@NONsmoker Bei den zuständigen Behörden hab ich noch nicht nachgefragt, jedoch vor drei Wochen bereits an meinem Verein (Deutsche Arachnologische Gesellschaft e. V.) und an jemand,der sich mit sowas auch auskennt. Beide sagten,dass es in BW, wie du schon geschrieben hast,kein Verbot für die Haltung von giftigen und/oder gefährlichen Tieren gibt und selbst wenn, würde meine Cyclocosmia ricketti wohl nicht davon betroffen sein,da es keinen Grund gibt,dass diese giftiger als andere Spinnen sein wären.Es gibt zwar (so wurde mir gesagt) keine Studien zur Giftwirkung auf dem Menschen,allerdings gibt es einige Indizien dazu,dass sie im Allgemeinen recht harmlos für den Menschen sind.
Dementsprechend gibt es (in BW) keine besondere
Vorgaben zur Haltung dieser Spinnen.
Der Grund für die Nachfrage war der, weil eine Verkäuferin eines Zoofachgeschäft gemeint hätte,die Spinne müsste ich anmelden,die Erlaubnis der Nachbarn holen,bevor man sie anschafft (und das tat ich nie,bei meine Tiere,die ich jemals hatte,bin auch nicht berechtigt die zu fragen), ich bräuchte für so eine gefährliche Spinne einen Zuchtnachweis des Züchters.....
Die Deutsche Arachnologische Gesellschaft e.V hat das bereits oft schon mitbekommen,dass die Verkäufer in diesen bestimmten Zoogeschäft
was dieses Thema angeht,nicht viel Kompetenz besitzen,denn einen Zuchtnachweis bzw allgemeinen Herkunftsnachweis benötigt man für solche Tiere, die unter Artenschutz stehen. Bei den Spinnen in der Terraristik betrifft dies aber eigentlich nur die Vogelspinnen der Gattung Brachypelma - für alle anderen Spinnen benötigt man aber keinen solchen Nachweis.
Was die Gefahrenverordnung betrifft,braucht man für gefährliche Tiere und Spinnen in einigen Bundesländern bestimmte Regeln und man braucht die Genehmigung dafür bei die Behörden,aber nicht in BW und auch nicht für meine Spinne,denn diese steht selbst nicht in die Liste der anderen Bundesländern,in dem es ein Verbot gibt.