@Luna100 Balkon gehört nur zu 50% zur wohnung
:D Und es bleibt dabei: Wenn sich der gesundheitszustand von chronisch kranken durch den rauchenden mitmieter verschlechtert, dann ist ne beschwerde gerechtfertigt. Der chronisch kranke ist nicht in der pflicht sowohl fenster als auch türen verschlossen zu halten ... ganz im gegenteil er ist verpflichtet regelmäßig zu lüften
:D Und jetzt nochmal ..... was spricht gegen rücksichtnahme eines rauchers gegenüber einem nichtraucher?