hui, interessantes haben sich die jungs da einfallen lassen. sehe ich zum ersten mal. top info von dir
:Y:Fusselkater schrieb:Wie vermutet wird, ist diese Abgasführung, am Caterham, so nicht erlaubt.. ein paar Teams formulieren angeblich bereits ihren Protest...
also, was haben wir da.
im artikel 5.8.4 steht:
"Once the exhaust tailpipes, the bodywork required by Article 3.8.4 and any apertures permitted by Article 3.8.5 have been fully defined there must be no bodywork lying within a right circular truncated cone which :
a) Shares a common axis with that of the last 100mm of the tailpipe.
b) Has a forward diameter equal to that of each exhaust exit.
c) Starts at the exit of the tailpipe and extends rearwards as far as the rear wheel centre line.
d) Has a half-cone angle of 3° such that the cone has its larger diameter at the rear wheel centre line."
heisst, dass sich im kegelstumpf, welcher einen gemeinsamen oberen kreisdurchmesser gleich der auspufföffnung besitzt, eine gemeinsame achse mit den letzten 100mm des auspuffes hat und einen winkel von 3° hat, sich kein objekt hierin sich befinden darf. also im angesprochen fall des caterhams dieses flügelchen! befindet sie sich jedoch nicht in diesem bereich, dürfte nichts gegen einen verwendung sprechen. da werden sich die inspekteure sich die techn. details ansehen müssen! (abzuwarten ist auch folgendes: wie interpretiert man dann dieses flügelchen denn genau! -> funktion dessen!)
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rosa: die gemeinsame achse kegelstumpf - auspuff (die letzten 100mm)
rot: der daraus resultierende kegelstumpf ...
blau: der zu interessierende bereich
aplha: die 3° des kegelstumpfes
da diese 3° doch relativ gering sind, und der auspufftrakt nach oben zeigt, ist die wahrscheinlichkeit, dass dieser flap sich "im" keglstumpf befindet, recht gering. aber man kann sich natürlich täuschen, da ich/wir die techn. spez. des caterhams nicht kennen!
zurecht, dass hier proteste eingereicht werden. der protest zielt demzufolge auf die untersuchung der specs seitens der inspekteure hin ...