unkultiviert schrieb:Weil jeder in Deutschland das Recht hat, sich frei in Schrift, Bild und Ton zu äußern. Das will man nur in der "Hater"-Szene schon seit Jahren nicht begreifen wollen.
MarinaG. schrieb:werden die Hater nicht härter sanktioniert? Ich kapier das hier alles nicht mehr. So gefrustet war ich länger nicht.
Straftaten im Internet werden durchaus ebenfalls geahndet. Meist mit einer Geldstrafe.
Aber das hier ist schon eine ganz andere Kategorie. Da gab es ja regelrechte "Mobbing-Wallfahrten", wie man lesen konnte.
Coldcases schrieb:Ich hätte mir gewünscht, dass man etwas angeordnet hätte hinsichtlich Bewährungsauflage, sein Leben endlich in den Griff zu bekommen und prof. Hilfe in Anspruch nimmt.
Die gab es.
Die Bewährung ist mit einigen Auflagen und Weisungen verbunden. Erfüllt Winkler diese nicht, kann die Bewährung widerrufen werden. Er muss Kontakt aufnehmen zu einer Medienberatung oder einer Hilfsstelle wie "Hate Aid", außerdem muss er sich mithilfe eines Bewährungshelfers einen Therapeuten suchen, damit er Strategien entwickeln kann, um mit seiner vom Gutachter festgestellten Anpassungsstörung mit paranoiden Zügen umzugehen. Weiterhin muss er 2.500 Euro an eine Initiative von Eltern krebskranker Kinder zahlen.
Quelle:
https://www.t-online.de/region/nuernberg/news/id_91888768/-drachenlord-prozess-rainer-winkler-entkommt-haftstrafe.htmlAble_Archer schrieb:dass dem Betroffenen unbedingt strukturell geholfen muss.
Es kommt jetzt auf ihn an, er braucht jetzt Hilfe und muss diese auch wahr- und annehmen wollen.
Ich kann nur hoffen, dass er einen einfühlsamen Therapeuten/in findet, der/die ihn auch "erreichen" kann.
KFB schrieb:Ernsthaft? Wie krude ist das denn?
Coldcases schrieb:Bewährungsauflage", also ein Muss
Eine Geldauflage ist gar nicht selten. Entweder wenn ein Strafverfahren damit eingestellt wird oder als Auflage, wenn entschieden wird, dass eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Da kommt insbesondere die Zahlung eines Geldbetrages in Betracht. Das kann einer Schadenswiedergutmachung dienen (z.B.Schadensersatz zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung). Bei Jugendlichen, die meist über wenig Geld verfügen, bestehen Auflagen meist darin, dass sie gemeinnützige Arbeit erbringen müssen (oft als "Sozialstunden" bezeichnet). Sie müssen dann z.B. in einem halben Jahr 50 Stunden unentgeltlich in einem
Seniorenheim, Krankenhaus, Tierheim etc. arbeiten oder Säuberungsarbeiten im Stadtpark etc. vornehmen.
Ein Verein der Kinderkrebshilfe ist eine gemeinnützige Einrichtung, wurde hier so ausgewählt.