Alarmi schrieb:Leistungen streichen. Im Zweifelsfall kann das sogar vor Gericht gehen, wenn der Verdacht besteht, dass sich jemand vorsaetzlich vor der Zahlung von Unterhalt drueckt.
ja wie gesagt, so genau kenne ich mich da jetzt nicht aus, es können ja nur Hartz4-Leistungen sein und grade da wird ja nun von der Abschaffung der Sanktionen geredet. Kann natürlich sein, dass sie für Unterhaltspflichtige weiter gelten.
Alarmi schrieb:Entschuldigung, aber das ist doch Unfug! Oder gibt es in Deinem Umfeld keine Paare, die aus Liebe zusammen sind? Das braucht man nicht zu propagieren, das weiss jeder und es laeuft automatisch!
doch natürlich gibt es die, und zwar fast ausschließlich. wie gesagt ist ja nun auch der Normalfall.
Man hat jedoch teilweise den Eindruck das man als Mann irgendwie der Deppel ist bzw. das man als Mann heute einfach mehr leisten muss, immer so ein Zugzwang halt.
Ich meine jeder hat ja den Satz schmal gehört "damals konnste damit noch eine beeindrucken, heute nicht mehr", oder "auch die Frauen von heute sind anspruchsvoller"
:D Da verändert sich irgendwie was gesellschaftlich.
Becky schrieb:Ich nehme mal grade meinen Ex als Beispiel. Der hat seinen Job (sehr gut bezahlt!) gekündigt, um Vollzeit sein Abi nachzuholen. Ich habe diese Nachricht sofort an die Beistandschaft weitergeleitet, die wiederum ihn dann angeschrieben haben und ihn darauf hingewiesen haben, dass das so nicht funktioniert. Als Unterhaltspflichtiger MUSST du dich bemühen, den Unterhalt leisten zu können, also kündigen, um dem zu entgehen, stellt eine Unterhaltspflichtverletzung dar.
hm naja gut da ist sicherlich eine Einzelfallbetrachtung notwendig. Grade wenns um sowas geht wie Abi nachholen ist es ja eine gute Sache, mal auf die Zukunft betrachtet. Er könnte damit ja potentiell mehr verdienen, und so seiner Unterhaltspflicht besser gerecht werden.
Warum ihm das deswegen verwehrt bleiben soll, seh ich nicht ganz ein. Ja klar er kann es auch noch nachholen wenn die Unterhaltspflicht endet, aber in dem Alter doch eher unwahrscheinlich. Lieber früher als später.
Aber wie gesagt, kenne ja nun deine Situation nicht, evt. hat er es auch extra nur deswegen gemacht, das ist natürlich sch…
Becky schrieb:Und Hartz IV-Sanktionen haben mit Unterhaltspflichtverletzung erstmal so gar nichts zu tun. Wie kommst du darauf? Mit Hartz IV liegt man doch auch bei vollem Regelsatz ganz weit unterm Selbstbehalt.
Naja weil man ja irgendeine Leistung des Unterhaltspflichtigen sanktionieren muss. Wenn dies nun mal Hartz4 ist, dann bleibt ja nur das übrig.
Edit: sehe grade das ne Unterhaltspflichtverletzung sogar ein Straftatbestand ist...ok dann weiß ich ja wie es evt. noch sanktioniert wird.