Hare Krishna
@Kältezeit Kältezeit schrieb:Eigentlich diente das Beispiel der Taufe und dem aufgezwungenen Glauben nur dazu, um dir zu verdeutlichen wie schwach und idiotisch dein Verweis auf die Meinungs- Religionsfreiheit in Bezug auf Atheisten ist, welche diese ja missachten und sich daher strafbar machen würden.
Es sollte zeigen dass, wenn man es so genau nimmt wie du, man dann auch das Beispiel "Taufe" anführen könnte, bei der ja wohl ebenso die Religionsfreiheit missachtet wird, denn die Grundrechte besitzt man auch schon als Baby/Kleinkind.
Mit begriffen wie idiotisch und schwach zeigts du mir nur das du nicht verstehst nicht richtig willst oder kannst.
Wikipedia: Religionsfreiheit in DeutschlandDas deutsche Grundgesetz (GG) sichert die Religionsfreiheit in Art. 4 Absatz 1, 2:
„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
„(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
Art. 7 Abs. 3 GG befasst sich mit dem Religionsunterricht an Schulen.
Nach Art. 33 Abs. 3 GG ist der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte und der Zugang zu öffentlichen Ämtern unabhängig vom religiösen Bekenntnis.
Zusätzliche Bestimmungen zur Religionsfreiheit gibt es in den sogenannten Religionsartikeln der Weimarer Verfassung (WRV), die in das Grundgesetz übernommen wurden:[1]:
Artikel 136 WRV regelt, dass die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt werden. Außerdem darf niemand zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
Artikel 137 WRV regelt, dass keine Staatskirche besteht und die Vereinigung zu Religionsgesellschaften gewährleistet wird. Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes, sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde. Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.
Artikel 138 WRV regelt, dass Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften, die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhten, durch die Landesgesetzgebung abgelöst werden. Die Grundsätze hierfür stellt die Bundesregierung auf. Das Eigentum der Religionsgesellschaften und religiöser Vereine werden gewährleistet.
Artikel 139 WRV regelt, dass der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt bleiben.
Artikel 141 WRV regelt, soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, dass die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen sind, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.
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„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
„(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
Da steht "Unverletzlich" das bedeutet für mich das man nichts abstoßendes, nichts schlechtes, negatives, darüber äußern oder tun darf.Unverletzlich heißt nicht verletzen weder mental psychisch oder physisch.
Das heißt also im Klartext das niemand ein religiöses Bekenntnis in den Dreck ziehen darf.
Niemand . Wenn es trotzdem geschieht, ist der Grund dafür das die Gläubigen in der Regel sehr tolerant sind und niemanden anzeigen, weil sie oft selbst Verstehen wie das war wenn man nicht gläubig ist.
Natürlich gibt es Extremisten Fanatiker auf beiden Seiten - da muss dann im Extremfall der Richter entscheiden.
Es ist also nicht nur eine Unsitte sondern direkt ein Verstoß gegen das Grund Gesetz, der Bundes Republik Deutschland. Wenn gegen die Religion und ihre ausübenden - verletzendes geschriebenes = gesagt oder gehandelt wird.
Nun ist ein Forum - Websites u.s.w. in dieser künstliche Cyber - Welt keine öffentliche Institution, also noch ist das Internet nicht im Grund Gesetz verankert und festgelegt, das wird sich aber bald ändern - leider weil viele Mensch die grenzen des Guten einfach überschreiten (egal ob Atheisten oder Gläubige) und das Internet als Freiheit ihres unkontrollierten negativen Denkens missbrauchen.
Bhakta Ulrich