Oliver89
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Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund bei katholischen Arbeitgebern
08.09.2011 um 20:26Zweite Ehe bleibt Kündigungsgrund bei katholischen Arbeitgebern
Katholische Arbeitgeber können Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor. Die Wiederheirat sei ein schwerer Loyalitätsverstoß, der mit Kündigung geahndet werden könne, so die Richter. Damit bestätigten sie den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt.Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/kircheheirat100.html (Archiv-Version vom 04.05.2012)