Rechtsabteilung von Herrn Erdogan wird noch viel Arbeit bekommen, zwar nich im politisch correcten Deutschland aber dafür dort:

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/jan-boehmermann-spectator-reagiert-mit-limerick-wettbewerb-a-1088184.html

Schade das ich die englischen Schimpfwörter nich so drauf habe. Und ich bin sicher Herr Böhmermann würde mit seinem Beitrag ins Englische übersetzt bei diesem Wettbewerb nich mal unter die ersten 10 kommen. :D

Gruß greenkeeper


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