Wurstsaten schrieb:meine Friseuse erzählt mir so etwas auch immer
Herzlichen Glückwunsch zu dieser Friseuse
Wurstsaten schrieb:denn niemand kann beweisen, dass es Gott gibt.
Das ist meiner Ansicht nach überhaupt nicht nötig. Denn es geht ja um Glaube(n), und diesen sollte man keinem Menschen nehmen. Ohne die Kirche würden viele Menschen mit der Welt nicht klar kommen, vor allem ältere Menschen.
Wurstsaten schrieb:das müsste aus der VT-Ecke raus
Steht noch nicht mal da, die "Steile These" ist meine persönliche Interpretation dessen, was meine Sinne mir täglich melden. Dem Grund nach müsste man die Anti-VT-ler schaffen, die so naiv (oder gehirngewaschen) sind, dass sie jeden Mist fressen, der ihne vorgeworfen wird. Fakt ist doch, wer lügt, ist ein Lügner. Einen halben Lügner gibt es nicht, denn eine halbe Wahrheit ist immer noch eine ganze Lüge.
Nehmen wir zum Beispiel den unter der Überschrift "homophobe Äußerungen eines Paters" bekannten Herrn Wernersbach von der Abtei Tholey. In seiner Predigt hat er sich 100% an das Kircherecht gehalten, und wurde dennoch vom Vertreter dieser Kirche, Abt Choriol, vorverurteilt.
Wurstsaten schrieb:am besten mit Gerichtsurteilen belegt
@Wurstsaten, du kannst gerne den ersten Schritt tun. Ich habe dir schon mal "Munition" besorgt
:)Die folgenden Zitate stammen aus dem geschriebenen Kirchrecht. Sie werden vor Gericht jeder Belastung standhalten. Denn dass dieselbe Kirche, die den Gender Mainstream täglich hoch und runter predigt, im Inneren gleichzeitig die Frauenordination nicht nur verhindert, sondern seit dem 8. Dezember 2021 sogar unter Strafe gestellt hat (Can. 1379 § 3 CIC), geht rechtlich und tatsächlich gar. Und das beste ist, dass das gar keine VT ist.
Katechismus KKK 2333"Jeder Mensch, ob Mann oder Frau, muss seine Geschlechtlichkeit anerkennen und annehmen" Georg Bier, Professor für Kirchenrecht an der Universität Freiburg, sagte 2021 in einem Interview aus:
"Die Kirche geht von einem binären Verständnis von Geschlechtlichkeit aus. Man muss damit leben, dass man Mann oder Frau ist, ablegen kann man sein Geschlecht nicht. Laut der in einigen lehramtlichen Dokumenten festgehaltenen Sicht der Kirche ist dieses eigene Geschlecht jenes, das dem genetischen Chromosomensatz entspricht. Aussehen und eigenes Empfinden spielen für die Kirche also keine Rolle. Insofern nützt es nichts, wenn sich ein Mann nicht als Mann fühlt, denn er ist ein Mann. Dass es auch genetische Konstellationen gibt, die keineswegs eindeutig sind, wird vom Lehramt nicht berücksichtigt"------------
Weihesakrament zur Ordination von Frauen"Ein wesentlicher Unterschied im Verständnis des Sakraments in den verschiedenen Kirchen liegt in der Zulässigkeit der Ordination von Frauen. Nach katholischer Lehre kann das Weihesakrament nur von einem Mann gültig empfangen werden. Dies wird von der römisch-katholischen Kirche, den orthodoxen und altorientalischen Kirchen, sowie manchen anglikanischen und altkatholischen Kirchen vertreten"------------
Papst Franziskus bekräftigte nach Informationen der FAZ 2016 die Ansicht seines Vorvorgängers Johannes Paul II., wonach die Kirche nur befugt sei, Männer zu Priestern zu weihen. Auf Nachfrage eines Journalisten, ob die Kirche irgendwann ihre Haltung gegenüber der Frauenordination ändern könnte, antwortete der Papst, die Äußerungen Johannes Pauls II. aus dem Jahr 1994 seien wohl das letzte Wort in der Sache.
------------
Papst Johannes Paul II. stellte in seinem Apostolischen Schreiben Ordinatio sacerdotalis vom 22. Mai 1994 betreffend die Ordination von Priestern fest:
"Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (Lk 22,32 EU), dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben" (Johannes Paul II.: Ordinatio sacerdotalis, Absatz 4)
------------
Codex Juris Canonici (CIC) von 1983"Jedes ordinierte Amt ist gemäß can. 1024 CIC auf Männer beschränkt.
Der Versuch einer Frauenordination führt zu einer automatischen Exkommunikation"Diese Sanktion, die bisher untergesetzlich geregelt war, sei ab 8. Dezember 2021 im kirchlichen Strafrecht (Buch VI. CIC) in can. 1379 CIC kodifiziert.
Can. 1379 § 3"Jeder, der einer Frau die heilige Weihe zu spenden versucht, wie auch die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; ein Kleriker kann darüber hinaus mit der Entlassung aus dem Klerikerstand bestraft werden"@Wurstsaten , teile mir bitte mit, wenn die Prozesse los gehen, ich will dabei sein
:)