SomertonMan schrieb:Ja klar, aufm Papier! CDU, Kreuz im Klassenzimmer, im Gerichtssaal, Kirchensteuer, Caritas, kirchliche Träger hier und da, wenn geschieden bei kirchlichen Trägern wie Krankenhäuser, dann Kündigung, wenn homosexuell, dann sowieso keine Einstellung, ohne Chance vor Gericht zu bestehen, so wahr mir Gott helfe bei Vereidigung... usw. usf...
Erzähle mir nicht, Staat und Kirche wären getrennt!
Doch, ich erzähle es dir!
:DDas was du aufzählst, hat mit der Trennung von Staat und Kirche teilweise gar nichts zu tun:
Eine Partei darf sich nennen wie sie will - also auch CDU (Christlich Demokratische Union). Oder willst du das verbieten?
Kirchliche Träger sind genau wie andere privatrechtliche Träger zugelassen. Willst du allen Leuten bzw. allen Institutionen erlauben, Kitas, Krankenhäuser usw. zu führen - außer den Kirchen? Auch privatrechtliche und den Kirchen gleichgestellte Träger (wie z.B. der Humanistische Verband als Interessensgemeinschaft der konfessionslosen Menschen) können gewisse Anforderungskriterien an ihre Mitarbeiter anlegen.
Das "so wahr mir Gott helfe" bei der Vereidigung ist eine persönliche Sache, die noch nicht mal was mit der Kirche zu tun hat. An Gott glauben kann man auch, ohne in einer Kirche zu sein. Willst du das verbieten? (Die Frage hab ich schon mal gestellt, aber leider bisher ohne Antwort.)
Mir erscheint es eher so, als würdest du eine Benachteiligung kirchlicher Institutionen wünschen.
Natürlich könnte man die Trennung von Kirche und Staat noch etwas weiter führen, z.B. grundsätzlich keine Kreuze in Klassenzimmern und Gerichten. Aber vieles, was du aufführst, hat mit der Trennung gar nichts zu tun.