Wer kennt den Oberwachtmeister Dimpfelmoser
20.04.2018 um 20:56Funzl schrieb:sprich man müsste Sie zu ihren Glück zwingen.Das funktioniert nicht, das sind dann die Leute die nach einem langen Klinikaufenthalt gleich wieder zu trinken beginnen.
Funzl schrieb:sprich man müsste Sie zu ihren Glück zwingen.Das funktioniert nicht, das sind dann die Leute die nach einem langen Klinikaufenthalt gleich wieder zu trinken beginnen.
TatzFatal schrieb:Das funktioniert nicht, das sind dann die Leute die nach einem langen Klinikaufenthalt gleich wieder zu trinken beginnenDas ist zu pauschal. Ich kenne selbst genug denen durch gewissen Druck erst einmal die Augen geöffnet wurden - dann erkannten sie was sie durch ihre Sauferei verlieren könnten..und wurden dann überzeugte, um nicht zu sagen militante Abstinenzler.
Funzl schrieb: Ich kenne selbst genug denen durch gewissen Druck erst einmal die Augen geöffnet wurden - dann erkannten sie was sie durch ihre Sauferei verlieren könnten..und wurden dann überzeugte, um nicht zu sagen militante Abstinenzler.Solche hab ich noch nicht kennen gelernt.
TatzFatal schrieb:Bei uns gibt's eine bekannte Klinik, der Weg zwischen Klinik und Tanke ist gesäumt mit leeren Flaschen. Oft kommen die Leute "freiwillig" auf Druck ihres Arbeitgebers; der Erfolg ist mäßig.Den mäßigen Erfolg alleine den Suchtkranken an die oftmals nicht vorhandenen Stiefel zu nageln ist mir zu simpel..nach dem Motto " die wollten ja eh nie aufhören".....und "sind ja nur da damit sie ihren Job nicht verlieren".
Funzl schrieb:Darfst mir glauben, die Zahl derer, die wirklich weiter saufen wollen, obwohl sie auf Druck des Arbeitgebers in Thera sind, diese Zahl dürfte verschwindend gering sein.Nee, die Leute brauchen/wollen den Nachweis für ihren Arbeitgeber um ihren Job behalten zu können.
Funzl schrieb:Da steckt jedoch sehr oft um nicht zu sagen meist immer eine wesentlich tiefere, multiple Ursache für den Konsum dahinter. Diese Ursache gilt es auf zu arbeiten und zu beheben.Die größte Gruppe der Alkoholiker bildet sich aus den Genusstrinkern.
TatzFatal schrieb:SolcheGlaub mir, wenn das Argument gut genug ist hört man freiwillig auf. :D
TatzFatal schrieb:Da kann man nichts ausrichten.Doch, man kann Entmündigt und gegen seinen eigenen Willen Eingeliefert werden.....Was @Nüpfead vielleicht ja schon passiert ist?
brausud schrieb:Glaub mir, wenn das Argument gut genug ist hört man freiwillig auf. :DWas war das für ein Argument?
Und seid 6Jahren keinen* Schluck mehr. :Y:
brausud schrieb:Doch, man kann Entmündigt und gegen seinen eigenen Willen Eingeliefert werden.....Was @Nüpfead vielleicht ja schon passiert ist?Dann muss man aber auch einiges an Delikten geliefert haben, Gewaltdelikte z.B.
TatzFatal schrieb:Entmündigt wird niemand mehr, schon lange nicht mehr.Doch.. sehr wohl.. habe lange fürs Blaue Kreuz gearbeitet. Und es gab genügend.
TatzFatal schrieb:ArgumentAch, wenn nicht dann Hops. :D
TatzFatal schrieb:EntmündigtNur ein anderer Name:
sherlocksfemme schrieb:RespektNaja, ob es verdient ist denn eingebrockt war es ja selber.
brausud schrieb:Naja, ob es verdient ist denn eingebrockt war es ja selber.Tja, das ist bei jedem so.. aber nicht jeder kriegt die Kurve. Von daher.. ein Küsschen.. weitermachen.
sherlocksfemme schrieb:Doch.. sehr wohl.. habe lange fürs Blaue Kreuz gearbeitet. Und es gab genügend.Dann haben diese Leute Delikte verübt. Jemand der dies nicht tut, einfach nur trinkt, kann dies tun.
TatzFatal schrieb:Das hat mit Entmündigung nichts zu tun.Sehr wohl, wenn man nicht mehr selbst entscheiden darf und kann.
sherlocksfemme schrieb:nicht jeder kriegt die KurveUnd deswegen hoffen wir mal das die TE selbige noch erwischt.
TatzFatal schrieb:Jemand der dies nicht tut, einfach nur trinkt, kann dies tun.Wikipedia: Selbstverletzendes Verhalten
In Deutschland gibt es heutzutage eine Vormundschaft nur noch für Minderjährige. Bis 1992 existierte allerdings noch eine Entmündigung mit darauf anschließender Vormundschaft von erwachsenen Personen. Diese Regelungen entstammten größtenteils noch der Zivilprozessordnung in seiner ursprünglichen Fassung von 1877 und waren bis zuletzt im Wesentlichen unverändert.Entmündigung gibt es seit 1992 nicht mehr in Deutschland.