ElsbethM schrieb:Ich halte es angesichts des hohen Alters Joseph Ratzingers und angesichts der Tatsache, dass die Fälle Jahrzehnte zurückliegen, für möglich, dass er sich nicht mehr daran erinnert. Aber ich halte es auch für möglich, dass seine Aussage eine reine Schutzbehauptung ist.
Ja, das sind Dinge, die teilweise über 40 Jahre her sind, vielleicht hat Ratzinger gehofft, dass da Gras drüber wächst.
Ich denke, dass er 2013 nicht wegen der Gesundheit oder der Finanzaffäre zurückgetreten ist, sondern wegen der Missbrauchsfälle, die in seinem Verantwortungsbereich vertuscht wurden. Ihm war wohl klar, dass das die Glaubwürdigkeit der Kirche gänzlich untergraben würde.
Auch das Rücktrittsangebot von Kardinal Marx sehe ich jetzt in einem ganz anderen Licht, wobei der nicht zu den Uneinsichtigen gehört.
Allerdings hat Marx wohl dem Missbrauchsopfer, das Peter H. in Mülheim (Ruhr) ausfindig gemacht
und eine Entschädigung verlangt hat, die Staatsanwaltschaft auf den Hals gehetzt.
Quelle (WDR Lokalzeit Essen)
Mit dem Essener Diözesanpriester Peter H. verbindet sich einer der brisantesten Missbrauchsfälle der katholischen Kirche in Deutschland. Seit 2010 macht er immer wieder weltweit Schlagzeilen. Der Geistliche verging sich an Minderjährigen an mindestens vier Orten in Nordrhein-Westfalen und Oberbayern. Bisher haben sich rund 30 Betroffene gemeldet.
Als Verantwortungsträger verwickelt sind der emeritierte Papst Benedikt XVI., die Münchner Kardinäle Friedrich Wetter und Reinhard Marx sowie der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck und einer seiner Vorgänger, Kardinal Franz Hengsbach. Das für den heutigen Donnerstag angekündigte neue Missbrauchsgutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) für das Erzbistum München und Freising widmet allein Peter H. rund 350 Seiten.
Kirche verzichtete auf Anzeige und eigenes Strafverfahren
Der Mann kam, bereits durch Übergriffe auffällig geworden, Anfang 1980 nach München und sollte sich dort einer Therapie unterziehen. Auf eine Anzeige und oder ein eigenes Strafverfahren verzichtete die Kirche. Benedikt XVI., als Joseph Ratzinger damals Erzbischof in München, bestreitet bis heute, damals von H.s Vorgeschichte gewusst zu haben.
Kurz nach seiner Übersiedlung arbeitete H. wieder als Seelsorger, zunächst in München, von 1982 bis 1985 in Grafing, 1987 bis 2008 in Garching an der Alz, danach bis 2010 als Kurseelsorger in Bad Tölz.
1986 verurteilte ihn das Amtsgericht Ebersberg nach einem Geständnis zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 4.000 D-Mark. Der Gerichtsgutachter und H.s Therapeut waren sich einig, dass der Priester nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfe. Dennoch wurde er abermals mit Gemeindeseelsorge beauftragt.
Auch kircheninterne Kritik
Erst nach neuerlichen Vorwürfen zog ihn Bischof Overbeck am 11. März 2010 aus dem Verkehr. 2020 kehrte H. ins Bistum Essen zurück, wo er heute zurückgezogen und unter Aufsicht lebt.
Ein kirchenrechtliches Strafverfahren in München endete im Mai 2016. Sein Berufsverbot wurde bestätigt, der Titel Pfarrer entzogen. Außerdem musste H. drei Monatsgehälter an eine Stiftung zahlen. Aus dem Klerikerstand wurde er nicht entlassen. Das Dekret stieß auch kirchenintern auf Kritik. (kna)
Quelle:
https://www.domradio.de/glossar/der-fall-peter-h-ein-priester-als-mehrfacher-missbrauchstaeter