@HechthunterDie Vermieterin meinte,es gibt zwar für solche Tiere kein direktes Verbot,aber da es sich um ein Tier handelt,dass bei manche Ekel erregt,brauch ich die Zustimmung der Nachbarn und ich hab definitiv welche im Haus,die dagegen sind. Außerdem soll ich die Vermieterin die genaue Art in einem Schreiben erläutern,dass dann geprüft wird....
Hechthunter schrieb:Aber fallen nicht Wirbellose unter das kleintiergesetz?
Dazu hab ich im Internet etwas gefunden:
Demgemäß kann ein Vermieter die Haltung jener Kleintiere, die in „geschlossenen Behältnissen“ gehalten werden, nicht im Mietvertrag verbieten. Dies betrifft beispielsweise Ziervögel, Zierfische, Hamster und Schildkröten. Nach Ansicht der Gerichte geht von diesen Tieren keine Beeinträchtigung der Mietsache und auch keine Störung Dritter aus.
Sofern es in einem Mietvertrag keine wirksame Regelung gibt, ist im Einzelfall immer eine Abwägung zwischen den Interessen des Vermieters, des Mieters und der anderen Mitmieter vorzunehmen. Da auch Schlangen, Spinnen etc. in geschlossenen Terrarien gehalten werden, ist die Haltung von ungiftigen Exemplaren daher prinzipiell erlaubt (Amtsgericht Bückeburg, Aktenzeichen 73 C 353/99). Anders sieht es jedoch bei gefährlichen Tieren, wie Gift- und Würgeschlagen, Vogelspinnen, Skorpionen, Waranen und Alligatoren aus. Da von ihnen Gefahren für die Mitmieter ausgehen könnten, muss der Vermieter zuvor um Erlaubnis gefragt werden.
http://www.caesar-preller.de/2015/06/14/exoten-in-der-wohnung/Das Gift der Falltürspinnen der Gattung Cyclocosmia ricketti ,welche ich mir wieder kaufen würde,ist nicht genau erforscht,allerdings kann definitiv eine gewisse Gefahr für die Nachbarn ausgehen,sollte sie mal aus den Terrarium entkommen. Das Gift von Falltürspinnen ist stärker , “giftiger“ als das von Vogelspinnen.
Auf alle Fälle,so meinte die Vermieterin,sollte ich die Spinne nicht einfach so vorher kaufen und das tat ich bereits schon mehrfach vorher heimlich mit meinen Skolopendern etc..
Ich bekomm immer wieder zu hören,warum ich überhaupt gefragt habe,das Tier sei klein und ist bei mir sicher eingeschlossen,das stimmt zwar,aber gesetzlich ist es nun mal anders geregelt und ich hab keine Lust,eine geliebte Spinne,die ich ohne Erlaubnis halte,wieder abgeben müssen und dazu noch Ärger ins Haus zu holen.
Es kommt ja nicht auf die Größe des Tieres an.
Gerade die kleinen Arten sind meist giftiger als die grossen.Entkommen die mal aus die Terrarien,dann sind sie weg....