Wer kennt den Oberwachtmeister Dimpfelmoser
21.04.2018 um 07:11TatzFatal schrieb:Nee, die Leute brauchen/wollen den Nachweis für ihren Arbeitgeber um ihren Job behalten zu können.Natürlich ist das so. Nur geht das bei denen, die von vorne herein wissen das sie nach der Thera eh weiter saufen (wollen ) langfristig meist eh in die Hose. In der ersten Phase werden die erstmal heimlich saufen - auch im Job. Tricks, wie man die Fahne kaschieren kann kennt man ja eh mehr als genug.
Selbst wenn sie dann doch wieder auffallen, und beim Chef antanzen müssen..na und? Ein Rückfall gehört zum Krankheitsbild....und wenn der Säufer klug genug ist dreht er es so hin das sein Chef trotz aller intern vereinbarten Auflagen sogar noch Schuldgefühle bekommt und ihn ein zweites Mal auf Thera schickt.
Heut zu Tage jemanden wegen der Sauferei zu entlassen ist je nach Beruf gar nicht mehr so einfach - Ausnahmen wie Kraftfahrer ect..bilden logischerweise die Ausnahme, oder kleine Klitsch-Betriebe, wie der Handwerksmeister der eben nur den einen dauer-besoffenen Gesellen hat.
Ich möchte hier nur einen mir persönlich bekannten Fall kurz schildern.
Person X arbeitet in einer der Hauptstellen einer weltweit bekannten Firma - in einer "nicht ganz unwichtigen Position" mit nem Arsch voll Verantwortung - wobei es im schlimmsten Fall auch um Menschenleben gehen kann.
I-wann fällt auf das er säuft...während der Arbeit - massiv.
Man setzt ihn vor die Wahl - entweder Entgiftung und Thera mit Nachsorge - oder sofortiger Rausschmiss
Auflagen für die Rückkehr auf seinen alten Job gabs genug - von beiden Seiten - er war so dreist und sagte " mach ich aber nur wenn ich den alten Job wieder bekomme"
"Ja, geht klar - aber sie müssen die Thera durchziehen - und beim ersten Rückfall sind sie entlassen!"
Soweit - so gut. Der Typ zieht das durch - will auch nicht mehr saufen - bekommt aber von Seiten seiner Firma eine seiner Meinung nach sehr schlechte Wiedereingliederungsmaßnahme verpasst - dokumentiert das auch.
Ein Jahr später wird er rückfällig - man will ihn feuern. Der Typ, im Grunde ja nicht dumm - geht zum Anwalt für Arbeitsrecht
-schildert seinen Fall....und klagt gegen die Kündigung. Die Klauseln in der Arbeitsvertrags-Erweiterung, die er vor seiner Entgiftung unterzeichnet hat sind unwirksam, "weil unter schweren psychischen Druck zu Stande gekommen" - und weil ein Rückfall zum Krankheitsbild gehört. Dieser wurde seiner Meinung nach durch die "mangelhafte und schonungslose Wiedereinarbeitung" nach seiner Therapie begünstigt....
Zack - bekam der Arbeitgeber eine abgewatscht - und musste den Betroffenen wieder einstellen, bzw. die Kündigung zurück ziehen. Der Alki bekam zwar nicht mehr seinen alten Posten, sondern durfte vom Tage seiner Wiedereinstellung ab sämtliche Parkplätze des riesigen Firmengeländes mit einem Besen massieren - aber er hatte noch ein Einkommen und war wohl auch glücklicher als vorher.
@TatzFatal
Eine "Entmündigung" im klassischen Sinne, bzw. in der Bedeutung von früher mag es so nicht mehr geben, da stimme ich zu. dennoch braucht es viel weniger als Gewalttaten oder ähnliches, um eine gerichtlich angeordnete Betreuung verpasst zu bekommen.
Wie umfassend diese ist hängt von vielen Faktoren ab. Zum einen von der geistigen Verfassung des Betroffenen, zum anderen z.B. von seiner Finanz- und Vermögenssituation. Den Gesamtrahmen einer solchen Betreuung legt in der Regel das Gericht auf Basis diverser medizinischer Gutachten fest.
Hat jemand hohe/viele Schulden die er auf Grund seiner Sauferei nicht mehr begleichen kann ist es durch aus möglich das er einen Betreuer bestellt bekommt, der seine Finanzen zum Wohle seiner Gläubiger verwaltet..( dies ist u.a. der Fall wenn z.B. nahe Anverwandte eine solche Betreuung warum auch immer ablehnen ) .diesen Weg geht so mancher, weils immer noch besser ist als in den Knast zu wandern...dort ist es nämlich längst nicht so einfach an Stoff ran zu kommen als in Freiheit mit einem Minimum an Taschengeld. Bis es soweit kommt ist es zwar ein langer Weg, aber wenn auch nur ansatzweise Geld oder Vermögenswerte da ist, was noch nicht gepfändet ist haben die Gläubiger gute Chancen so zumindest an einen Teil ihrer Kohle zu kommen.
Es müssen auch noch nicht mal Schulden sein, die zu einer solchen Betreuung führen können. Auch eine bleibende schwere geistige Beeinträchtigung durch das Saufen reicht schon aus um eine Betreuung zu bekommen, nämlich dann wenn es trotz stabiler Abstinenz nicht mehr rafft die allgemeinen Geschäftsgebaren aufrecht zu erhalten.
Dann allerdings, und das ist der kleine aber feine Unterschied, kann der betroffene sich freiwillig um einen gerichtlich bestellten Betreuer bemühen, den er je nach Sachlage auch bekommt...nicht zuletzt deshalb um ihn zu stabilisieren und um seine Abstinenz /und damit verbunden auch seine Arbeitsfähigkeit aufrecht zu erhalten.
Sind zwar seltene Fälle, das einer sowas freiwillig möchte, aber es gibt sie.