Nemesis59 schrieb:Die Gebühren für nicht erbrachte Leistungen werden jedenfalls nicht erstattet.
Wieso willst du die erstattet haben? Du konntest doch deinen Müll in der Tonne entsorgen?!
Verständlich wäre deine Forderung vielleicht, wenn du nachweislich genötigt wärst, deinen Müll in deinem Haus / Keller zwischen zu lagern.
Mach dir doch einfach mal selbst ein Bild von dieser Arbeit - frag bei deinem Entsorger nach, ob du auf dem Müllwagen mal ein 14 tägiges Praktikum machen kannst - als " Entleerer" - im strömenden Regen - in der Kälte - und stets begleitet von Gestank, maulenden und hupenden Autofahrern, und einem erhöhten Infektionsrisiko bei der kleinsten Schramme.
Ist nicht böse gemeint - sondern rein sachlich.