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Hast du einen Behindertenausweis?

28 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Behindert, Behindertenausweis ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Hast du einen Behindertenausweis?

18.12.2013 um 09:20
Zitat von navsnakenavsnake schrieb:Ab 50% ist man schwebehindert, hat besonderen kündignungsschutz hat vorteile im betrieb, und man hat befreiungen in der einkommens steuer...
Was arbeiten muss man dann auch noch?


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Hast du einen Behindertenausweis?

18.12.2013 um 12:35
Hab einen, derzeit aber noch 80% - werden aber nachm nächsten Arztbesuch 100% !


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Hast du einen Behindertenausweis?

18.12.2013 um 22:23
@martialis
Nein man bekommt z.b die Rundfunkgebührenbefreiung, Vorteile bei den Öffentlichen Verkehr (Eine Vergünstigung der Jahreskarte für Bus-Bahn fahren oder sogar umsonst, in jungen Alter auch mit Begleitperson, es kommt immer an was für Markenzeichen man besitzt), Rabatte bei Schwimmbäder, Zoos, Kinos usw.. meist wird der Eintrittspreis halbiert manchmal muss man nichts bezahlen. Ist überall anders. Man muss als Schwerbehinderte nicht solange arbeiten wie andere und kriegt mehr Urlaubstage. Das sind erstmal die wichtigsten Punkte dazu.


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Hast du einen Behindertenausweis?

16.09.2014 um 19:18
Der Thread ist zwar fast 1 Jahr alt aber auf grund das ich auf den Beitrag gestoßen bin wollte ich mal eure Meinung dazu hören :

http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/rollstuhlfahrer-nicht-behindert-genug-behoerden-verweigern-beinamputiertem-mann-behinderten-parkausweis-403a0-51ca-22-2052466.html

SpoilerRollstuhlfahrer nicht 'behindert genug': Behörden verweigern beinamputiertem Mann Behinderten-Parkausweis

Parklücke Situationen wie diese erlebt Peter Peeters immer wieder - die Behörden verweigern ihm dennoch einen Behinderten-Parkausweis.
Vergünstigungen bei Bus und Bahn sind das Maximum

Es ist bei weitem kein Einzelfall, aber es grenzt dennoch an einen Skandal: Dem 59-jährigen Rollstuhlfahrer Peter Peeters aus Geldern (Nordrhein-Westfalen), der aufgrund einer Krebserkrankung im Januar 2014 das rechte Bein und die rechte Hälfte des Beckens verlor, wird von den örtlichen Behörden die Ausstellung eines Behinderten-Parkausweises verweigert, weil er offenbar nicht 'behindert genug' ist.

Laut einem Bericht der 'Rheinischen Post' hatte Peeters Anfang des Jahres einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt und diesbezüglich auch einen Bescheid der Kreisverwaltung bekommen. Obwohl seine körperlichen Beeinträchtigungen in dem Schreiben richtig aufgeführt waren, genehmigte man ihm nur eine Vergünstigung bei Bus- und Bahn-Tickets – einen Ausweis für das Parken auf Behindertenparkplätzen gab es nicht.

Sein Wagen wurde nach dem schweren Eingriff speziell für seine Bedürfnisse umgebaut, aber das Aussteigen stelle seither ein großes Problem dar. "Autofahren geht gut. Aber wenn ich mein Auto auf einen normalen Parkplatz stelle, kriege ich die Tür nicht weit genug auf, um den Rollstuhl rauszuholen", erzählt er der Zeitung. Auch wegen seiner Prothese, mit der er nach eigener Aussage nur wenige Meter gehen kann, müsse er die Autotür weit öffnen können.
Versorgungsmedizin-Verordnung' kennt keine Ausnahmen
Warum verweigert die Kreisverwaltung Kleve dem 59-Jährigen trotz eindeutiger Beeinträchtigungen einen Behinderten-Parkausweis? Neben der individuellen Beurteilung der zuständigen Behörden liegt dies insbesondere an der bestehenden Rechtslage. Hier ist in der bundesweit gültigen 'Versorgungsmedizin-Verordnung' nach klaren Richtlinien festgelegt, ab wann einer Person mit Schwerbehinderung zusätzliche eine 'außergewöhnliche Gehbehinderung' bescheinigt wird.

