@all:
Schon gelesen, hab ich heut entdeckt:
Hildesheim: Katzen müssen kastriert und gekennzeichnet werden +++Wer regelmäßig Füttert ist Verantwortlich
Hildesheim (aho) – Da die bisherigen Bemühungen von Tierschutzvereinen, die Zahl streunender und zu versorgender Katzen einzudämmen fruchtlos waren, hat die Stadt Hildesheim eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht beschlossen. Diese Pflicht wird den Katzenhalterinnen und Katzenhaltern auferlegt. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
Soweit Hauskatzen so gehalten werden, dass sie nicht ins Freie gelangen können, bedarf es keiner Kastration. Die Katzenhalterinnen und Katzenhalter können somit bereits durch entsprechende Haltung dem Gebot, die Katze kastrieren und kennzeichnen zu lassen, entgehen.
Nachfolgend das Wichtigste aus der Verordnung:
§ 8 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildesheim wird wie folgt ergänzt:
Absatz 6:
Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
Absatz 7:
Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. Im Übrigen bleibt § 12 dieser Verordnung unberührt.
§ 12 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildesheim
Ausnahmegenehmigungen
Ausnahmen von den vorstehenden Regelungen können von der Stadt Hildesheim im Einzelfall erteilt werden. Sie bedürfen grundsätzlich der Schriftform, sind jederzeit widerruflich und können mit Auflagen versehen werden.
Quelle:
http://www.animal-health-online.deDas ist doch schon mal ein Anfang!