Doppelmord Schemmer Koblenz
23.10.2020 um 23:29Ja genau! Ich meine im September 2012. Bei Gericht war davon keine Rede, nur in der Zeitung ein Zeugenaufruf.
PurePu schrieb am 22.10.2020:Und wieder fehlt mir die Frage: Wer war es sonst und warum?Das ist DIE Frage.
Philipp54 schrieb:Denke, die Reaktionen so auf den Film sind voll verständlich.
Deshalb finde ich es auch kritisch, das so im öffentlich- rechtlichen darzustellen. Das sich der Motorradfahrer nicht bereit erklärt hat, auszusagen, finde ich richtig. Die Ansicht von Harbort, das Kennzeichen wäre von dem Motorradfahrer kaum abzulesen gewesen, eine Meinung ohne fachlich gestützt zu sein.
schärlook schrieb:In der Doku sah es so aus, als wäre das Auto an der Beinahekollission unschuldig gewesen. Was für einen Grund gibt es dann, sich ein Kennzeichen zu merken?
quaerere1 schrieb:Warum er sich das KfZ gemerkt hat , obwohl er an dem Zusammenstoss schuld gewesen ist, erklärt er auch. Er hatte wohl schon schlechte Erfahrungen gemacht und wollte das nicht nochmal erleben.Ist noch irgendwo zu finden, was der Motorradfahrer ausgesagt hat? Bitte keine Verweise auf Herrn Fischer, was er dazu meint, interessiert mich nicht. Ich würde sehr gern wissen, was der Motorradfahrer selbst zu sagen hatte.
brennan schrieb:Ist noch irgendwo zu finden, was der Motorradfahrer ausgesagt hat?Hier der entsprechende Auszug aus dem Urteil:
"Der Zeuge ... hat hierzu befragt angegeben, er habe es sich zur Gewohnheit gemacht, sich die Kennzeichen von Fahrzeugen einzuprägen, mit denen er „Stress“ gehabt habe. Grund hierfür sei ein länger zurückliegender Vorfall, bei dem er auf der A ... bei ... einen anderen Pkw zum Abbremsen gezwungen hatte. Der Fahrer dieses Wagens habe daraufhin ihn selbst durch Ausbremsen gezwungen, auf dem Standstreifen anzuhalten und ihm vorgeworfen, einen Seitenschaden an seinem Fahrzeug verursacht zu haben. Er habe daraufhin die Polizei eingeschaltet und später habe sich herausgestellt, dass der Schaden an den gegnerischen PKW ein Altschaden gewesen sei. Danach habe er sich vorgenommen, sich in Zukunft immer das Kennzeichen zu merken, wenn er nochmal in eine ähnliche Situation komme. Da er nach dem Vorfall in der Nacht vom 07. auf den 08.07.2011 angenommen aber, dass er eventuell angezeigt werde, habe er sich das Kennzeichen gemerkt."
In den frühen Morgenstunden des 08.07.2011 telefonierte die Angeklagte mit ihrem Ehemann, der sich in ... in der Wohnung seines Freundes ... aufhielt und teilte ihm mit, sie habe mit seinem Vater telefonisch einen Überraschungsbesuch bei den Schwiegereltern anläßlich des Geburtstages seiner Mutter am Sonntag dem 10.07.2011 vereinbartQuelle: Zitat aus dem Urteil
Schweizer242 schrieb:Was ich allerdings bemängeln muss: warum lässt es die Redation des SWR zu, eine derart einseitige Story über den Sender zu schicken?@Schweizer242
Schweizer242 schrieb:Wir haben die Dokumentation letzte Woche ohne jegliche Vorkenntnisse angeschaut. Und am Schluss sassen wir da "mit dem Mund voller Zähne und wussten nicht was sagen"! Hat man nur diese Dok gesehen, fragt man sich schon, ob das die Schwiegertochter tatsächlich gewesen sei, vor allem bei diesen doch dünnen Indizien, die man da serviert bekommen hat.Zu einem anderen Schluß konnte man auch nicht kommen.
Schweizer242 schrieb:Eines muss man ihr zu Gute halten: dumm war sie nicht!Tatsächlich habe ich mich zwischendurch gefragt, wo sie bei allem was sie sich an Dummheiten geleistet hat (Verhalten, Aussagen, mitgeschnittene Gespräche, etc.) sie überhaupt die nötige Intelligenz für die Tat hergenommen hat, und fast noch damit durchgekommen wäre...