graurock schrieb:entscheidend ist für mich ob es erlaubt ist
Prinzipiell ja.
Aaaaaber:
- nur auf dem eigenen grundstück oder aber mit erlaubnis auf fremdgrundstücken.
- Du musst (!) regelmäßig danach schauen, sie am besten die ganze zeit im blick behalten (abends aufstellen und erst morgens nachschauen ist nicht)
- fairerweise deine nachbarn kontaktieren und bescheid geben, dass eine falle steht
- verletzt sich das tier, weil panik bei zuschnappender falle (und das kommt nicht selten vor), dann bist DU für die folgen und kosten verantwortlich, sollte es eine katze der nachbarn sein, können weitere folgen kommen (daher auch bescheid geben), ist es ein wildtier, dann ebenfalls nicht einfach frei lassen, sondern kontrollieren ob es sich dabei verletzt hat, gbfs wildtierrettung.
graurock schrieb:Wie finde ich den Besitzer der Katze heraus, wenn ich sie gefangen haben?
Im bestenfall gechipt und registriert. Dazu tierartzt oder tierschutzverein und auf eigene kosten (wenn kostenlos) und chip auslesen lassen. Ansonsten foto machen, aushängen, nachfragen, diverse anzeigeportale durchsuchen nach vermissten katzis ectpp.
graurock schrieb:Der Unterschied ist, dass ich davon ausgehe wenn es eine herrenlose Katze ist, wird sie wahrscheinlich nicht gefüttert und ernährt sich dann hauptsächlich von Bodenbrütern und ich möchte die Katze dann eigentlich nicht bei mir dulden.
Spricht etwas dagegen die katze katze sein zu lassen und sie (sollte sie herrenlos sein und nur dann) mitzuversorgen?