@greenkeeper greenkeeper schrieb:Schon wieder dieser, in meinen Augen wahrscheinlich von denen da oben in Auftrag gegebene, Sinnlosvergleich. Meinst Du dadurch wird das ramponierte Ansehen der Bundesregierung wieder aufgewertet. Wir werden sehen wie das Wahlvolk in Berlin im September darüber entscheidet. Bin ich schon gespannt drauf.
Kommen jetzt die Verschwörungstheorien?
:DIch war zwar mal CDU-Mitglied, aber nein, ich werde nicht dafür bezahlt, für Frau Merkel Stimmung zu machen und ich bin auch kein V-Mann vom Verfassungsschutz.
Das Problem von deinem Wahlvolk ist, dass es nie zufrieden ist, sondern stets fordert, die Bundesregierung soll gleichzeitig nach links und rechts gehen und noch mehr. Je nach aktuellem Gutdünken sollen sie sich mal über den Rechtsstaat hinwegsetzen, mal sollen sie sich strikt an den Rechtsstaat halten, mal ein Gesetz abschaffen, mal braucht es unbedingt neue Gesetze gegen XY...
Das deutsche Volk ist verwöhnt und weiß seinen Wohlstand und seine Sicherheit nicht zu schätzen.
Zudem ist es grade als Masse nicht in der Lage, abstrakt und ruhig zu denken. Die Folgen seiner Handlung einzuschätzen.
Nach Köln zum vergangenen Silvester hätte es der Volkszorn wahrscheinlich toll gefunden, wenn die Bundeswehr ausgeschwärmt wäre, alles, was nordafrikanisch aussieht, verhaftet und an der nächsten Grenze abgeladen hätte.
Ungeachtet der Folgen.
greenkeeper schrieb:Sie sollen sich aber nich über die Gesetze unseres Staates hinwegsetzen sondern entscheiden dass Herr Erdogan nich nach § 103 in Deutschland klagen darf sondern nach § 185. Und diese Entscheidung wäre im Rahmen der geltenden Gesetze möglich gewesen.
Leider verstehst du das nich.
Ich verstehe die Situation durchaus.
Aber warum soll deine Forderung, die Bundeskanzlerin soll ein Verfahren nach §103 ablehnen, mehr wert sein als meine Ansicht, dass unabhängige Gerichte entscheiden sollen, ob eine Straftat vorliegt oder nicht?
Du verlangst quasi einen Freispruch im Voraus, ohne jegliches Verfahren.
Ich sage, das soll der Rechtsstaat entscheiden. Frau Merkel sagt auch:,,Das soll der Rechtsstaat entscheiden".
Du tust so, als hätte sie verfügt, der Böhmermann solle für 3 Jahre in den Knast.
Eine gerichtliche Prüfung bei einer eventuellen Straftat ist auch kein Angriff auf das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Das Grundgesetz enthält neben dem Recht auf freie Meinungsäußerung auch ganz klar den Hinweis darauf, dass dieser gewisse Grenzen gesetzt sind, hinter denen dann strafrechtliche Prüfungen auftreten.
Die Kanzlerin hat mit ihrer Entscheidung genau das richtige getan: Sie überlässt es dem Rechtsstaat, ein Urteil im Böhmermannfall zu fällen und zeigt Herrn Erdogan damit, wie es in einem Rechtsstaat zugeht.
Nicht wie in der TÜrkei.
greenkeeper schrieb:Genau, hätte vollkommen ausgereicht, ganz ohne Kanzlerinnenkommentar und Kanzlerinnenermächtigung. Und der Hohn obendrauf is noch, dass die Kanzlerin danach noch verkündet, diesen Paragraphen anschließend abschaffen zu wollen, aber vorher wird er noch mal schön an Herrn Böhmermann durchexerziert. In meinen Augen is das Realsatire für die uns die ganze Welt zurecht auslacht. :(
Der Paragraph ist aktuell geltendes Recht.
Der Fall Böhmermann ist VOR einer eventuellen Abschaffung aufgetreten. Wenn man nicht bei einer späteren Gesetzesänderung eine rückwirkende Aufhebung der Urteile miteinbezieht, dann gilt auch seine eventuelle Verurteilung.
Was auch sonst?
Überleg dir mal: Man kann doch nicht bei Auftreten einer eventuellen Straftat einfach mal fluchs sagen:,,Oh, äh, das war strafbar? Hm, ändern wir einfach mal schnell die Gesetze, damit es keine Verurteilung gibt."
Bei dieser Praxis können wir gleich vollständig auf jegliche Gesetze verzichten. Sie sind nämlich in diesem Fall nicht mehr belastbar und somit wertlos.
greenkeeper schrieb:Dann musst du deine Aktionskunst aber auch in einer Sendung des ZDF zum besten geben, oder? Sag bescheid wann, ich schalte dann auch ein. :D
Ich könnte es auch auf Youtube stellen. Oder über twitch streamen
:Dgreenkeeper schrieb:Mich würde allerdings interessieren ob es gegen das Schlagen eines ausländischen Staatsoberhauptes auch einen extra Paragraphen für die da oben gibt, oder ob vor diesem Paragraphen alle gleich sind. Darum geht's doch.
Du willst Herrn Erdogan doch grundsätzlich absprechen, sich überhaupt von irgendwas angegriffen fühlen zu dürfen.
Nach dir, das kommt für mich raus, sollte er überhaupt keine Klagerechte haben.
greenkeeper schrieb:Ändert allerdings für mich nichts daran dass es gegen deine "Aktionskunst" genauso einen Paragraphen gibt, wie gegen Beleidigung.
Absoluter Skandal, wenn man mich fragt.
Die Leute verstehen nur nicht den künstlerischen Wert meiner Aktionskunst!
Ich berufe mich auf Kunstfreiheit.
greenkeeper schrieb:Ja Du bist ein Künstler und Comedian. Und was für einer. Während andere nur beleidigen schlägst Du halt gleich zu. Was für eine Leistung. :(
Wenigstens einer, der es erkennt
:)greenkeeper schrieb:Und ich weise dann gerne mal darauf hin dass es sich hier nich um Mobbing handelt und Herr Erdogan meinem Kenntnisstand zufolge noch nich Selbstmord begangen hat. ;)
Muss Erdogan auch nicht.
Denn es geht hier um gesetzliche Angelegenheiten. Gesetze sind nicht nur für eine einzelne Person da.