Diese gibt es beim Blick in die Verordnung nur für solche Personen, "die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen […]."

Da die Behinderung von Peeters nicht exakt in die Kategorie 'außergewöhnliche Gehbehinderung' fällt, weil er theoretisch imstande ist ein Kunstbein zu tragen, steht ihm also kein gesonderter Behinderten-Parkausweis zu. Auch der europäische Parkausweis für Behinderte lässt sich nur dann beantragen, wenn eine im Inland gültige Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Peeters ist der Meinung, dass ihm an dieser Stelle eindeutig Unrecht getan wird. Er und seine Frau werden wohl beim Sozialgericht in Duisburg Klage einreichen. Stellvertretend für viele andere Betroffene wollen die beiden ein Zeichen setzen. Für ihren Schritt, sich mit der Problematik auch an die Presse zu wenden, erhalten sie zudem viel Zuspruch, sagt Daniela Peeters RTLaktuell.de. Da allerdings auch die Gerichte sehr streng sind, müssen sich die beiden womöglich auf mehrere Instanzen einstellen – eine Erfolgsgarantie gibt es nicht.



Ich musste auch letzte Woche aufgrund das mir das Amt meine Behinderung nicht mehr annerkannt ( die ich seit 20 Jahre habe ) zu einem Privaten Orthopäden gehen ( bei einem Kassenärztlichen hätte ich 1 Jahr warten müssen ) der mir für 50 Euro ein Gutachten geschrieben hat. Ich hoffe die erkennen das an sonst sehen diese mich wieder aber dann mit meinem Anwalt.


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Hast du einen Behindertenausweis?

16.09.2014 um 19:22
jeder, der einen hat, kann sich glücklich schätzen. So ohne weiteres bekommt man das nicht. Die Arbeitspflicht gilt für alle und wenn es unter 3 Stunden täglich sind. Und die stecken einen sogar in eine Behindertenwerkstatt auch wenn man keine geistigen Behinderungen in dem Sinne hat.


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16.09.2014 um 19:31
Zitat von AllesforscherAllesforscher schrieb:Und die stecken einen sogar in eine Behindertenwerkstatt auch wenn man keine geistigen Behinderungen in dem Sinne hat.
Wem sagst du das, ich habe 10 Jahre eine normale Schule besucht, danach 3 Jahre lang Kauffrau f. Bürokommunikation gelernt, leider seitdem auch Arbeitslos. Das Amt wollte mich daraufhin in eine Werkstatt schicken wo ich den ganzen Tag Briefe einkuvertieren kann und frankieren. Ich habe nichts gegen solche Arbeiten in Werkstätten aber ich finde mich dort fehl am Platz, denn ich nehme jemaden einen Arbeitsplatz weg, der im Gegensatz zu mir keine einzigste Chance hat im normalen Arbeitsleben.

Ich bin einfach nur Körperlich eingeschränkt und habe ein Ausweis von 80 Gdb.


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17.09.2014 um 21:36
@Dini1909
weißt Du was ich in dieser Situation gemacht hätte? Einfach nicht erschienen, dem Amt als Begründung angeben, du bist nicht geistig behindert, da es eine körperliche Einschränkung ist. Was die da von dir verlangt haben, geht gar nicht! Gehe zu einem auf Hartz IV Recht spezialisierten Anwalt, bezahle ihn von den Eltern oder Verwandten. Wenn die dich sanktioniert hätten, Widerspruch und Klage einreichen. Wenn das Existenzminimum auch nur ansatzweise gestrichen worden wäre, den verantwortlichen Sachbearbeiter persönlich angezeigt. Inge Hannemann (Hamburg) um Rat fragen. Ich kenne einen Fall, wo eine 62-jährige gehbehinderte Dame vom "JobCenter" zum Steinepflastern geschickt wurde.


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17.09.2014 um 22:10
Vater hat 50% Ausweis.


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